Beschlussvorlage - 06/SVV/0257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Empfehlungen aus der Planungswerkstatt werden den weiteren Planungen im Bereich „Potsdamer Mitte“ zugrunde gelegt, insbesondere für die Konkretisierung der Sanierungsziele und der Aufstellung der Bebauungspläne.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

  1. Anlass und Ziel

Anlass für die Durchführung der Planungswerkstatt war der Beschluss des Brandenburgischen Landtags vom Mai 2005, den Neubau des Brandenburg-Berliner Landtags auf dem Grundstück des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses am Alten Markt zu errichten.

 

Mit dem Landtagsneubau entstand der Impuls, für die den zukünftigen Landtagsneubau umgebenden Bereiche in der Friedrich-Ebert-Straße und dem Havelufer, entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 24. Oktober 1990 „Wiederannäherung an den historischen Stadtgrund und -aufriss“ und Landtagsneubau am Alten Markt vom 7. November 2001 die städtebaulichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die zentrale Funktion, die Nutzungen und das Erschließungs- und Stellplatzkonzept zu formulieren.

 

Übergeordnetes Ziel ist die langfristige Entwicklung eines hochwertigen und attraktiven innerstädtischen Identifikations-/Erlebnisraumes, der auch während der Entwicklungsphasen den angestrebten Funktionen gerecht wird.

 

Das städtebauliche Konzept war umsetzungsorientiert auf die geplanten Investitionen auszurichten.

 

2.      Betrachtungsbereiche

Block 1, Fachhochschulkomplex mit Bibliothek und Staudenhof sowie Neubaupotenzial westlich und östlich der Friedrich-Ebert-Straße (s. Anlage 1)

Block 2, Havelufer von der Langen Brücke bis zum Alten Rathaus (s. Anlage 1)

 

3.      Verfahren

Das Verfahren einer Planungswerkstatt für die Potsdamer Mitte wurde städtebaulichen Wettbewerben vorgezogen. Nur die qualifizierte Diskussion unter Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung und Verkehrsplanung konnte der sehr komplexen Aufgabenstellung der Entwicklung der Baufelder am Havelufer/Alte Fahrt und der Friedrich-Ebert-Straße mit Bibliothek und Fachhochschule gerecht werden. Nach Abschluss der dreitägigen Planungswerkstatt erfolgt eine Ausstellung der Ergebnisse mit öffentlichen Diskussionsveranstaltungen.

 

 

Das Werkstattverfahren wurde in mehreren Stufen durchgeführt.

 

Erster Arbeitsschritt war die umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung der bereits vorliegenden Beschlüsse, Planungen, Wettbewerbsergebnisse und sonstigen, auch informellen Zielformulierungen. In dieser ersten Stufe wurde die Diskussion der städtebaulichen Vorgaben geführt.

 

In der zweiten Stufe wurde den sieben interdisziplinär besetzten Teilnehmerteams im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung die Aufgabenstellung übermittelt.

 

 

Im Rahmen der dreitägigen Planungswerkstatt im Februar 2006 wurden die von den beteiligten Planungs- und Architekturbüros erarbeiteten individuellen städtebaulichen Konzepte vorgestellt und anschließend in einem diskursiven Prozess erörtert.

 

Zum Ende der dreitägigen Planungswerkstatt wurden die weiterentwickelten Konzepte von den Obergutachtern vorgestellt und mit den Empfehlungen des Obergutachtergremiums als Grundlage für die Konkretisierung der Sanierungsziele und die Erarbeitung der Bebauungspläne für die

1.                   Städtebauliche Struktur

2.                   Nutzungen und Funktionalität

3.                   Verkehr

4.                   Öffentlicher Raum und Grün

 

vorgestellt.

 

Im Ergebnis der Diskussion der Obergutachter wurde entsprechend dem Charakter des Werkstattverfahrens, und der insgesamt sehr guten vorliegenden Entwürfe darauf verzichtet ein Büro mit der Weiterbearbeitung der Werkstattergebnisse zu beauftragen.

 

Aufgrund der Empfehlung der Obergutachter sollten im Nachgang zu der Planungswerkstatt die Empfehlungen des Obergutachtergremiums in einem Plan von dem verfahrensführenden Büro zusammengefasst werden.

 

Dies ist bereits erfolgt (s. Anlage 3)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung der zu erstellenden Bebauungspläne erfolgt aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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