Beschlussvorlage - 06/SVV/0377
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 87 Ortszentrum Eiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung wird über die während der erneuten öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 87 „Ortszentrum Eiche“ vorgebrachten Anregungen der
Bürger und die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
entsprechend Anlage 1a und 1b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 87 „Ortszentrum Eiche“ wird als Satzung beschlossen, die
dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro
der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschusse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten.
Anlage 1 Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 1a Abwägungsvorschlag
zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom 22.
Dezember 2005 bis zum 24. Januar 2006 abgegebenen Stellungnahmen und zu den
Stellungnahmen der von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
benachrichtigten Behörden (6 Seiten)
Anlage 1b Abwägungsvorschlag
zu den während der 2. erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans vom
03. März 2006 bis zum 17. März 2006 abgegebenen Stellungnahmen und zu den
Stellungnahmen der von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
benachrichtigten Behörden (4 Seiten)
Anlage 2 Planzeichnung des Bebauungsplans
(1 Blatt), Begründung zum Bebauungsplan (31 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung
der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Gegenstand der Planung des Bebauungsplanes Nr. 87
„Ortszentrum Eiche“ war die Realisierung des Ortszentrums mit
Einzelhandelseinrichtungen und weiteren gewerblich zu nutzenden Räumlichkeiten,
welche bereits realisiert sind. Außerdem sollte eine ergänzende Wohnbebauung
erfolgen, sowie die planungsrechtliche Sicherung der nach Süden zum Lindengrund
abschließenden Eingrünung mit mindestens 20 m Tiefe im Einklang mit den
Belangen der Welterbestätte "Schlösser und Gärten von Potsdam und
Berlin".
Wegen planungsrechtlicher Belange hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07.12.2005 die erneute
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 87 "Eiche
Ortszentrum" mit der Auflage
beschlossen, während der Auslegung die beiden südlichen Baufelder unter dem
Aspekt des Umgebungsschutzes des
UNESCO-Weltkulturerbes zu überprüfen.
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2005 bis zum 24. Januar
2006 wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des
Planentwurfs durchgeführt. Ferner
wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung
berührt sein können, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt. Es gingen keine
Einwendungen von Bürgern ein.
Die Stellungnahme der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten Berlin Brandenburg führte zu einer Änderung der Planung, d.h. zur
Reduzierung der Bebaubarkeit am Südende der Straße Birkenhügel (vgl. Anlage 1a ) und damit zu einer 2.
erneuten öffentlichen Auslegung. Die Äußerungsmöglichkeiten dieser Auslegung
waren auf die vorgenommene Änderung beschränkt.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger
Im Rahmen der 2. erneuten öffentlichen Auslegung ging einzig die Äußerung
eines Rechtsanwaltes für zwei Wohnungseigentümergemeinschaften ein. Das
Schreiben sagt aus, dass sich die beiden Wohnungseigentümergemeinschaften
„gegen eine solche Bebauung“ aussprächen.
Die eingegangene Stellungnahme wurde geprüft und ist
in den Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange
Aufgrund der Benachrichtigung der Behörden und der
Träger öffentlicher Belange ging einzig die Stellungnahme der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg zur Planung ein, in der die
vorgenommenen Änderungen zur 2. erneuten öffentlichen Auslegung als nicht
ausreichend benannt werden.
Die eingegangene Stellungnahme der Stiftung wurde
geprüft und ist in den Abwägungsprozess eingestellt worden (vgl. Anlage 1b).
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der
Verwaltung zur 2. erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planung wird nicht geändert, da die Stellungnahme
z.T. der Änderung entspricht (Wegnahme der südlichen Bebauung) bzw. nicht Gegenstand des
Änderungsverfahrens ist.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der
Verwaltung zu den Äußerungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin Brandenburg im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB
Aus der erneuten Stellungnahme ergeben sich keine
neuen Argumente oder Hinweise gegenüber den früheren Stellungnahmen.
Eine noch weitergehende Reduzierung der Bebauung ist
nicht gerechtfertigt. Eine Bebauung südlich des heutigen Ecksteinweges
existierte bereits vor dem Anlegen der Lindenallee. Gründe, weshalb diese
historische Bauflucht nun zurückverlegt werden müsste, sind nicht erkennbar
(vgl. auch Anlage 1a).
Vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrens mit dem
Satzungsbeschluss aufgrund erfolgter Abwägung bereits im Jahre 2000 und der gemäß städtebaulichen
Vertrages durchgeführten
Baumaßnahmen des Straßenbaus, würde eine weitere Reduzierung der Bebaubarkeit
den Vertrauensschutz des Grundeigentümers ohne ausreichende Gründe erheblich
tangieren.
Notwendige Änderungen der Planung
Aus dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der
Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
ergeben sich keine weiteren Änderungen der Planung.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des
Bebauungsplans entstehen nicht, da alle unmittelbar durch die Planung
entstehenden Kosten durch den Eigentümer übernommen worden sind. Die im
städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen werden durch ihn oder seinen
Rechtsnachfolger übernommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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38 kB
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3
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144,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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