Beschlussvorlage - 01/SVV/0521
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan als informelle Planung zur Präzisierung der Entwicklungsziele und als Grundlage zur Erarbeitung von Bebauungsplänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.2-68.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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04.09.2001
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25.09.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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06.09.2001
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27.09.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.10.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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Erläuterung
Im April
1996 wurde von der Planungsgruppe 4, Berlin, der städtebauliche Rahmenplan für
das Gewerbegebiet Babelsberg, d.h. das gesamte Gebiet zwischen Horstweg,
Großbeeren-, Wetzlarer und Nuthestraße, erarbeitet, dessen Inhalte in den
Teil-FNP (1996) übernommen wurden. Dieser Rahmenplan kann die heute an ihn
gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, eine Aktualisierung und
Präzisierung der Entwicklungsziele war daher erforderlich.
Die nun
vorliegende Rahmenplanung (Stadtkontor 2001) trifft planerische Aussagen für
den durch Satzung festgelegten Entwicklungsbereich Babelsberg (veröffentlicht
im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 4/96), für den eine Präzisierung der
Entwicklungsziele erfolgt. Die Darstellung umfasst darüber hinaus auch die
außerhalb des Entwicklungsbereiches gelegenen Flächen in dem Gebiet zwischen
Horstweg, Großbeeren-, Wetzlarer und Nuthestraße. Für die außerhalb des
Entwicklungsbereiches gelegenen Flächen werden bestehende Planungen
nachrichtlich übernommen.
Die
Überarbeitung der Rahmenplanung hatte zum Ziel, umsetzungsorientiert bzw.
stärker bestandsorientiert als die Rahmenplanung von 1996 Art und Maß der
Nutzung sowie das Erschließungsnetz festzulegen und eine Anpassung an die
veränderten Planungen in der Umgebung herzustellen. Zudem hätte die
Rahmenplanung von 1996 ein Finanzierungsdefizit von rd. 17 Mio. DM für die
Entwicklungsmaßnahme Babelsberg zur Folge, das durch die Überarbeitung der
Planung (Kostenverringerung u. Einnahmenerhöhung) ausgeglichen wird.
Abweichungen
von den Inhalten des Flächennutzungsplans ergeben sich innerhalb des
Entwicklungsbereiches in erster Linie im Bereich am Mitteldamm und östlich des
Horstweges. Am Mitteldamm ist abweichend vom Flächennutzungsplan der Erhalt des
bestehenden Einfamilienhausgebietes durch die Ausweisung als allgemeines
Wohngebiet vorgesehen. Aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes sowie um
eine angemessenen städtebauliche Situation zu schaffen, soll der nördliche Teil
der Kleingartenanlage "Uns genügt's" (10 Dauerbewohner) erhalten
werden (statt wie im FNP Gewerbegebiet). Der Mitteldamm kann dadurch von
gewerblichem Verkehr frei gehalten werden.
Östlich
des Horstweges sieht die Rahmenplanung abweichend vom FNP eine Bebauung der
Kleingärten durch die Darstellung von gemischten Bauflächen und Wohnbauflächen
vor. Eine Bebauung der Flächen östlich des Horstweges war auch Bestandteil der
Begründung zum Beschluss der Entwicklungssatzung (1995) und des dazu
erarbeiteten Kosten- und Finanzierungskonzeptes.