Beschlussvorlage - 06/SVV/0281
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 "Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2006
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03.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2006
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25.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregung der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“ entsprechend der Anlagen 1
und 1a entschieden.
- Der
Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“ wird gemäß §
10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
3.
Dem
städtebaulichen Vertrag über städtebauliche Maßnahmen sowie Ausgleichs- und
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 95 „Pfingstberg / Vogelweide“
(s. Anlage 3) wird zugestimmt.
Erläuterung
Begründung:
Anlage
1
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
·
Kurzeinführung
Anlage
1 (2 Seiten)
·
Abwägungsvorschlag
zu den während der öffentlichen
Auslegung
des Bebauungsplans eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Anlage
1a (10 Seiten)Bebauungsplan mit Begründung Anlage
2 (57 Seiten
mit 2 Plänen)
·
Städtebaulicher
Vertrag Anlage
3 (.. Seiten)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.11.2005 die öffentliche Auslegung des mit Stand August 2005 vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 95 mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Ziel der Planung ist es eine Wohnbebauung für maximal 15
großzügige, parkähnliche Grundstücke vorzubereiten. Die Bebauung soll sich in
ihrer Dimension, Material und Farbe harmonisch dem Landschaftsraum anpassen.
Dabei soll der engere Bereich des Pfingstberghöhenzuges und seiner Kuppen von
Bebauung freigehalten werden. Um den landschaftlichen Charakter zu bewahren,
ist Neubebauung als Einzelhausbebauung geringer Dichte geplant.
Anlass für die
vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95 mit der Begründung hat
in der Zeit vom 09. Dezember 2005 bis zum 13. Januar 2006 öffentlich
ausgelegen. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden
über die Auslegung informiert.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 14.
Dezember 2005 bis 16. Januar 2006 parallel zur öffentlichen Auslegung statt. In
diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der
städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben die Bürger sich
nicht geäußert.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Folgende Stellungnahmen wurden eingereicht:
Die Gemeinsame Landesplanung stellt die Vereinbarkeit der Entwurfsfassung mit den Zielen der Raumordnung fest.
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum hat gegen die vorliegende Planung keine
denkmalpflegerischen Bedenken.
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat der Planung zugestimmt.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin –
Brandenburg hat nach der ablehnenden Stellungnahme vom 19.01.2006 und nach
Telefonaten vom 08.02.2006 und 20.02.2006 mit dem Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung in einem Schreiben vom 20.02.2006 die Planung als das bestmögliche
Ergebnis bezeichnet und keine grundsätzlichen Einwände mehr geäußert.
Die Anregungen und Hinweise wurden geprüft. Redaktionelle
Änderungen in der Begründung ergaben sich zum einen durch die Klärung einer vom
Amt für Forstwirtschaft gestellten Flurstücksfrage.
Darüber hinaus wurden auf Wunsch des Fachbereichs Umwelt und
Gesundheit, Naturschutzbelange die Angaben zur Grundwasserneubildungsrate auf
200-250 mm/a korrigiert.
Der Fachbereich Umwelt und Gesundheit, Naturschutzbelange
bat zudem um eine konkrete Benennung des planexternen Ausgleichs (10.315 m²) im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Die Begründung wurde daraufhin
redaktionell entsprechend der Anregung ergänzt. Der städtebauliche Vertrag wird
spätestens bis zur Beschlussfassung des Bebauungsplans abgeschlossen. Die
konkrete Verortung der planexternen Ausgleichsmaßnahme wird gegenwärtig
abgestimmt.
Der Fachbereich Umwelt und Gesundheit, Naturschutzbelange
hat die Umsetzung der textlichen Festsetzung 5.1 angezweifelt. Danach sollen
die privaten Grünflächen mit Ausnahme der Flächen für Anpflanzungen als offene
Wiesen angelegt und von Gehölzaufwuchs freigehalten werden. Da die Umsetzung
der Festsetzung zur Anlage und zum Erhalt von Wiesenflächen auf privatem
Grunderfahrungsgemäß schwierig kontrollierbar ist, soll auf der insgesamt ca.
10.000 m² (10.315 m²) großen Entsiegelungsfläche zusätzlich eine einfache
initiale Begrünung durchgeführt werden.
Aus dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung haben sich
redaktionelle Änderungen der Begründung und die Berücksichtigung im
städtebaulichen Vertrag ergeben. Planungsänderungen ergeben sich nicht.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Abwägung der Anregungen
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide“
zugestimmt und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Einnahmen:
Ein Wertausgleich zugunsten
der Stadt in Höhe von ca. 335.000 € ergibt sich nach aktuellen Planungsstand
aus entsprechenden Vertragsregelungen.
Ausgaben:
Die Verlängerung der
Fritz-von-der-Lancken-Straße wird in zwei Ausbaustufen erstellt. Die erste
Ausbaustufe wird von der PRO Potsdam GmbH (ehem. Gewoba) gezahlt. Die zweite
Ausbaustufe wird erst im Rahmen der städtischen Erschließung des Bertiniwegs
erstellt. Diese ist nicht vor 2008 geplant. Sie wird von der Stadt Potsdam
übernommen und beläuft sich auf ca. 175.000 €.
Erläuterung zu Einnahmen und Ausgaben siehe Begründung Kap.
9 Seiten 44 und 45.
Die zu realisierende Maßnahme steht, mit den notwendigen
Ausgaben, unter dem Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts, für die
entsprechenden Haushaltsjahre.
Diese
Investionsmaßnahme wurde nicht im
Investionsprogramm bis zum Haushaltsjahr 2009 aufgenommen. Die Realisierung der
Maßnahme wird, mit der jährlich neu anzupassenden Prioritätensetzung der
Investionsmaßnahmen, berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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112 kB
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