Beschlussvorlage - 06/SVV/0760
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe zur Rückforderung von Fördermitteln für BUGA 2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.09.2006
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Erläuterung
Begründung:
Sachverhalt:
Voraussetzung für die Schaffung eines Uferweges zwischen Hauptbahnhof und Park Babelsberg (BUGA 2001) war der Ersatzbau eines Funktionsgebäudes (Technik und Toiletten) für einen der das Ufer nutzenden Verbände. In Anbetracht des scheinbaren Einvernehmens mit dem Ministerium für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr (MSWV) und der politischen Zeitvorgabe hatte der Sanierungsträger im Vorgriff auf die Einzelbestätigung diese Maßnahme aus Städtebaufördermitteln (N-Programm) realisiert.
Nach jahrelangen Klärungsversuchen durch die
Stadtverwaltung stellte das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) dennoch mit
der Verwendungsnachweisprüfung fest, dass die Maßnahme nicht als Ersatz,
sondern als Neubau betrachtet wird und sie daher (im N-Programm) nicht
förderfähig sei und fordert die Rückzahlung dieser Fördermittel in Höhe von
insgesamt 204.492,60 €.
Im Widerspruch zum
Rückzahlungsbescheid über 160.147,23 € berief sich die Stadt auf das
Einvernehmen mit dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr,
konnte dies jedoch letztendlich nicht nachweisen. Die juristische Prüfung des
Sachverhaltes ergab die Aussichtslosigkeit einer Klage, da das Argument des
Landes, die Stadt hätte ohne vorherige Förderzusage gebaut, nicht widerlegt
werden konnte. Im Falle der Anhörung über die Rückforderung von 44.345,37 €
musste im Rückschluss auf den oben genannten Widerspruch zum
Rückforderungsbescheid über 160.147,23 € auf einen Widerspruch verzichtet
werden, da die städtischen Widerspruchsgründe gleich gelagert waren.
Unvorhersehbarkeit
Die angegebene Summe konnte bei der Haushaltsplanung 2006 nicht einbezogen werden, da der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für die 160.147,23 € und die Anhörung für die 44.345,37 € erst im Februar 2006 in der Verwaltung eingingen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Haushaltssatzung jedoch bereits mit Beschluss vom 25.01.2006 erlassen.
Unabweisbarkeit
Das LBV hat mit Datum vom 06.02.06 den Widerspruchsbescheid für 160.147,23 € erlassen, der zwischenzeitlich unanfechtbar geworden ist. Mahnungen sind erfolgt, die Vollstreckung ist angekündigt. Für weitere 44.345,37 € liegt ein unanfechtbarer Rückforderungsbescheid des LBV und die Mahnung der Landeshauptkasse bereits vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Außerplanmäßige
Ausgabe
Haushaltstelle 61590.98100
Bezeichnung der HH-Stelle: Rückzahlung von Fördermitteln BUGA 2001
Neu beantragte Haushaltsüberschreitung + 204.493,00 EUR
Voraussichtliche Gesamtausgabe
204.493,00 EUR
Nachweis der Deckung
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe geht zu Lasten der
Haushaltsstellen
- 61530.96000
– Neuordnung Verkehr
Potsdamer Mitte
104.493,00 €
- 61550.94000
– Sanierungsmaßnahmen Schiffbauergasse
100.000,00 €
204.493,00 €