Antrag - 06/SVV/0550

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidungsvorlage zur Verwendung der zu erwartenden zusätzlichen Zuweisung des Landes vorzulegen. Damit ist zu sichern, dass ein noch zu bestimmender Teil dieser zusätzlichen Mittel für dringend notwendige Aufgaben eingesetzt wird. Mindestens 5 Millionen Euro sind für die Konsolidierung des Haushalts einzusetzen.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Nach entsprechender Vorankündigung des Landes werden den brandenburgischen Kommunen zusätzliche Mittel in Höhe von 105 Millionen Euro im Rahmen eines Nachtragshaushalts zugewiesen.

Für die Landeshauptstadt ist ein Anteil von 6,6 Millionen Euro avisiert worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erhebt den Anspruch, über den Einsatz dieser Mittel zu entscheiden. Dabei ist unbestritten, dass der übergroße Teil der Mittel für die Haushaltskonsolidierung einzusetzen ist.

 

 

Loading...