Beschlussvorlage - 01/SVV/0521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die städtebauliche Rahmenplanung ist als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele und als Grundlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen anzuwenden.

 

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Erläuterung

Im April 1996 wurde von der Planungsgruppe 4, Berlin, der städtebauliche Rahmenplan für das Gewerbegebiet Babelsberg, d.h. das gesamte Gebiet zwischen Horstweg, Großbeeren-, Wetzlarer und Nuthestraße, erarbeitet, dessen Inhalte in den Teil-FNP (1996) übernommen wurden. Dieser Rahmenplan kann die heute an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, eine Aktualisierung und Präzisierung der Entwicklungsziele war daher erforderlich.

 

Die nun vorliegende Rahmenplanung (Stadtkontor 2001) trifft planerische Aussagen für den durch Satzung festgelegten Entwicklungsbereich Babelsberg (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96), für den eine Präzisierung der Entwicklungsziele erfolgt. Die Darstellung umfasst darüber hinaus auch die außerhalb des Entwicklungsbereiches gelegenen Flächen in dem Gebiet zwischen Horstweg, Großbeeren-, Wetzlarer und Nuthestraße. Für die außerhalb des Entwicklungsbereiches gelegenen Flächen werden bestehende Planungen nachrichtlich übernommen.

 

Die Überarbeitung der Rahmenplanung hatte zum Ziel, umsetzungsorientiert bzw. stärker bestandsorientiert als die Rahmenplanung von 1996 Art und Maß der Nutzung sowie das Erschließungsnetz festzulegen und eine Anpassung an die veränderten Planungen in der Umgebung herzustellen. Zudem hätte die Rahmenplanung von 1996 ein Finanzierungsdefizit von rd. 17 Mio. DM für die Entwicklungsmaßnahme Babelsberg zur Folge, das durch die Überarbeitung der Planung (Kostenverringerung u. Einnahmenerhöhung) ausgeglichen wird.

 

Abweichungen von den Inhalten des Flächennutzungsplans ergeben sich innerhalb des Entwicklungsbereiches in erster Linie im Bereich am Mitteldamm und östlich des Horstweges. Am Mitteldamm ist abweichend vom Flächennutzungsplan der Erhalt des bestehenden Einfamilienhausgebietes durch die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes sowie um eine angemessenen städtebauliche Situation zu schaffen, soll der nördliche Teil der Kleingartenanlage "Uns genügt's" (10 Dauerbewohner) erhalten werden (statt wie im FNP Gewerbegebiet). Der Mitteldamm kann dadurch von gewerblichem Verkehr frei gehalten werden.

 

Östlich des Horstweges sieht die Rahmenplanung abweichend vom FNP eine Bebauung der Kleingärten durch die Darstellung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen vor. Eine Bebauung der Flächen östlich des Horstweges war auch Bestandteil der Begründung zum Beschluss der Entwicklungssatzung (1995) und des dazu erarbeiteten Kosten- und Finanzierungskonzeptes.

 

 

 

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