Beschlussvorlage - 06/SVV/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2007 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.      Im Falle von Änderungen bei den zu Grunde gelegten allgemeinen Finanzmitteln (Einnahmen nach den Orientierungsdaten des Landes, Steuerschätzungen, Einnahmeausfälle usw.) können die Vorgaben angepasst werden.

 

3.      Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.      Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Einnahmemöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

5.      Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zwingend zu folgen.

 

6.      Nach der Überleitung der kameralen Eckwerte in doppische Eckwerte sind diese der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

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Erläuterung

Begründung

 

zum Vorschlag eines kameralen Eckwertebeschlusses für den Haushalt 2007

 

 

Einleitung

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich entschieden, für das Haushaltsjahr 2007 einen produktorientierten auf der Doppik basierenden Haushalt zu erstellen und diesen nach den Grundsätzen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens zu bewirtschaften. Zur Sicherung und Dokumentation des Konsolidierungswillens der Landeshauptstadt Potsdam sowie als Grundlage für den neuen doppischen Haushalt  ist zunächst ein auf dem bisherigen kameralen Rechungsstil aufbauender Eckwertebeschluss erforderlich. Dieser Eckwertebeschluss bietet die Gewähr, dass die Aufstellung der Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche nachvollziehbar aus den vorangegangenen Budgetierungsgrundlagen hervorgegangen ist und den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes entspricht. Die vorzunehmende Überleitung auf einen neuartigen, doppischen Haushaltsentwurf wird schließlich eine erhebliche, ressourcenbindende und sehr zeitaufwändige Umstellung mit sich bringen.

 

 

1. Grundlagen

 

Durch die rechtzeitige Vorlage eines Haushaltes, der den Erfordernissen einer geordneten Haushaltswirtschaft entspricht und die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 74 GO beachtet, soll gewährleistet werden, dass die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2007 trotz der Veränderungen durch die Umstellung auf einen neuen Planungs- und Rechnungsstil zeitig einen Haushalt zu Grunde legen kann, dessen Haushaltssicherungskonzept und dessen Kassenkreditrahmen genehmigungsfähig sind.

 

Der vorgelegte Entwurf eines Eckwertebeschlusses ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung, früher als üblich bzw. von der Gemeindeordnung gefordert auf die Haushaltsplanung Einfluss zu nehmen. Durch den Eckwertebeschluss schafft sie verbind­liche Rahmenvorgaben für die kamerale Entwurfsplanung und die Überleitung in den später doppisch geprägten Haushaltsentwurf.

 

 

2. Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung). Dies wird sich durch die Doppikeinführung für das Jahr 2007 zunächst kaum verändern. Für den vorgeschlagenen Eckwertebeschluss werden die Budgets auf Ebene der Geschäftsbereiche gebildet.

 

Vor dem Eckwertebeschluss werden die voraussichtlichen allgemeinen Einnahmen (z.B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und nicht budgetierte Ausgaben (z.B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Einnahmen und Ausgaben ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel und damit das Zuschussvolumen, das den Geschäftsbereichen im Rahmen der Budgetierung zur Verfügung gestellt werden kann (Anlage 2).

 

Der Zuschuss des jeweiligen Geschäftsbereiches ergibt sich aus der Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen. Die Zuschussbudgets der Geschäftsbereiche werden durch die allgemeinen Finanzierungsmittel gespeist. Die allgemeinen Finanzierungsmittel, die nicht für die Deckung der Budgets benötigt werden, stünden – bei einem ausgeglichenen Haushalt – als so genannte „freie Spitze“ z.B. für Investitionen zur Verfügung. Sofern der Zuschussbedarf aller Budgets die allgemeinen Finanzierungsmittel (wie im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam seit 1995) über­schreitet, ergibt der Betrag der Überschreitung das jahres­bezogene strukturelle Defizit.

 

 

3. Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen für die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen voraus­gehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fach­bereiche vorgeben.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst in der kameralen Betrachtung den Verwaltungshaushalt und hier im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche zu verteilenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten
Anlage 1.

 

Die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, des Jahres 2007, die dem kameralen Vermögenshaushalt zu Grunde zu legen sind,  erfolgt anhand des von der Stadtverordneten­versammlung beschlos­senen Investitionsprogramms und ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

 

4. Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses wurden zunächst die voraussichtlich zur Verfügung stehenden allgemeinen Finanzierungsmittel ermittelt. Hierzu hat der Bereich Haushalt/KLR mit der Planung des Haushaltsjahres 2007 frühzeitig begonnen und auf der Grundlage der zur Zeit vorliegenden Orientierungen (Orientierungsdaten des Landes Brandenburg, Finanzplan 2006, eigene Schätzungen) Eckwerte für den Haushalt 2007 ermittelt. Weiterhin wurde von folgenden Prämissen ausgegangen:

·         Bei den Geschäftsbereichen wurde im Wesentlichen unterstellt, dass die Einnahmen des Jahres 2007 den im mittelfristigen Finanzplan des Jahres 2006 veranschlagten entsprechen. Abweichungen wurden durch die Geschäftsbereiche benannt.

