Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0416

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II in der PAGA durch die beiden Träger, nämlich der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch die Potsdamer Agentur, und die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erfolgt.

Die Zuständigkeit wurde durch den am 10. April 2006 modifizierten öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag festgeschrieben. Danach liegt die Gewährleistungsverantwortung bei der Agentur und die Umsetzungsverantwortung bei der LHP.

 

Aus dieser Aufgabenzuweisung ergeben sich die klaren Grenzen der Einflussnahme der LHP.

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Erläuterung

Zum besseren Verständnis ist der  Bericht des GF (Ist- Situation 2005 und Planung 2006) in der Sitzung des Sozialausschusses vom  14. März 2006 dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.

 

Danach war das Jahr 2005 überwiegend durch die  Aufbauarbeit (auch der Organisation der Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II) geprägt. Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber berichtet worden.

 

Der Schwerpunkt wurde auf die Betreuung und Versorgung der unter 25-Jährigen gelegt. Wie aus dem Bericht des Geschäftsführers hervorgeht, wurden hier auch gute Ergebnisse erzielt. Der Betreuungsschlüssel von Fallmanager zu Anspruchberechtigten entsprach mit einem Verhältnis von

1 : 78,5 der Zielgröße.

 

Dieses spiegelt sich auch in der Gegenüberstellung der „Bestände“ mit den Arbeitsgemeinschaften von Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Brandenburg und Landkreis Dahme-Spree wieder. Während in den o.g. Vergleichsargen ein Anstieg der Arbeitslosen unter 25 Jahren erfolgte, konnte die LHP den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des SGB II verzeichnen.

 

Leider konnte der Betreuungsschlüssel für die über 25 Jährigen nicht an der Zielgröße 1 : 150 orientiert werden.

 

Maßgeblich für diesen Sachverhalt ist der immense Zuwachs an Bedarfsgemeinschaften. Die ursprüngliche Planzahl von 6500 wird mit den von der Bundesagentur im Januar 2006 anerkannten Zahlen von über 9000 weit überschritten. Daraus folgt, dass das vorhandene Personal bei weitem nicht ausreicht, um die Erfordernisse an ein qualifiziertes Fallmanagement zu erfüllen.

 

Für die Zuständigkeit der LHP bedeutet dieser immense Fallanstieg aber auch, für die Aufgabe der Berechnung und Leistung der Kosten der Unterkunft und einmaligen Beihilfen zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen.

 

Derzeit läuft die Prüfung über den Geschäftsbereich 1 (Zentrale Steuerung und Service). Sollte qualifiziertes Personal der LHP nicht zur Verfügung stehen, muss der Geschäftsführer in die Lage versetzt werden, entsprechendes Personal einzustellen. Die LHP orientiert hierbei weiterhin auf einer Plangröße von 1 : 600, entsprechend der mit dem Deutschen Städtetag vereinbarten Richtgröße.

 

In der Trägerversammlung müssen die Vertreter der LHP entsprechend der übernommenen Umsetzungsverantwortung die Agentur veranlassen, ebenfalls für die notwendigen Personalmittel zu sorgen.

 

Nur wenn ausreichendes und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, kann erwartet werden, dass die Wirksamkeit der Arbeit der PAGA wahrnehmbar erhöht wird.

 

Darüber hinaus haben die vergangenen Monate immer wieder zu Irritationen über die Praxis detaillierter Geschäftsanweisungen und Handlungsempfehlungen sowie Vorgaben zu einer einseitigen Controlling-Berichterstattung seitens der BA zu allen Fragen der operativen Umsetzung des SGB II geführt. Oftmals haben diese Anweisungen zu einer Blockade der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für ihr eigentliches Aufgabenfeld geführt. Die Handlungsspielräume für den Geschäftsführer waren zu begrenzt.

Durch die Rahmenvereinbarung zwischen dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, der BA und dem Bundesministerium für Arbeit, die durch die bereits oben erwähnte Modifikation des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der LHP zur Anwendung gekommen ist, sind die Weichen gestellt, um die Handlungsanweisungen der BA auf das notwendige Maß und bezogen auf die Gewährleistungsverantwortung zurückzuführen.

 

Folgende darüber hinaus gehende Optimierungsvorschläge wurden in der letzten Sitzung des Sozialausschusses des Deutschen Städtetages, in der die LHP durch die Sozialbeigeordnete vertreten ist, erarbeitet:

 

  1. Ein schnellstmöglicher Ersatz für die nicht mehr wartungs- und weiterentwicklungsfähige Software A2LL wird gefordert, um den erheblichen personellen Mehraufwand in der Antragsbearbeitung zu verhindern.

 

  1. Der Deutsche Städtetag soll mit der BA eine Vereinbarung erarbeiten, die sicherstellt, dass  Geschäftsanweisungen und Verfahrensinformationen restriktiv auf die Gewährleistungsverantwortung der BA ausgelegt werden, um einen Eingriff in die operative Umsetzung zu vermindern.

 

  1. Der von der BA beabsichtigte Abzug von Personal für die Übernahme von Controlling-Funktionen kann bei der derzeitigen Personalnegativausstattung keinesfalls akzeptiert werden.

 

  1. Der Vorschlag in der Geschäftsanweisung der BA und dem Bundesministerium für Arbeit  zur Pauschalierung des kommunalen Finanzierungsanteils an den Verwaltungskosten in Höhe von 12,6 % kann nicht akzeptiert werden. Diese Geschäftsanweisung wird als Eingriff in kommunale Entscheidungen zur Wahrnehmung und Organisationen eigener Aufgaben aufgefasst. Unabhängig von der bundesweiten Kritik müssen hier konkrete Verhandlungen in der LHP zu einem akzeptablen Ergebnis führen.

 

  1. Der Reformdruck innerhalb der Strukturen der BA führt zu erheblichen Spannungen beim gleichzeitigen Aufbau tragfähiger Strukturen in den Argen. Die aus Sicht der Argen zu kurz gesetzte Umsetzungsfristen bei bundespolitischen Vorgaben (z.B. zur Integration und älterer Arbeitsloser, Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung) sind anzupassen.

 

Die bereits im Jahr 2005 entwickelte Zusammenarbeit mit der Potsdamer Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Chancengleichheit wird in 2006 intensiviert. Das für die LHP mit 3 Mio. Euro  bezifferte Regionalbudget ist in seinem Konzept auf eine enge Verzahnung mit der PAGA ausgerichtet und hat in einer seiner Säulen die Vermittlung der unter 25-Jährigen als Schwerpunkt gesetzt.

 

Diese begonnene Vernetzungsarbeit ist unter Einbeziehung der besonderen regionalen Belange der LHP und unter Einbindung der Trägerlandschaft im sinne der betroffenen Arbeitslosengeld II Bezieher/-innen weiter zu intensivieren.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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