Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0416
Grunddaten
- Betreff:
-
Bilanz der PAGA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.05.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Grundsätzlich ist erneut darauf
hinzuweisen, dass die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II in der PAGA
durch die beiden Träger, nämlich der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten
durch die Potsdamer Agentur, und die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) erfolgt.
Die Zuständigkeit wurde durch den am
10. April 2006 modifizierten öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag
festgeschrieben. Danach liegt die Gewährleistungsverantwortung bei der Agentur
und die Umsetzungsverantwortung bei der LHP.
Aus
dieser Aufgabenzuweisung ergeben sich die klaren Grenzen der Einflussnahme der
LHP.
Erläuterung
Zum besseren Verständnis ist
der Bericht des GF (Ist- Situation
2005 und Planung 2006) in der Sitzung des Sozialausschusses vom 14. März 2006 dieser Mitteilungsvorlage
beigefügt.
Danach war das Jahr 2005 überwiegend
durch die Aufbauarbeit (auch der
Organisation der Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II) geprägt. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hierüber berichtet worden.
Der Schwerpunkt wurde auf die
Betreuung und Versorgung der unter 25-Jährigen gelegt. Wie aus dem Bericht des
Geschäftsführers hervorgeht, wurden hier auch gute Ergebnisse erzielt. Der Betreuungsschlüssel
von Fallmanager zu Anspruchberechtigten entsprach mit einem Verhältnis von
1 : 78,5 der Zielgröße.
Dieses spiegelt sich auch in der
Gegenüberstellung der „Bestände“ mit den Arbeitsgemeinschaften von
Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Brandenburg und Landkreis Dahme-Spree
wieder. Während in den o.g. Vergleichsargen ein Anstieg der Arbeitslosen unter
25 Jahren erfolgte, konnte die LHP den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des
SGB II verzeichnen.
Leider konnte der
Betreuungsschlüssel für die über 25 Jährigen nicht an der Zielgröße 1 : 150
orientiert werden.
Maßgeblich für diesen Sachverhalt
ist der immense Zuwachs an Bedarfsgemeinschaften. Die ursprüngliche Planzahl
von 6500 wird mit den von der Bundesagentur im Januar 2006 anerkannten Zahlen
von über 9000 weit überschritten. Daraus folgt, dass das vorhandene Personal
bei weitem nicht ausreicht, um die Erfordernisse an ein qualifiziertes
Fallmanagement zu erfüllen.
Für die Zuständigkeit der LHP
bedeutet dieser immense Fallanstieg aber auch, für die Aufgabe der Berechnung
und Leistung der Kosten der Unterkunft und einmaligen Beihilfen zusätzliches
Personal zur Verfügung zu stellen.
Derzeit läuft die Prüfung über den
Geschäftsbereich 1 (Zentrale Steuerung und Service). Sollte qualifiziertes
Personal der LHP nicht zur Verfügung stehen, muss der Geschäftsführer in die
Lage versetzt werden, entsprechendes Personal einzustellen. Die LHP orientiert
hierbei weiterhin auf einer Plangröße von 1 : 600, entsprechend der mit dem
Deutschen Städtetag vereinbarten Richtgröße.
In der Trägerversammlung müssen die
Vertreter der LHP entsprechend der übernommenen Umsetzungsverantwortung die
Agentur veranlassen, ebenfalls für die notwendigen Personalmittel zu sorgen.
Nur wenn ausreichendes und
qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, kann erwartet werden, dass die
Wirksamkeit der Arbeit der PAGA wahrnehmbar erhöht wird.
Darüber hinaus haben die vergangenen
Monate immer wieder zu Irritationen über die Praxis detaillierter
Geschäftsanweisungen und Handlungsempfehlungen sowie Vorgaben zu einer
einseitigen Controlling-Berichterstattung seitens der BA zu allen Fragen der
operativen Umsetzung des SGB II geführt. Oftmals haben diese Anweisungen zu
einer Blockade der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für ihr eigentliches
Aufgabenfeld geführt. Die Handlungsspielräume für den Geschäftsführer waren zu
begrenzt.
Durch die Rahmenvereinbarung
zwischen dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, der
BA und dem Bundesministerium für Arbeit, die durch die bereits oben erwähnte
Modifikation des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der LHP zur Anwendung
gekommen ist, sind die Weichen gestellt, um die Handlungsanweisungen der BA auf
das notwendige Maß und bezogen auf die Gewährleistungsverantwortung zurückzuführen.
Folgende darüber hinaus gehende
Optimierungsvorschläge wurden in der letzten Sitzung des Sozialausschusses des
Deutschen Städtetages, in der die LHP durch die Sozialbeigeordnete vertreten
ist, erarbeitet:
- Ein schnellstmöglicher Ersatz für die nicht mehr
wartungs- und weiterentwicklungsfähige Software A2LL wird gefordert, um
den erheblichen personellen Mehraufwand in der Antragsbearbeitung zu
verhindern.
- Der Deutsche Städtetag soll mit der BA eine
Vereinbarung erarbeiten, die sicherstellt, dass Geschäftsanweisungen und Verfahrensinformationen
restriktiv auf die Gewährleistungsverantwortung der BA ausgelegt werden,
um einen Eingriff in die operative Umsetzung zu vermindern.
- Der von der BA beabsichtigte Abzug von Personal
für die Übernahme von Controlling-Funktionen kann bei der derzeitigen
Personalnegativausstattung keinesfalls akzeptiert werden.
- Der Vorschlag in der Geschäftsanweisung der BA
und dem Bundesministerium für Arbeit
zur Pauschalierung des kommunalen Finanzierungsanteils an den
Verwaltungskosten in Höhe von 12,6 % kann nicht akzeptiert werden. Diese
Geschäftsanweisung wird als Eingriff in kommunale Entscheidungen zur
Wahrnehmung und Organisationen eigener Aufgaben aufgefasst. Unabhängig von
der bundesweiten Kritik müssen hier konkrete Verhandlungen in der LHP zu
einem akzeptablen Ergebnis führen.
- Der Reformdruck innerhalb der Strukturen der BA
führt zu erheblichen Spannungen beim gleichzeitigen Aufbau tragfähiger
Strukturen in den Argen. Die aus Sicht der Argen zu kurz gesetzte
Umsetzungsfristen bei bundespolitischen Vorgaben (z.B. zur Integration und
älterer Arbeitsloser, Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung) sind
anzupassen.
Die bereits im Jahr 2005 entwickelte
Zusammenarbeit mit der Potsdamer Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und
Chancengleichheit wird in 2006 intensiviert. Das für die LHP mit 3 Mio.
Euro bezifferte Regionalbudget ist
in seinem Konzept auf eine enge Verzahnung mit der PAGA ausgerichtet und hat in
einer seiner Säulen die Vermittlung der unter 25-Jährigen als Schwerpunkt
gesetzt.
Diese begonnene Vernetzungsarbeit
ist unter Einbeziehung der besonderen regionalen Belange der LHP und unter
Einbindung der Trägerlandschaft im sinne der betroffenen Arbeitslosengeld II
Bezieher/-innen weiter zu intensivieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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