Antrag - 06/SVV/0705

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig darzustellen, unter welchen Voraussetzungen am Standort Michendorfer Chaussee 144 neben anderen Gewerbenutzungen ein Standort für das Potsdamer Tierheim eingeordnet werden kann.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung:

Die in der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0570 vom 22.06.2006 seitens der Verwaltung dargelegte Ablehnung des Standortes durch den Tierschutzverein (TSV) Potsdam hat sich in der Beratung des Ausschusses für Ordnung, Umwelt und Landwirtschaft als unzutreffend herausgestellt. Im Gegenteil weist der TSV darauf hin, dass sich dieser Standort ideal für seinen Zweck eignet und über die geringsten Bau- und Erschließungskosten aller bisher geprüften Standorte nutzbar wäre. Im Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 32 Innovationspark Michendorfer Chaussee, DS 06/SVV/0368, sind in der baulichen Nutzung u. a. untergeordnete Handelseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, kulturelle, soziale und andere Anlagen als zulässig aufgeführt. Da ein Tierheim andere benachbarte Gewerbenutzungen nicht ausschließt und u. U. die ökologische Gesamtbilanz des Standortes positiv beeinflusst, beantragen wir die Prüfung des Sachverhalts.

 

 

Loading...