Beschlussvorlage - 06/SVV/0844
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.11.2006
| |||
|
06.12.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
16.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2006
|
Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die öffentliche Einrichtung
Abfallentsorgung müssen gemäß § 6 Kommunal-abgabengesetz des Landes Brandenburg
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch
Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006, kostendeckend kalkuliert werden.
Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus
veränderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies
machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die
Gebührenhöhe für das Jahr 2007 erforderlich.
Die Abfallmengengebühr für das Jahr 2007 erhöht sich um ca. 5,5 %. Die Abfallgrundgebühr für Haushalte steigt um 2,8 % und für Gewerbebetriebe um 3, 5 %.
Die Steigerungen ergeben sich durch:
1. Entgelterhöhungen beim Drittbeauftragten für die Behandlung und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll entsprechend des abgeschlossenen Entsorgungsvertrages
2. Abfallmengenerhöhungen und damit verbundenen erhöhten Kostenansätzen
3. Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%.
Durch die dargestellten Steigerungen ergeben sich um ca. 1 Mio € erhöhte Kostenansätze gegenüber dem Vorjahr für Leistungen Dritter.
Zur Abdämpfung der Gebührensteigerungen wurden insgesamt
844.900 € an Überdeckungen aus den Vorjahren in der vorliegenden
Gebührenkalkulation berücksichtigt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Restauflösung der Rücklage aus 2004 in Höhe von 329.435,15
€
- Teilauflösung der Rücklage aus 2005 in Höhe von 399.936,93
€
- Überdeckung aus BAB 2005 in Höhe von 115.527,92
€
Diese Überdeckungen reichen jedoch nicht aus, die erhöhten Kostenansätze
komplett aufzufangen und die Gebühren gegenüber dem Vorjahr konstant zu halten.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend
dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber dem Jahr 2006:
Gebührensätze |
2006 |
2007 |
Grundgebühr je Person |
21,02 € |
21,60 € |
Grundgebühr je EGW (Gewerbe) |
10,41 € |
10,78 € |
Mengengebühr je Liter |
0,018908 €/l |
0,01994004
€/l |
Zu den
Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele
dargestellt.
Beispiel 1:
2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2006 |
Jahr 2007 |
Grundgebühr |
42,04 € |
43,20 € |
Mengengebühr |
29,46 € |
31,02 € |
Jahresgebühr |
71,50 € |
74,22 € |
Gebührenerhöhung
um 3,8 %
Begründung
Fortsetzung
Beispiel 2:
Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung
Gebühren |
Jahr 2005
|
Jahr 2006
|
Grundgebühr |
104,10 € |
107,80 € |
Mengengebühr |
59,18
€ |
62,31
€ |
Jahresgebühr |
163,28 € |
170,11 € |
Gebührenerhöhung
um 4,2 %
Neben der
Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen Kosten, erfolgten einige
inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine Gegenüberstellung der
Satzungsänderungen (alt – neu) bei.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz
kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung
(Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind
gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind
in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlagen 1 und
2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die
Überdeckung aus dem BAB 2005 in Höhe von 115.527,92 €.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich
insofern, dass die höheren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem
Jahr 2006 durch höhere Einnahmen, durch Auflösung bzw. Teilauflösung der
zweckgebundenen Rücklagen aus den Vorjahren sowie durch die Überdeckung aus dem
Jahr 2005 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip).
Die detaillierte Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen ist
auf dem Folgeblatt dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
21,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
39,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
38,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
292,5 kB
|