Beschlussvorlage - 06/SVV/0250
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilung des Geltungsbereiches SAN-B01 "Ortsmitte Nowawes" Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss SAN-B01A " Webergasse"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2006
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03.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Teilung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B 01 „Nowawes
Ortsmitte“ in die Teilbereiche SAN-B-01A
„Webergasse“ und SAN-B-01B
„Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4 BauGB. (s. Anlage 2)
2.
Den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B 01B „Ortsmitte“ gem. §2 Abs.4
BauGB aufzuheben.
3.
Den
Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 für den Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“
gem. §2 Abs.4 BauGB aufzuheben.
4.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur
Trägerbeteiligung für den
Bebauungsplan SAN-B 01 „Nowawes Ortsmitte“ sowie zu den vereinfachten
Änderungsverfahren für den Bebauungsplan SAN-B-01A „Webergasse“ zu billigen.
(s. Anlage 3)
5.
Den
Bebauungsplan SAN-B 01A „Webergasse“ gem. § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu
beschließen und die dazugehörige Begründung zu billigen. (s. Anlage 4)
Erläuterung
Teilung
des Geltungsbereiches SAN-B01"Ortsmitte Nowawes“
Billigung der Abwägungsergebnisse und
Satzungsbeschluss SAN-B01A " Webergasse"
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen sind als Anlage enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung (2
Seiten)
Anlage 2 Übersichtsplan
zur Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes SAN-B-01 „Nowawes
Ortsmitte“ in die Teilbereiche A und B
(1 Seite)
Anlage 3 Abwägungsergebnisse
zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der TÖB -
Beteiligung und aus der vereinfachten Änderungsverfahren (47 Seiten)
Anlage
4 Begründung
und Planzeichnung zum Bebauungsplan SAN-B-01 A „Webergasse“
(23 Seiten + 1 Plan)
Anlage 1
Kurzeinführung
Zu
1 Teilung des Bebauungsplanes und
zu
2 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des B-Planes SAN-B01B
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-B01
„Nowawes Ortsmitte“ wurde am 02.09.1992 durch die Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen und durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt Nr. 9 am 21.09.1992 öffentlich bekannt gegeben. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes war erforderlich, um für das Zentrum von Babelsberg unter dem
Gesichtspunkt seiner damaligen und künftigen Rolle innerhalb der Gesamtstadt
Potsdam eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen und planungsrechtlich
abzusichern. Das ca. 7,2 ha umfassende Plangebiet bildet den Kern der im 18.
Jahrhundert planmäßig angelegten Webersiedlung Nowawes, es ist Teil des
Denkmalbereichs Nowawes. Seit August 1992 besteht eine Erhaltungssatzung nach §
172 BauGB, seit 1993 die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet
Babelsberg-Nord.
Das Babelsberger Zentrum unterlag einem wachsenden
Veränderungsdruck. Für den Bereich rund um die „Webergasse“, dem heutigen
Theodor-Hoppe-Weg, ergaben sich gegenüber der ersten Planungen neue Ziele, in
den Erdgeschossen sollte eine durchgängige gewerbliche Nutzung ( Ladenpassage)
zugelassen werden. Im Juli 1999 wurde aus diesem Grunde der Bebauungsplan
SAN-B01A beschlossen. Dieser Plan sollte die Entwicklung in diesem Gebiet sichern
und schrieb eine gewerbliche Nutzung im EG-Bereich der Webergasse - bei
Beibehaltung des Sanierungszieles einer 50 % -igen Wohnnutzung - vor.
Aufgrund des Gewerbeflächenleerstandes im näheren Umfeld
(im Zentrum Babelsbergs)sowie des
allgemeinen Gewerbeflächenüberangebotes in Potsdam und der
konjunkturellen Aussichten war kurz- und mittelfristig kein großes
Nachfragepotential für Geschäftsflächen zu erwarten. Diese veränderte Marktlage
erforderte eine Neuausrichtung und Überarbeitung des Realisierungskonzeptes für
die Webergasse. Das ursprüngliche Konzept (Schaffung einer „Passage“ mit
Ladengeschäften in den Erdgeschossen und im 1. Obergeschoss sowie Wohnungen in
den Obergeschossen) wurde vor diesem Hintergrund zugunsten einer
Reihenhausbebauung mit überwiegender Wohnnutzung überarbeitet.
Dies entspricht sowohl der bestehenden Nachfrage nach
familiengerechten Wohnformen in Babelsberg als auch dem
Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam. Dieses Konzept sieht vor, vielfältige und attraktive Wohnungsangebote
in verschiedenen Lagen der Stadt – möglichst an integrierten Standorten – zu
schaffen, um Potsdam auch bei der Eigentumsbildung konkurrenzfähiger zum Umland
zu machen.
Das bebauungsplanverfahren des Teilbereiches SAN–B01A „Webergasse“ soll beendet werden. Dazu
ist es erforderlich, den Bebauungsplan SAN–B01 „Nowawes Ortsmitte“ in zwei
Teilbereiche SAN-B01A und SAN-B01B
zu teilen.
