Beschlussvorlage - 06/SVV/0721
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 "Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
27.09.2006
| |||
|
01.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
17.10.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im
Rahmen der erneuten
(eingeschränkten) öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der
Bürger und eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“
entsprechend Anlage 2A und 2B entschieden.
- Der
Bebauungsplan Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer Straße“ wird gemäß §
10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(2
Seiten)
Anlage 1A: Abwägungsvorschlag zu den von der Öffentlichkeit eingegangenen
Stellungnahmen, (6 Seiten)
Anlage 1B: Abwägungsvorschlag zu den
eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange (2
Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung (20
Seiten und 1 Plan)
Hinweis zu den Plänen: In der den
Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Fassung der Beschlussvorlage ist die
Planzeichnung aus Kostengründen nur im Maßstab 1:2000 ausgeliefert. Der
Originalplan im Maßstab 1:1000 kann jederzeit im Bereich Verbindliche
Bauleitplanung eingesehen werden. Die textlichen Festsetzungen sind als Anlage
auch Bestandteil der Begründung.
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Am 15.04.1993 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 29 „Großbeerenstraße / Bahnhofstraße“ gefasst, dessen Geltungsbereich über den des hier vorliegenden Plangebietes hinausging. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straße“ (Aufstellungsbeschluss am 11.09.2002) ist das entsprechende Gebiet aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 herausgelöst worden, vor allem auch im Interesse einer zielgerichteten Sicherung der Ansiedlungs- und Entwicklungstendenzen kleingewerblicher und handwerklicher Nutzungen entlang der Großbeerenstraße. Der Bebauungsplan ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Gegenstand der Planung ist die Entwicklung des Bereichs zu einem städtebaulich verträglichen Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe. Nach der öffentlichen Auslegung vom 08.09 bis 10.10.2005 wurde mit dem Abwägungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange entschieden und die erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung beschlossen (DS 06/SVV/0120). In der Zeit vom 08.05. bis 19.05.2006 wurde die erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung des gemäß Beschlussfassung geänderten Bebauungsplan-Entwurfes durchgeführt; es wurden 4 betroffene Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.05.2006 über die geänderte Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.
Das Bebauungsplan-Verfahren wurde auf der Grundlage des alten Baurechts eingeleitet, mit Beschluss DS 06/SVV/0120 vom 05.04.06 in das neue Baurecht übergeleitet. Durch die gleichzeitig beschlossene Planänderung wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es wird ein unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB überplant; der sich aus der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wurde nicht wesentlich verändert. Auch erfolgt keine Vorbereitung oder Begründung der Zulässigkeit von Vorhaben, die nach dem UVPG oder Landesrecht UVP-pflichtig sind. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten, so dass ein Umweltbericht für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich ist.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der erneuten (eingeschränkten) Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zum
geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 „Großbeerenstraße/ Neuendorfer
Straße“ vom 08.05. - 19.05.2006 sind insgesamt 5 Stellungnahmen von Bürgern
eingegangen.
Die vorgetragenen Anregungen bezogen sich insbesondere auf die zurückversetzten Baugrenzen an der Großbeerenstraße sowie die Festsetzung eines Grünstreifens zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zwischen dem Allgemeinen Wohngebiet in der Bahnhofstraße und den eingeschränkten Gewerbegebieten bzw. Mischgebieten der Großbeerenstraße.
Die Stellungnahmen der Bürger wurden geprüft und sind in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Während der Beteiligung der betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 4 Stellungnahmen zur
Planung ein.
Insbesondere die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH äußerte Bedenken gegen die Reduzierung der Straßenverkehrsflächen auf die bestehende Breite und damit den Verzicht auf die Möglichkeit zur langfristigen Flächensicherung für eine Verlängerung der Straßenbahntrasse.
Stellungnahme der Verwaltung zu den während der
erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen
Schreiben
Die festgesetzten Baugrenzen im Bebauungsplan entsprechen der städtebaulichen Zielsetzung eines von Bebauung freigehaltenen Bereiches entlang der Großbeerenstraße und der Neuendorfer Straße und orientieren sich an den überwiegend bereits zurückgesetzten vorhandenen Gebäuden. Die bauliche Nutzung der Grundstücke wird durch die Festsetzung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt, da die überbaubaren Grundstücksflächen mit einer durchschnittlichen Tiefe von 55 m immer noch sehr großzügig sind.
Der festgesetzte 7,0 m breite Streifen mit Erhaltungsbindung soll langfristig die städtebauliche Zielsetzung sichern, eine durchgehende räumliche Trennung der verschiedenen Baugebietstypen zu erreichen. Die in diesem Bereich vorhandenen baulichen Anlagen genießen Bestandsschutz.
Planerische Konsequenzen des Abwägungsvorschlages
Aus dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Anregungen der Bürger aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen der Planung.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht.
Die im Bebauungsplan dargestellten Verkehrsflächen sind in ihrer Ausdehnung bereits vorhandene Anlagen. Erweiterungs- bzw. Ausbaubedarf besteht in Verbindung mit der Bebauungsplanung nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
53,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
147 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
994,2 kB
|