Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0879
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbahnstraßenregelung in der Leipziger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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28.11.2006
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12.12.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister war beauftragt zu prüfen, wie in der
Leipziger Straße zwischen Leipziger Dreieck und Templiner Straße die Sicherheit
für den Radverkehr – insbesondere zur Sicherung des Schulweges nach
Hermannswerder – erhöht werden kann. Ein Zwischenergebnis wurde in der
April-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Die abgeschlossene
Untersuchung wurde der Verwaltung im September vorgelegt. Die wesentlichen
Inhalte und Ergebnisse der Untersuchung liegen dieser Mitteilungsvorlage als
Anlage bei.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Leipziger Straße Einbahnverkehr in stadteinwärtiger
Richtung anzuordnen. Diese Regelung ermöglicht die Anordnung von ausreichend
breiten Radfahrstreifen, sodass der Radverkehr sicher in beiden Fahrtrichtungen
stattfinden kann. Dazu sind
ergänzende Maßnahmen erforderlich. Im wesentlichen sind das:
-
Verkehrsreduzierung
in der Templiner Straße zwischen Leipziger Straße und Brauhausberg durch
Herausnahme des Durchgangsverkehrs außer Linienbusverkehr;
-
Aufbau
einer LSA an der Einmündung Brauhausberg/Michendorfer Chaussee mit Ausbau einer
Rechtsabbiegespur vom Brauhausberg in die Michendorfer Chaussee;
-
Anpassung
der LSA am Leipziger Dreieck;
-
Anpassung
der LSA am Templiner Eck (Zulassung des Linksabbiegers in die Templiner
Straße).
Diese Maßnahmen können teilweise in Verbindung mit geplanten Leitungsverlegungen in der Leipziger Straße 2007 realisiert werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen gibt es auf
zwei Ebenen:
1.
Investition/Neubau einer
Lichtsignalanlage und Straßenumbau (ca. 100.000,- €). Ein Teil der Kosten kann
im Rahmen der von der EWP 2007 geplanten Leitungsverlegung durch den
Vorhabenträger übernommen werden. Die Komplementärfinanzierung seitens der
Stadt wird mit ca. 50.000 € eingeschätzt.
2.
Wartungskosten
Lichtsignalanlage (ca. 6.000,- € jährlich).
In der
gegenwärtigen Planstufe des Haushaltes 2007 sind 50.000,- € in der
Haushaltsstelle 63 000.96 040 (Vermögenshaushalt) „Verkehrssystemmanagement“
vorgesehen. Wegen des noch bestehenden Defizites im Vermögenshaushalt ist eine
Realisierung nur möglich, wenn dieser Maßnahme Vorrang vor anderen Maßnahmen
eingeräumt würde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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