Beschlussvorlage - 06/SVV/0650

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Als geeignetes Handlungsinstrument zur Umsetzung guter Unternehmensführung und –kontrolle öffentlicher Unternehmen wird die Landeshauptstadt Potsdam „Leitlinien guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex – für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kodex) aufstellen.

 

  1. Der anliegende Entwurf zum Kodex dient hierfür als Diskussionsgrundlage.

 

  1. Die im Kodex benannten Handlungsfelder und Regelungen sowie die möglichen Instrumente sollen in den Fraktionen und mit den Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form diskutiert werden.

 

  1. Nach der Diskussion soll der Kodex unter Berücksichtigung der Ideen und Anregungen aus den Fraktionen und Beteiligungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

  1. Weiterhin soll der Oberbürgermeister zur inhaltlichen Ergänzung des Kodex beauftragt werden, zu den in der Begründung aufgeführten Handlungsfeldern/ Themenkomplexen zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten und den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.
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Erläuterung

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister wurde von der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr.: 05/SVV/0518) beauftragt, Grundregeln für die Steuerung und Kontrolle städtischer Unternehmen in privater Rechtsform vorzulegen.

 

Um anerkannte Grundsätze und Standards guter Unternehmensführung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen in einer einheitlichen Form unter Berücksichtigung der für Potsdam und seine städtischen Unternehmen in privater Rechtsform gegebenen Besonderheiten umzusetzen, wurden Leitlinien guter Unternehmensführung – Public Corporate Governance Kodex – an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (im Folgenden Kodex) erarbeitet. Als Vorbild diente dabei sowohl der Deutsche Corporate Governance Kodex (Stand 12. Juni 2006) für börsennotierte Unternehmen als auch der Corporate Governance Kodex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg (Stand 19. Juli 2005). Der Inhalt des Kodex berücksichtigt den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft.

 

Um die im Kodex benannten Handlungsfelder und Regelungen sowie die möglichen Instrumente in den Fraktionen und mit den Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form besprechen zu können, als auch im Hinblick auf die anstehenden Novellierungen der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) und die Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Brandenburg (GemHV), stellt der vorliegende Entwurf zunächst eine Diskussionsgrundlage dar.

 

Ziele des Kodex sind:

 

·         wesentliche Regeln und Handlungsempfehlungen für die Steuerung, Leitung und Überwachung von privatrechtlichen Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, aufzustellen und damit die Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten – einschließlich Stadtverordnetenversammlung, Hauptausschuss und Verwaltung - zu definieren;

·         die Erfüllung des öffentlichen Interesses abzusichern und eine durchgängige Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten;

·         eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei den Beteiligungsunternehmen, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen selbst als auch am Gemeinwohl orientiert, sicherzustellen.

 

Der Kodex soll Handlungsanleitung für die Unternehmensorgane - insbesondere auch für die auf Veranlassung der LHP bestellten Mitglieder der Aufsichtsräte -, und die mit der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte oder sonst mit der Steuerung der Unternehmen befassten Verwaltungseinheiten sein. Er enthält die Zuständigkeiten und das Zusammenwirken der Beteiligten, die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Organe städtischer Beteiligungsunternehmen sowie Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle im Zusammenwirken der Beteiligten.

 

 

 

 

 

 

Der Kodex bezieht sich einerseits auf die im Gesetz geregelten Normen, insbesondere auf die in unterschiedlichen Rechtsquellen verankerten Regelungen und Kompetenzen bzgl. der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafterin auf ihre Unternehmen sowie das Zusammenwirken einzelner Unternehmensorgane. Andererseits geht der Kodex über die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen (Rechtsrahmen) hinaus und gibt eine inhaltliche Orientierung für bestehende Handlungsspielräume der Akteure, die nicht im Rechtsrahmen konkretisiert sind.

 

Zusammenfassend soll der Kodex der Landeshauptstadt Potsdam ein auf den Bedarf der städtischen Beteiligungen abgestimmtes System darstellen, dass die Transparenz und die Effizienz nachhaltig verbessert.

 

Die Regeln und Handlungsempfehlungen des Kodexes sollen uneingeschränkt für die Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar sämtliche Kapital- oder Stimmrechte (Eigengesellschaften) hält, gelten. Bei anderen Unternehmen sollen die Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung und die auf Veranlassung der Landeshauptstadt Potsdam berufenen Mitglieder des Aufsichtsrates/des Verwaltungsrates oder ähnlicher Organe darauf hinwirken, dass die Regeln und Handlungsempfehlungen in weitest möglichem Umfang beachtet werden.

 

Nach der Meinungsbildung soll der Kodex unter Berücksichtigung der Ideen und Anregungen aus den Fraktionen und Beteiligungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung sollen alle Beteiligten darauf hinwirken, dass diese Standards umgesetzt werden.

 

 

Weiterhin soll der Oberbürgermeister beauftragt werden zur inhaltlichen Ergänzung des Kodex zu nachfolgenden Handlungsfeldern/ Themenkomplexen zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten und den Fraktionen nachrichtlich zur Kenntnis zu geben:

 

·         Rechtliche Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Betätigung

 

·         Zielbild/Zielsystem/Kennziffern/Berichtswesen

Verfahrensweise zur Festsetzung von Zielbildern der Unternehmen und Zielvereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den Unternehmen

 

·         Aufgaben und Aufgabenabgrenzung Beteiligungsmanagement

organisatorische Regelungen Fachbereiche (Aufgabenabgrenzung)/ Beteiligungscontrolling

 

·         Mustergesellschaftsvertrag/Mustergeschäftsordnung für Aufsichtsräte

 

·         Merkblätter/ rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsführungen und Aufsichtsräte

 

·         Berichtswesen

 

·         Wirtschaftsplanvorgaben/ Muster Wirtschaftsplan

 

·         Besondere Regelungen für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Potsdam

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gut geführte Unternehmen im Sinne des vorliegenden Kodex können zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

 

Bei zuschussbedürftigen Unternehmen könnten die städtischen Zuschüsse minimiert werden.

Bei den übrigen Unternehmen soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals der Landeshauptstadt Potsdam, ohne Beeinträchtigung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks, erwirtschaftet werden.

 

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Anlagen

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