Beschlussvorlage - 06/SVV/0760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 81 Abs. 1 GO i. V.m. § 4 Nr. 1 Haushaltssatzung der Stadt Potsdam wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von  204.493,00 € für die Rückzahlung von Fördermitteln für die BUGA 2001 zugestimmt.

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Erläuterung

 Begründung:

 

 

Sachverhalt:

 

Voraussetzung für die Schaffung eines Uferweges zwischen Hauptbahnhof und Park Babelsberg (BUGA 2001) war der Ersatzbau eines Funktionsgebäudes (Technik und Toiletten) für einen der das Ufer nutzenden Verbände. In Anbetracht des scheinbaren Einvernehmens mit dem Ministerium für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr (MSWV) und der politischen Zeitvorgabe hatte der Sanierungsträger im Vorgriff auf  die Einzelbestätigung diese Maßnahme aus Städtebaufördermitteln (N-Programm) realisiert.

 

Nach jahrelangen Klärungsversuchen durch die Stadtverwaltung stellte das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) dennoch mit der Verwendungsnachweisprüfung fest, dass die Maßnahme nicht als Ersatz, sondern als Neubau betrachtet wird und sie daher (im N-Programm) nicht förderfähig sei und fordert die Rückzahlung dieser Fördermittel in Höhe von insgesamt  204.492,60 €. 

 

Im Widerspruch zum Rückzahlungsbescheid über 160.147,23 € berief sich die Stadt auf das Einvernehmen mit dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, konnte dies jedoch letztendlich nicht nachweisen. Die juristische Prüfung des Sachverhaltes ergab die Aussichtslosigkeit einer Klage, da das Argument des Landes, die Stadt hätte ohne vorherige Förderzusage gebaut, nicht widerlegt werden konnte. Im Falle der Anhörung über die Rückforderung von 44.345,37 € musste im Rückschluss auf den oben genannten Widerspruch zum Rückforderungsbescheid über 160.147,23 € auf einen Widerspruch verzichtet werden, da die städtischen Widerspruchsgründe gleich gelagert waren.

 

 

Unvorhersehbarkeit

 

Die angegebene Summe konnte bei der Haushaltsplanung 2006 nicht einbezogen werden, da der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für die 160.147,23 € und die Anhörung für die 44.345,37 € erst im Februar 2006 in der Verwaltung eingingen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Haushaltssatzung jedoch bereits mit Beschluss vom 25.01.2006 erlassen.

 

 

Unabweisbarkeit

 

Das LBV hat mit Datum vom 06.02.06 den Widerspruchsbescheid für 160.147,23 € erlassen, der zwischenzeitlich unanfechtbar geworden ist. Mahnungen sind erfolgt, die Vollstreckung ist angekündigt. Für weitere 44.345,37 € liegt ein unanfechtbarer Rückforderungsbescheid des LBV  und die Mahnung der Landeshauptkasse bereits vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Außerplanmäßige  Ausgabe

 

Haushaltstelle    61590.98100

 

Bezeichnung der HH-Stelle:   Rückzahlung von Fördermitteln BUGA 2001

 

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung         +  204.493,00    EUR

Voraussichtliche Gesamtausgabe                         204.493,00    EUR

 

 

Nachweis der Deckung

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe geht zu Lasten der Haushaltsstellen

 

  • 61530.96000 – Neuordnung Verkehr  Potsdamer Mitte                               104.493,00 €
  • 61550.94000 – Sanierungsmaßnahmen Schiffbauergasse                         100.000,00 €

                                                                                                                                 204.493,00 €                                                                                                                                                                                                           

 

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