Beschlussvorlage - 06/SVV/0846
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Erste Feuerwehrkostenänderungssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.11.2006
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06.12.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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16.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.11.2006
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Erläuterung
Begründung:
Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten
Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Kostentarif zur Satzung erarbeitet.
Die Kosten wurden bezogen auf Einsatzkräfte und -mittel,
getrennt nach Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen der kostenpflichtigen
Einsätze je Stunde ermittelt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Gemäß §
45 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist der
Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen Kostenersatz zu leisten. Die
vorliegenden Kostensätze sollen einen Teil der Kosten der Feuerwehr decken, für
die entsprechend der im § 45 BbgBKG genannten Tatbestände Kostenersatz verlangt
werden kann. Somit sind die Kosten für diese Einsätze nicht durch die
Allgemeinheit zu tragen, sondern werden entsprechend dem Verursacherprinzip
bzw. im Rahmen der Gefährdungshaftung ersetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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