Beschlussvorlage - 06/SVV/0927
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung des Bürgerhauses am Schlaatz als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (KJHG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.11.2006
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19.12.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die
Geschäftsführung des Bürgerhauses am Schlaatz hat am 19.09.06 an die Verwaltung
des Jugendamtes den Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
gemäß SGB VIII §75 gestellt.
Die
geforderten Antragsunterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Nachweis über
Eintragung in das Handelsregister (UR K 1427/2003) sowie der Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und
Gewerbesteuer wurden vollständig eingereicht und geprüft.
Das
Bürgerhaus am Schlaatz verfolgt seit vielen Jahren sowohl als regionales wie
auch überregionales Angebot das Ziel der Förderung der Jugendarbeit, Erziehung
und darüber hinaus die Volksbildung, Sportförderung und Förderung des
nachbarschaftlichen Sozialverhaltens.
Das
Bürgerhaus arbeitet weiterhin mehr als drei Jahre in dem Handlungsfeld der
Jugendhilfe und verfügt über die gesetzlichen fachlichen und personellen
Grundlagen.
Insofern
werden alle im SGB VIII §75 (Abs.1,2) geforderten rechtlichen Voraussetzungen
erfüllt.
Das
Regionalteam III (Schlaatz/ Waldstädte) sowie die Regionalarbeitskreise Schlaatz/Waldstadt I und Waldstadt II
haben den Antrag des Bürgerhauses auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 19.10.06
fachlich
positiv bevotet.
Der
Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Verwaltung stimmen der Anerkennung
des Bürgerhauses am Schlaatz
als freier Träger der Jugendhilfe
zu.