Beschlussvorlage - 06/SVV/0246
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.04.2006
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03.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ entsprechend
entschieden(s. Anlage 1a und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
BEGRÜNDUNG
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1
: Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage 1 a:
Abwägungsvorschlag der
Anregungen der Bürger (1
Seite)
Anlage 1 b:
Abwägungsvorschlag d. Stellungnahmen d. Träger öffentlicher Belange (4
Seiten)
Anlage 2
: Bebauungsplan mit
Begründung (42Seiten,
1Plan)
I Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
1. Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes war die Notwendigkeit, eine städtebauliche Entwicklung und
Neuordnung dieses zu großen Teilen brachliegenden innenstadtnahen Gebietes
einzuleiten. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Rahmenplanes wurde 1993
der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Türkstraße“ gefasst.
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde im Rahmen einer ersten frühzeitigen
Bürgerbeteiligung 1994 ausgelegt.
Die erforderliche Verlagerung der
Feuerwache aus der Werner-Seelenbinder-Straße und der Entwicklungsdruck im
Gebiet gaben Anlass, das Verfahren unter modifizierten Rahmenbedingungen
weiterzuführen.
Eine weitere frühzeitige
Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf fand in der Zeit vom 12.11. bis
zum 26.11.2002 statt. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Das Abwägungsergebnis sowie die
Weiterentwicklung von geplanten Vorhaben im Geltungsbereich führten zu einigen
Änderungen, die im Entwurf zum Bebauungsplan eingearbeitet wurden und z. T.
eine erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange
erforderlich machten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat
in ihrer Sitzung am 04.05.2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 03.06.2005 bis 04.07.2005
statt.
Die
Auswertung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung sowie die
Weiterentwicklung von geplanten Vorhaben im Geltungsbereich führten zu
Änderungen, die eine erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung erforderlich
machten. Diese wurde im Zeitraum vom 09.12. 2005 bis 23.12.2005 durchgeführt.
2. Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung der
Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange
Die betroffenen Behörden und
Stellen im Land Brandenburg, die Träger öffentlicher Belange sind und deren
Belange von den Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf berührt sein können,
wurden um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes gebeten. Die
vorliegende Abwägung bezieht sich auf die Stellungnahmen zum Entwurf der
öffentlichen Auslegung vom 03.06.05 bis 04.07.2005 sowie auf die im Rahmen der
eingeschränkten öffentlichen Auslegung vom 09.12. bis 23.12. 2005 eingegangenen
Stellungnahmen.
Folgende Stellungnahmen sind
eingegangen:
Das Landesumweltamt Brandenburg
weist darauf hin, dass die auf der Grundlage des Schallschutzgutachtens
erfolgten Festsetzungen zum Schallschutz zu differenzieren sind.
Die Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg fordert die Einhaltung des
Umgebungsschutzes des Parks Babelsberg mit seinen Sichten in die Stadt
Potsdam im Zusammenhang mit der Neubauplanung der Feuerwache.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt
Brandenburg weist auf die Unzulässigkeit der Überplanung von bundeseigenen
Flächen und die Festsetzung einer Wasserfläche zur Sicherung einer Steganlage
im Bebauungsplan hin.
Der Sanierungsträger Potsdam GmbH fordert eine
planungsrechtliche Absicherung der verkehrlichen Erschließung von Teilen des
Geländes der „Schiffbauergasse“ über die verlängerte Holzmarktstraße.
Die Stadtwerke Potsdam (SWP) äußern
Bedenken gegen die Umwandlung eines Grundstückes im Besitz der EWP in eine
öffentliche Grünfläche nördlich des Stadtkanals.
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) weist auf
die Notwendigkeit der Festsetzung von Ver- und Entsorgungsflächen zur Sicherung
des vorhandenen Regenwasserauslaufbauwerkes sowie dessen Zuwegung im Bereich
des Havelufers hin.
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingeflossen.
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages der Verwaltung
Aus dem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergaben sich
folgende Änderungen:
–
Differenzierung und
Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz
–
Kennzeichnung
der Bereiche in der Planzeichnung, in denen zum Schutz vor Lärmimmissionen die
Wohnungsgrundrisse im Allgemeinen Wohngebiet so anzulegen sind, dass alle
schutzbedürftigen Räume auf der der Emissionsquelle abgewandten Seite liegen.
–
Ergänzungen in der
Begründung zu o.g. Änderungen und Ergänzungen.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der
Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Die Konkretisierung von
Vorhaben im Gebiet führte zu weiteren Änderungen, die im Bebauungsplan
berücksichtigt wurden:
–
Anpassung der
Trassenführung der Planstraße 1 und Türkstraße an den aktuellen Stand der
Entwurfsplanung des Straßenausbaus
–
Verzicht auf die im
Entwurf festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zum Eingriff in Natur und Landschaft
mit Zuordnungsfestsetzungen, da aufgrund einer Überprüfung die Zulässigkeit von
Vorhaben gemäß § 34 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegeben ist
und daher ein Ausgleich für den baulichen Eingriff nicht erforderlich ist
(BNatSchG § 21Verhältnis zum Baurecht).
Zusammenfassung der
Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB
In der
Zeit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes vom 03.06.05 bis 01.07.05
ist ein Anregungsschreiben von einem Bürger in der Verwaltung eingegangen.
Die vorgebrachten Anregungen
bezogen sich auf die Änderung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in
dem Baugebiet, in dem das Grundstück des Bürgers liegt.
Die Anregungen des Bürgers wurden
abgewogen mit dem Ergebnis, dass diese nicht berücksichtigt wurden.
Planänderungen ergeben sich nicht.
II
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange, der Fachbereiche und der Bürger gefolgt wird, kann dem Beschluss über
die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 27 „Türkstraße“ zugestimmt und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit dem
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan fallen für den Haushalt der Stadt Potsdam
unmittelbar keine Kosten an.
Die Maßnahmen sind nicht zwingend notwendig zur Realisierung
der ausgewiesenen Baugebiete.
Für die Umsetzung des Bebauungsplans können folgende Kosten
kalkuliert werden:
Grundstückserwerb für öffentliche Grünflächen 189
350,- €
Herstellung der öffentlichen Grünfläche und Durchwegung
an der Stadtmauer 274
400,- €
Die o.a. Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten. Der Realisierungszeitraum wird voraussichtlich ab 2008 sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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25 kB
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41 kB
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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