Beschlussvorlage - 06/SVV/0844

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gebühren für die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung müssen gemäß § 6 Kommunal-abgabengesetz des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004, zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28. Juni 2006, kostendeckend kalkuliert werden.

 

Dem Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus veränderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen. Dies machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Gebührenhöhe für das Jahr 2007 erforderlich.

 

Die Abfallmengengebühr für das Jahr 2007 erhöht sich um ca. 5,5 %. Die Abfallgrundgebühr für Haushalte steigt um 2,8 % und für Gewerbebetriebe um 3, 5 %.

 

Die Steigerungen ergeben sich durch:

 

1.      Entgelterhöhungen beim Drittbeauftragten für die Behandlung und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll entsprechend des abgeschlossenen Entsorgungsvertrages

2.      Abfallmengenerhöhungen und damit verbundenen erhöhten Kostenansätzen

3.      Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%.

 

Durch die dargestellten Steigerungen ergeben sich um ca. 1 Mio € erhöhte Kostenansätze gegenüber dem Vorjahr für Leistungen Dritter.

 

Zur Abdämpfung der Gebührensteigerungen wurden insgesamt 844.900 € an Überdeckungen aus den Vorjahren in der vorliegenden Gebührenkalkulation berücksichtigt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

- Restauflösung der Rücklage aus 2004 in Höhe von              329.435,15 €

- Teilauflösung der Rücklage aus 2005 in Höhe von            399.936,93 €

- Überdeckung aus BAB 2005 in Höhe von                             115.527,92 €

 

Diese Überdeckungen reichen jedoch nicht  aus, die erhöhten Kostenansätze komplett aufzufangen und die Gebühren gegenüber dem Vorjahr konstant zu halten. Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich daher die nachfolgend dargestellten Gebührenveränderungen gegenüber dem Jahr 2006:

 

 

Gebührensätze

 

2006

 

2007

 

Grundgebühr je Person

 

21,02 €

 

21,60 €

 

Grundgebühr je EGW (Gewerbe)

 

10,41 €

 

10,78 €

 

Mengengebühr je Liter

             

              0,018908 €/l

         

          0,01994004 €/l

 

 

Zu den Auswirkungen dieser Gebührenveränderungen sind nachfolgend zwei Beispiele dargestellt.

 

Beispiel 1:                                                                 

 

2-Personenhaushalt mit 60 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2006
Jahr 2007

Grundgebühr

42,04 €

43,20 €

Mengengebühr

29,46 €

31,02 €

Jahresgebühr

71,50 €

74,22 €

 

Gebührenerhöhung um 3,8 %

 

 

Begründung Fortsetzung

 

 

 

Beispiel 2:                                                                 

 

Gewerbe mit 10 EGW mit 120 l – Tonne und 14-täglicher Leerung          

 

Gebühren

Jahr 2005

Jahr 2006

Grundgebühr

104,10 €

107,80 €

Mengengebühr

  59,18 €

  62,31 €

Jahresgebühr

163,28 €

170,11 €

 

Gebührenerhöhung um 4,2 %                                

 

 

 

 

Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine Gegenüberstellung der Satzungsänderungen (alt – neu) bei.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Abfallgebühren sind gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu kalkulieren. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber den Vorjahren sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlagen 1 und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2005 in Höhe von 115.527,92 €.

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die höheren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006 durch höhere Einnahmen, durch Auflösung bzw. Teilauflösung der zweckgebundenen Rücklagen aus den Vorjahren sowie durch die Überdeckung aus dem Jahr 2005 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip).

Die detaillierte Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen ist auf dem Folgeblatt dargestellt.

 

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Anlagen

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