Beschlussvorlage - 06/SVV/0383
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten für Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerbeförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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17.05.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.05.2006
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Erläuterung
Begründung:
Eine Neufassung der bisherigen Satzung über die
Schülerfahrtkostenerstattung wurde neben redaktionellen Änderungen aus den
nachfolgend genannten Gründen notwendig.
Die Voraussetzungen zum Erlass des
Eigenanteils auf Grund des geringen Einkommens der Familie wurden aufgrund von
Veränderungen im Recht der Rundfunkgebührenbefreiung unter Berücksichtigung der
Regelungen des Sozialgesetzbuches II und des Sozialgesetzbuches XII an das
geltende Recht angepasst. Somit besteht künftig Anspruch auf Erlass des
Eigenanteils wenn ein gültiger
Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II ohne Zuschläge
nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches vorliegt. Gleiches gilt
beim Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und beim
Anspruch auf Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög).
Familien, deren Einkommen nicht
höher ist, als das vergleichbare Arbeitslosengeld II, kann nach Prüfung des
Einzelfalls ebenfalls der Erlass des Eigenanteils gewährt werden.
Weiterhin wurde zusätzlich ein
Erstattungsanspruch für Auszubildende in der dualen Berufsausbildung geregelt,
die die Voraussetzungen zum Erlass des Eigenanteils an den Schülerfahrtkosten
beim Besuch des Oberstufenzentrums bzw. der beruflichen Ersatzschule erfüllen.
Bisher war dieser Personenkreis von der Schülerfahrtkostenerstattung
grundsätzlich ausgenommen.
Dies führte in der Vergangenheit in
den Fällen zu sozialen Härten, in denen der Auszubildende zwar über eine
Ausbildungsvergütung verfügte, diese aber so gering war, dass ergänzende
Sozialleistungen in Anspruch genommen werden mussten.
Zum 01. August 2005 ist eine Tarifanpassung des gemeinsamen Tarifes der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen vorgenommen worden.
Dabei wurden die Ortsteile Fahrland, Satzkorn, Marquardt,
Groß Glienicke, Golm, Uetz und Paaren, die vor der Eingemeindung im
Tarifbereich Potsdam C lagen, in den Tarifbereich B aufgenommen. Folglich
ist innerhalb des Gebietes der
Stadt Potsdam (mit Ortsteilen) nur noch der Tarif Potsdam AB gültig.
Dementsprechend wurde der Eigenanteil an den Schülerfahrtkosten in Höhe des
jeweils gültigen Tarifes AB im Gebiet der Stadt Potsdam beschränkt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan für das Jahr 2006 sind für die
Schülerfahrtkostenerstattung folgende Ausgaben geplant.
Gruppierung 63900 346.000,00 €
Gruppierung 63901 110.000,00 €
Insgesamt:
456.000,00 €
Die
geplanten Ausgaben für die Schülerfahrtkostenerstattung werden durch Zu- und
Abgänge der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler schwanken.
Sodass davon auszugehen ist, dass
nach Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises (einkommensschwache
Auszubildende) der Planansatz für die Schülerfahrtkostenerstattung im Jahr 2006
eingehalten wird und keine Mehrausgaben entstehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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(wie Dokument)
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21 kB
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