Antrag - 06/SVV/0790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Freihaltung des Ufers am Griebnitzsee.

Die Stadtverordnetenversammlung distanziert sich vom Verhalten des Stadtverordneten Kirsch, der zur Durchsetzung seiner Interessen als Anlieger des Griebnitzseeufers seine öffentliche Funktion missbraucht und damit den mit den Anliegern angestrebten Kompromiss gefährdet.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert Herrn Kirsch nachdrücklich auf, sich die angesichts der Interessenkollision notwendige Zurückhaltung aufzuerlegen oder sein Mandat als Stadtverordneter niederzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Angesichts der großen Bedeutung der Freihaltung des Ufers am Griebnitzsee für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt ist es nicht hinnehmbar, dass ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung den gefundenen Kompromiss in öffentlich eigennütziger Weise gefährdet.

 

 

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