Mit dem Bebauungsplan SAN-B-01A sollen die vorhandenen
innerstädtischen baulichen Verdichtungspotentiale und die verkehrsgünstig
gelegenen Flächen genutzt werden und eine ihrer städtebaulichen Lage
entsprechende Nutzungs- und Bebauungsstruktur erhalten. Im Jahre 2004 wurde mit
der Realisierung der Bebauung der Webergasse begonnen.
Demgegenüber ist die Weiterführung
des Bebauungsplanes SAN – B01B „Ortsmitte“ ist nicht mehr erforderlich. Das
Planungsgebiet hat sich zu großen Teilen entsprechend der im
Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele, die auch Sanierungsziele des
Sanierungsgebietes Babelsberg Nord sind, entwickelt. Konflikte mit angrenzenden
Nutzungen sind nicht erkennbar.
Die mit der Planung angestrebte
städtebauliche Steuerung der Entwicklung des Altstadtzentrums Babelsbergs unter
Beachtung der Sanierungsziele und der denkmalpflegerischen Belange ist bereits
überwiegend erreicht worden, kommende Baumaßnahmen können im Teilbereich SAN –
01B ohne förmliche Planung (unter Beachtung der Sanierungssatzung)
gewährleistet werden. Der Aufstellungsbeschluss des Bauungsplanes SAN – B01B
„Ortsmitte“ soll deshalb
aufgehoben werden.
Zu
3. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 12.07.1999
Mit diesem Beschluss soll der Satzungsbeschluss vom
12.07.1999, dessen Festsetzungen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten
entsprechen (s.o.) aufgehoben werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
SAN-B 01 A „Webergasse“ sah eine gewerbliche Nutzung im EG-Bereich (
Ladenpassage) - bei Beibehaltung des Sanierungszieles einer 50 % -igen
Wohnnutzung – vor und sollte somit diese Entwicklung in diesem Gebiet sichern.
Infolge veränderter Nachfrage nach familiengerechten
Wohnformen in Babelsberg wurde die Planung entsprechend mit neuen Inhalten
überarbeitet. Der Satzungsbeschluss vom 12.07.1999 wurde deshalb nicht
veröffentlicht und daher niemals rechtswirksam. Der alte Beschluss soll deshalb
aufgehoben werden und die überarbeitete Planung mit den, den neuen Zielen
angepassten Festsetzungen beschlossen werden (siehe Punkt 5).
Zu
4. Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse
Gemäß §§ 3 und 4 BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-B01
„Nowawes Ortsmitte“ und SAN-B01A „ Webergasse“ folgende Beteiligungsverfahren
durchgeführt:
-
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 wurde in der Zeit vom 10.01. bis
04.02.1994 durchgeführt. Am 20.01.1994 zudem eine Informationsveranstaltung im
Rathaus Babelsberg im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung statt.
-
Mit
Schreiben vom 17.01.1994 und mit Fristsetzung bis zum 28.02.1994 wurde die 1.
Beteiligung Träger öffentlicher Belange ( von der Planung betroffenen
Behörden ) gemäß §4 Abs.1 BauGB durchgeführt.
-
Die
erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde in der Zeit
vom
01.07. bis
02.08.1996 durchgeführt; am 03.09.1997 wurde das Abwägungsergebnis durch die
Stadtverordnetenversammlung gebilligt
-
Eine
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 20.06.1996 bzw.
27.06.1996 durchgeführt.
-
Die
zweite öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes
für 6 Teilbereiche wurde in der Zeit vom 29.09. bis 30.10.1997 durchgeführt; am
12.07.1999 wurde
das Abwägungsergebnis durch die Stadtverordnetenversammlung
gebilligt
-
Mit
Schreiben vom 25.11.1997 , 02.02.1998, 18.12.1998, und 03.05.1999 wurden Träger
öffentlicher Belange (von der Planung betroffenen Behörden) um
Stellungnahme zu Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
gebeten.
-
Am
12.07.1999 wurde ein Satzungsbeschluss für den Teilbebauungsplan SAN-B01A
„Webergasse“
-
Mit
Schreiben vom 03.07.2003 und 01.12.2004 wurden von der geänderten Planung
betroffene Bürger, Behörden um Stellungnahme zu Änderungsverfahren im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gebeten.
Die Billigung der Abwägungsergebnisse zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung , zur 1. Trägerbeteiligung
und zur Beteiligung betroffener Bürger, Behörden und Stellen zu den
vereinfachten Änderungsverfahren steht noch aus und soll mit diesem Beschluss
erfolgen.
Die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen sind als Anlage
3 der Vorlage beigefügt.
Zu
5. Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan SAN-B01A „ Webergasse“
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die
vorgenannten Verfahrensschritte beschlossen werden und die Abwägungsergebnisse
gemäß der Anlage 3 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan SAN-B01A
„Webergasse“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der
Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen
durch seine Festsetzung nicht. Der Bebauungsplan setzt neu zu errichtenden
Erschließungsanlagen fest. Diese sind zum größten Teil bereits fertiggestellt.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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502,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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693,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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