Antrag - 06/SVV/0628
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrtkostenzuschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beteiligt:
- Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.08.2006
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27.09.2006
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01.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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12.09.2006
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17.10.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ab
dem 01.01.2007 gewährt die Stadt Potsdam Personen, die Leistungen nach §§ 3 und
1 a des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, einen Zuschuss von 10,00 €
monatlich für den Kauf eines Sozialtickets.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür evtl. erforderlichen
rechtlichen Änderungen
vorzubereiten und den Stadtverordneten rechtzeitig zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit kostet eine Monatskarte in Potsdam 33.60 €, für Nutzer des Sozialtickets 24,50 €. Dieser Betrag muss aus den Regelsätzen getragen werden, die die Flüchtlinge nach dem AsylbLG erhalten. Diese Regelsätze sind seit 1993 nicht erhöht und den tatsächlichen Bedarfen angepasst worden.
Im Gegensatz dazu sind Fahrtkosten und andere Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen. Die Regelleistungen für Flüchtlinge, die nach der genannten Gesetzesgrundlage Leistungen erhalten, betragen nur etwa 65 % des Regelsatzes von Hilfeempfängern nach dem SGB II oder SGB XII. So erhält der Haushaltsvorstand gem. § 3 AsylbLG 224,97 €, Kinder je nach Alter zwischen 132,93 € und 199,40 € monatlich. Für Leistungsempfängerinnen nach § 1a AsylbLG werden diese Regelsätze noch gekürzt.
Von den
ohnehin schon unter dem Existenzminimum liegenden Leistungen hat ein
Haushaltsvorstand demzufolge
15,55% (ohne Sozialticket) bzw. 11
% (unter Nutzung des jetzt gültigen Sozialtickets) seiner zur Verfügung
stehenden Leistungen allein für die VIP-Monatskarte aufzubringen. Für Bezieher
gekürzter Leistungen steigt dieser Anteil entsprechend. Damit sind Flüchtlinge,
die von Leistungen nach §§ 3 oder 1 a AsylbLG leben müssen, gegenüber anderen
Hilfeempfängerinnen in einem Maße benachteiligt, das eine über die bisherige
Unterstützung durch das Sozialticket noch hinausgehende Hilfe erforderlich
macht.
Dies gilt
umso mehr, als die Verwaltung von Flüchtlingen während der Bearbeitung der
Asylverfahren erhebliche Eigeninitiative z.B. bei der Beschaffung von
Dokumenten und Papieren und damit eine hohe Mobilität verlangt und die Gemeinschaftsunterkunft
Lerchensteig abgelegen am Stadtrand liegt.
Der
Antrag nimmt eine Anregung des Heimleiters der Gemeinschaftsunterkunft für
Asylbewerber/innen Lerchensteig Herrn Kochs (AWO) an den Ausländerbeirat auf
und wird von der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks unterstützt.
Obwohl
unsere Fraktion sozialpolitisch eine generelle Senkung des Preises für das
Sozialticket für wünschenswert hält, haben wir uns für den Antrag in der
vorliegenden Form entschieden, um zumindest den Personenkreis zu unterstützen,
der gegenüber den Empfänger/innen nach SGB II und XII, die ebenfalls das
Sozialticket nutzen können, finanziell nochmals deutlich schlechter gestellt
ist.
Für die Stadt Potsdam
entstehen aus der Annahme und Umsetzung des Antrages vergleichsweise geringe
Kosten. Mit 212 Personen ist die Zahl der von dem vorgeschlagenen Zuschuss
Betroffenen relativ klein. Sie verringert sich nochmals um ca. 25 %, wenn man
berücksichtigt, dass Kinder die Angebote der ViP ohnehin kostenlos nutzen
können und um 25 Personen, die wegen Erkrankung (Pflegestufe), Nutzung anderer
Verkehrsmittel u.a. Gründen keine Monatskarte kaufen. Insgesamt würden der
Stadt Potsdam max. 16.000 € Kosten pro Jahr für den beantragten
Fahrtkostenzuschuss entstehen. Dem steht ein relativ großer Nutzen für die
Betroffenen entgegen.