Antrag - 06/SVV/0628

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ab dem 01.01.2007 gewährt die Stadt Potsdam Personen, die Leistungen nach §§ 3 und 1 a des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, einen Zuschuss von 10,00 € monatlich für den Kauf eines Sozialtickets.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür evtl. erforderlichen rechtlichen  Änderungen vorzubereiten und den Stadtverordneten rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Derzeit kostet eine Monatskarte in Potsdam 33.60 €, für Nutzer des Sozialtickets 24,50 €. Dieser Betrag muss aus den Regelsätzen getragen werden, die die Flüchtlinge nach dem AsylbLG erhalten. Diese Regelsätze sind seit 1993 nicht erhöht  und den tatsächlichen Bedarfen angepasst worden.      

 

Im Gegensatz dazu sind Fahrtkosten und andere Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen. Die Regelleistungen für Flüchtlinge, die nach der genannten Gesetzesgrundlage Leistungen  erhalten, betragen nur etwa  65 % des Regelsatzes von Hilfeempfängern nach dem SGB II oder SGB XII. So erhält der Haushaltsvorstand gem. § 3 AsylbLG 224,97 €, Kinder je nach Alter zwischen 132,93 € und 199,40 € monatlich. Für Leistungsempfängerinnen nach § 1a AsylbLG werden diese Regelsätze noch gekürzt.

 

Von den ohnehin schon unter dem Existenzminimum liegenden Leistungen hat ein Haushaltsvorstand  demzufolge 15,55%  (ohne Sozialticket) bzw. 11 % (unter Nutzung des jetzt gültigen Sozialtickets) seiner zur Verfügung stehenden Leistungen allein für die VIP-Monatskarte aufzubringen. Für Bezieher gekürzter Leistungen steigt dieser Anteil entsprechend. Damit sind Flüchtlinge, die von Leistungen nach §§ 3 oder 1 a AsylbLG leben müssen, gegenüber anderen Hilfeempfängerinnen in einem Maße benachteiligt, das eine über die bisherige Unterstützung durch das Sozialticket noch hinausgehende Hilfe erforderlich macht.

 

Dies gilt umso mehr, als die Verwaltung von Flüchtlingen während der Bearbeitung der Asylverfahren erhebliche Eigeninitiative z.B. bei der Beschaffung von Dokumenten und Papieren und damit eine hohe Mobilität verlangt und die Gemeinschaftsunterkunft Lerchensteig abgelegen am Stadtrand liegt.

 

Der Antrag nimmt eine Anregung des Heimleiters der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber/innen Lerchensteig Herrn Kochs (AWO) an den Ausländerbeirat auf und wird von der Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks unterstützt.

 

Obwohl unsere Fraktion sozialpolitisch eine generelle Senkung des Preises für das Sozialticket für wünschenswert hält, haben wir uns für den Antrag in der vorliegenden Form entschieden, um zumindest den Personenkreis zu unterstützen, der gegenüber den Empfänger/innen nach SGB II und XII, die ebenfalls das Sozialticket nutzen können, finanziell nochmals deutlich schlechter gestellt ist.

 

Für die Stadt Potsdam entstehen aus der Annahme und Umsetzung des Antrages vergleichsweise geringe Kosten. Mit 212 Personen ist die Zahl der von dem vorgeschlagenen Zuschuss Betroffenen relativ klein. Sie verringert sich nochmals um ca. 25 %, wenn man berücksichtigt, dass Kinder die Angebote der ViP ohnehin kostenlos nutzen können und um 25 Personen, die wegen Erkrankung (Pflegestufe), Nutzung anderer Verkehrsmittel u.a. Gründen keine Monatskarte kaufen. Insgesamt würden der Stadt Potsdam max. 16.000 € Kosten pro Jahr für den beantragten Fahrtkostenzuschuss entstehen. Dem steht ein relativ großer Nutzen für die Betroffenen entgegen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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