Beschlussvorlage - 06/SVV/0369
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 54 A Eigenheimsiedlung an der Kirschallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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23.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes Nr. 54 A
„Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2. Der Bebauungsplan Nr. 54 A „Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
- Die Inanspruchnahme der
Kleingärten, die sich auf den im Eigentum der Stadt Potsdam stehenden
Grundstücken befinden, erfolgt nur nach Maßgabe eines Konzeptes, das der
SVV noch zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Das Konzept wird auf der
Grundlage des in der Mitteilungsvorlage „ Abwägungs- und
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 A „Eigenheimsiedlung an
der Kirschallee“, Berichterstattung zur Erfüllung des Beschlusses
05/SVV/0606“ dargestellten Sachstandes erarbeitet.
Erläuterung
Begründung:
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 54 A
„Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
(11 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (31 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 54 A „Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Mit der fortschreitenden baulichen Verdichtung der Eigenheimsiedlung an der Kirschallee und der Entwicklung des direkt angrenzenden förmlich festgelegten Entwicklungsbereichs Bornstedter Feld ist eine Attraktivitäts- und Wertsteigerung der Eigenheimsiedlung eingetreten, die zu einer verstärkten Bautätigkeit geführt hat. Daher ist zur geordneten Verdichtung und Neuordnung des Siedlungsbestandes, zur Herstellung eines städtebaulichen Zusammenhangs zwischen der Eigenheimsiedlung und dem Entwicklungsbereich sowie zur Sicherung von Durchwegungen für den Fuß-, Rad- und Fahrverkehr zwischen der Kirschallee und dem Bornstedter Feld die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um die städtebaulich-geordnete Entwicklung zu gewährleisten.
Des Weiteren wird eine Verknüpfung des Volksparks im Bornstedter Feld und der Lennéschen Feldflur angestrebt. Als Grünverbindungen wurden der „Parkfinger“, die „Visur“ und der Remisenpark aus dem Bornstedter Feld bis an die Kirschallee herangeführt.
Mit dem Bebauungsplan werden im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Eingriffe in Natur und Landschaft, die zu einer Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen führen und dadurch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, vorbereitet. Im Bebauungsplan muss daher eine vorsorgende Bewältigung der aufgeworfenen Konflikte erfolgen.
Im Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 54 befinden sich insgesamt ca. 123 Kleingartenparzellen. Diese können entsprechend der Leitsätze des sektoralen Konzeptes „Wohnen“ zugunsten von Wohnbauland planungsrechtlich nicht gesichert werden. Im Bebauungsplan müssen Aussagen zum Umgang mit den Kleingärten unter Berücksichtigung des Kleingartenentwicklungskonzeptes getroffen werden.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. §§ 3 und 4 des BauGB wurden folgende
Beteiligungsverfahren durchgeführt:
· Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte vom 06.12 bis 19.12.1996, in deren Rahmen wurde am 12.12.1996 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
· Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden fand vom 18.12.1996 bis zum 31.01.1997 statt.
· Der Entwurf zum Bebauungsplan lag in der Zeit vom 17.03. bis zum 21.04.1998 öffentlich aus.
· Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan erfolgte in der Zeit vom 01.06. bis zum 01.07.1999. Die von der Änderung des Bebauungsplanentwurfes berührten Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB beteiligt.
· Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 54 A wurde in einem vereinfachten Änderungsverfahren im März/April 2001 geändert.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 28.09.2005 bereits gebilligt.
Im Rahmen der weiteren
Konkretisierung wurden die ursprüngliche Zuordnungsfestsetzung gestrichen und
diesbezügliche Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Dazu wurde der Entwurf des
Bebauungsplanes in der Zeit vom 07.11. bis zum 07.12.2005 erneut öffentlich
ausgelegt. Die von der Änderung des Bebauungsplanentwurfes berührten Träger
öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB beteiligt.
Von den mit Schreiben vom 03.11.2005
beteiligten Trägern öffentlicher Belange und Stadtämtern haben 8 eine
schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Es wurden keine grundsätzlichen
Bedenken und Anregungen gegen die Planung vorgebracht, so dass eine
Planänderung nicht erforderlich wurde.
Während der öffentlichen Auslegung
haben der Kleingartenverein „Bornstedter Feld e.V.“ und 4 Bürger (Kleingärtner)
Bedenken gegen die Planung geäußert; die Bedenken richten sich im Wesentlichen
gegen die Überplanung der Kleingärten im Plangebiet.
Der Bebauungsplan Nr. 54 A ist aus
dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Potsdam entwickelt, in dem
der Erhalt der Kleingärten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 A nicht
vorgesehen ist. Er berücksichtigt des Weiteren die Aussagen des in
Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Verband der Garten- und Siedlerfreunde
erstellten Kleingartenentwicklungskonzepts für die Stadt Potsdam. Darin werden
die Kleingärten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 A ebenfalls nicht
mehr als Dauerkleingärten ausgewiesen und sind dargestellt als Flächen, die zur
„Umnutzung von Kleingärten für die Realisierung von Bauvorhaben vorgesehen“
sind. Damit liegt für die Flächenentwicklung der Stadt Potsdam eine
rechtskräftige Nutzungskonzeption vor, das die Belange des Kleingartenwesens
berücksichtigt und auf einem verbindlichen Abstimmungsergebnis beruht. Die
Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 54 A stehen damit im Einklang mit dem
Flächennutzungsplan und dem Kleingartenentwicklungskonzept.
Daher wurde im Rahmen der gerechten Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander den öffentlichen Belangen gegen den Erhalt der Kleingärten der Vorzug gegeben. Die Planung wurde nicht geändert.
Die Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in der Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur erneuten öffentlichen
Auslegung gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Nr.
54 A „Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient
der Schaffung von Baurechten. Der Bebauungsplan setzt Erschließungsanlagen
fest. Diese sind bereits bis auf den westlichen Gehweg der
Orville-Wright-Straße fertiggestellt. Unmittelbare Kosten entstehen bei
Inkrafttreten wenn, der westliche Gehweg der Orville-Wright-Straße ausgebaut
wird.
Die Kosten betragen ca. 20.000,- €.
Die Kosten sind gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Potsdam umlagefähig.
DieFinanzierung kann in Abstimmung mit dem Fachbereich 47
frühestens im Jahr 2008 erfolgen und wird zu diesem Zeitpunkt - wenn erforderlich – in den Haushalt
eingestellt..
Die
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stehen für die künftigen Jahre unter
dem Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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101,9 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
194,9 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
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