Beschlussvorlage - 06/SVV/0927

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Bürgerhauses am Schlaatz als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG) auf der Grundlage des vorliegenden Gesellschaftsvertrages vom 08. Dezember 2003.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Geschäftsführung des Bürgerhauses am Schlaatz hat am 19.09.06 an die Verwaltung des Jugendamtes den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß SGB VIII §75 gestellt.

Die geforderten Antragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Nachweis über Eintragung in das Handelsregister (UR K 1427/2003)  sowie der Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer wurden vollständig eingereicht und geprüft.

 

Das Bürgerhaus am Schlaatz verfolgt seit vielen Jahren sowohl als regionales wie auch überregionales Angebot das Ziel der Förderung der Jugendarbeit, Erziehung und darüber hinaus die Volksbildung, Sportförderung und Förderung des nachbarschaftlichen Sozialverhaltens.

Das Bürgerhaus arbeitet weiterhin mehr als drei Jahre in dem Handlungsfeld der Jugendhilfe und verfügt über die gesetzlichen fachlichen und personellen Grundlagen. 

Insofern werden alle im SGB VIII §75 (Abs.1,2) geforderten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

 

Das Regionalteam III (Schlaatz/ Waldstädte) sowie die Regionalarbeitskreise  Schlaatz/Waldstadt I und Waldstadt II haben den Antrag des Bürgerhauses auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 19.10.06

fachlich positiv bevotet.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Verwaltung stimmen der Anerkennung des  Bürgerhauses am Schlaatz als  freier Träger der Jugendhilfe zu. 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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