Beschlussvorlage - 06/SVV/0934
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8 An der Hauptstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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18.01.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeindevertretung Eiche hat am 13.04.1993 den
Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 8 „An der Hauptstraße“ beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum,
der im 3. Förderweg bzw. im freifinanzierten Wohnungsbau errichtet werden soll.
Der Schwerpunkt des Bauvorhabens ist im geförderten Wohnungsbau angesiedelt.
Hierdurch wird die große Wohnraumnachfrage der stärksten Bevölkerungsschicht
der damaligen Gemeinde Eiche berücksichtigt.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem bestimmten Umfang und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Vorhaben- und
Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Der
Antrag auf Genehmigung wurde am
04.08.1993 von der Gemeinde Eiche zurückgezogen, wegen fehlender Bewertung des
Eingriffs des Vorhabens nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der damit
verbundenen fehlerhaften Abwägung.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist allerdings bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden.
Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind vollständig realisiert worden.
Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Eiche in die
Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses
Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.
Da das Vorhaben bereits in Gänze realisiert ist und auch der
Durchführungsvertrag vollständig umgesetzt ist, besteht keine Möglichkeit der
Durchsetzung noch offener Ausgleichserfordernisse der ökologischen Bilanz,
zumal auf den Vorhabenträger keine Zugriffsmöglichkeit besteht.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr
erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt
waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung
dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB
erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. Nr. 8 „An der Hauptstraße“ zur Aufhebung zu
bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und
Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.