Beschlussvorlage - 06/SVV/0383

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten  sowie die Beförderung von  Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neufassung der bisherigen Satzung über die Schülerfahrtkostenerstattung wurde neben redaktionellen Änderungen aus den nachfolgend genannten Gründen notwendig.

 

Die Voraussetzungen zum Erlass des Eigenanteils auf Grund des geringen Einkommens der Familie wurden aufgrund von Veränderungen im Recht der Rundfunkgebührenbefreiung unter Berücksichtigung der Regelungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches XII an das geltende Recht angepasst. Somit besteht künftig Anspruch auf Erlass des Eigenanteils wenn ein  gültiger Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches vorliegt. Gleiches gilt beim Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und beim Anspruch  auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög).

 

Familien, deren Einkommen nicht höher ist, als das vergleichbare Arbeitslosengeld II, kann nach Prüfung des Einzelfalls ebenfalls der Erlass des Eigenanteils gewährt werden.

 

Weiterhin wurde zusätzlich ein Erstattungsanspruch für Auszubildende in der dualen Berufsausbildung geregelt, die die Voraussetzungen zum Erlass des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten beim Besuch des Oberstufenzentrums bzw. der beruflichen Ersatzschule erfüllen. Bisher war dieser Personenkreis von der Schülerfahrtkostenerstattung grundsätzlich ausgenommen.

Dies führte in der Vergangenheit in den Fällen zu sozialen Härten, in denen der Auszubildende zwar über eine Ausbildungsvergütung verfügte, diese aber so gering war, dass ergänzende Sozialleistungen in Anspruch genommen werden mussten.

 

Zum 01. August 2005 ist eine Tarifanpassung des gemeinsamen Tarifes der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen vorgenommen worden.

 

Dabei wurden die Ortsteile Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Groß Glienicke, Golm, Uetz und Paaren, die vor der Eingemeindung im Tarifbereich Potsdam C lagen, in den Tarifbereich B aufgenommen. Folglich ist  innerhalb des Gebietes der Stadt Potsdam (mit Ortsteilen) nur noch der Tarif Potsdam AB gültig. Dementsprechend wurde der Eigenanteil an den Schülerfahrtkosten in Höhe des jeweils gültigen Tarifes AB im Gebiet der Stadt Potsdam beschränkt.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplan für das Jahr 2006 sind für die Schülerfahrtkostenerstattung folgende Ausgaben geplant.

 

Gruppierung 63900        346.000,00 €

Gruppierung 63901        110.000,00 €

Insgesamt:                     456.000,00 €

 

Die geplanten Ausgaben für die Schülerfahrtkostenerstattung werden durch Zu- und Abgänge der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler schwanken. Sodass  davon auszugehen ist, dass nach Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (einkommensschwache Auszubildende) der Planansatz für die Schülerfahrtkostenerstattung im Jahr 2006 eingehalten wird und keine Mehrausgaben entstehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...