·         Die Höhe der Ausgaben wurde auf der Basis des mittelfristigen Finanzplanes 2006 ermittelt.

·         Die Ausgaben für das Personal (Sammelnachweis 4) wurden aus dem mittelfristigen Finanzplan 2006 für das Folgejahr 2007 entnommen und den Geschäftsbereichen zugeordnet.

 

Nach diesen Prämissen wird davon ausgegangen, dass die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel 2007 gegenüber dem Plan 2006 um 2,09 Mio. € auf 158.208.900 € steigen (Anlage 2).

 

Basis für die Ermittlung der Eckwerte für die Geschäftsbereichsbudgets sind außerdem:

·         die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2004 und 2005,

·         die mittelfristige Finanzplanung,

·         Erkenntnisse aus den Steuerschätzungen des Vorjahres,

·         Das beschlossene Haushaltssicherungskonzept (einschließlich der Konsolidierungsziele; nach Auflage des MI war das strukturelle Defizit nochmals zu senken, auf nunmehr 10,1 Mio. €) sowie

·         die vorläufige Schätzung der allgemeinen Finanzierungsmittel (Anlage 2).

 

 

 

5. Überleitung auf die Doppik (Projekt „Integriertes Finanzmanagement Potsdam“)

 

Für die Aufstellung eines doppischen Haushaltsentwurfs für das Jahr 2007 sind im Projekt „Integriertes Finanzmanagement Potsdam – IFP“ umfangreiche Vorleistungen zu erbringen. Der enge Zeitplan des Projektes sowie die Bedeutung des Haushaltsplanes für die finanzwirtschaftlichen Grundlagen der Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt erfordert eine straffe und stringente Projektumsetzung. Insbesondere der kurze Umstellungszeitraum hat die jetzt favorisierte Umstellungsplanung mit dem anliegenden Zeitplankonzept (Anlage 3) hervorgebracht. Durch den kameralen Beginn des Planungsprozesses kann dieser, auch wenn noch nicht alle konzeptionellen und dv-technischen Voraussetzungen geschaffen werden konnten, wie in den vergangenen Jahren frühzeitig beginnen. Ein zügiger Planungsprozess ist trotz veränderter und mit allen Beteiligten weitgehend noch nicht ausreichend geklärter Rahmenbedingungen (vorläufige Regelungen des Landes wie beispielsweise die Entwürfe für einen Produktkatalog, einen Kontenrahmen, einen Bewertungsleitfaden und die rechtlichen Rahmenbedingungen) aus Projektsicht damit realisierbar.

 

Die auf dem kameralen Eckwertebeschluss beruhenden Planungen der Geschäftsbereiche werden in einem internen Projektschritt mit den Budgetverantwortlichen technisch unterstützt in die neuen Planwerke überführt. Hierzu zählt auch eine daraus abzuleitende doppische Eckwerteermittlung, die der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2007 zur Kenntnis gegeben wird. Die Einbringung des neuen produktorientierten doppischen Haushaltsentwurfs der Landeshauptstadt Potsdam kann nach diesem favorisierten Verfahren, selbst bei optimalem Verlauf, nicht vor März 2007 möglich sein. Damit könnte eine Beschlussfassung im Mai 2007 erfolgen.

 

Der Zeitraum bis zur Diskussion über den ersten doppischen Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Potsdam steht den Entscheidungsträgern in den Gremien zur Verfügung, um sich an Hand von Beispielen und kritischen Ziel- und Aufgabenfeldern mit dem neuen Haushalt vertraut zu machen. Dies bietet die Möglichkeit, sich auf die inhaltliche Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen konzentrieren zu können. Das Projekt IFP wird dies durch entsprechende Angebote, eine intensive Diskussion sowie noch zu vereinbarende Möglichkeiten der Einbeziehung unterstützen. Die Forderung eines transparenten Übergangs von der Kameralistik in die Doppik nach dem Doppik-Konzept der Landeshauptstadt Potsdam ist Maßstab dieser Aktivitäten.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2007 beträgt das formelle Defizit im Verwaltungshaushalt 56.991.000 €, das strukturelle Defizit beträgt 10.100.000 €.

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Anlagen

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