Beschlussvorlage - 06/SVV/0934

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8  „An der Hauptstraße“ (der Gemeinde Eiche) vom 13.04.1993 (Beschluss Nr. 16/93) wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Eiche hat am 13.04.1993 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8  „An der Hauptstraße“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum, der im 3. Förderweg bzw. im freifinanzierten Wohnungsbau errichtet werden soll. Der Schwerpunkt des Bauvorhabens ist im geförderten Wohnungsbau angesiedelt. Hierdurch wird die große Wohnraumnachfrage der stärksten Bevölkerungsschicht der damaligen Gemeinde Eiche berücksichtigt.

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung von  naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem bestimmten Umfang und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Vorhaben- und Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Der Antrag auf  Genehmigung wurde am 04.08.1993 von der Gemeinde Eiche zurückgezogen, wegen fehlender Bewertung des Eingriffs des Vorhabens nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der damit verbundenen fehlerhaften Abwägung.

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist allerdings bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden.

Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind vollständig realisiert worden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Eiche in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

Da das Vorhaben bereits in Gänze realisiert ist und auch der Durchführungsvertrag vollständig umgesetzt ist, besteht keine Möglichkeit der Durchsetzung noch offener Ausgleichserfordernisse der ökologischen Bilanz, zumal auf den Vorhabenträger keine Zugriffsmöglichkeit besteht.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. Nr. 8 „An der Hauptstraße“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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