Antrag - 06/SVV/1021

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Arbeitsgruppe Wohnkosten (siehe StVV Beschluss vom 01.06.2005 – DS 05/SVV/0461) anzuregen und auf die entsprechende Realisierung hinzuwirken, ab dem Jahre 2007 probeweise damit zu beginnen, in der Stadt Potsdam auf vertraglicher Grundlage zwischen der Landeshauptstadt Potsdam, interessierten Wohnungsunternehmen und kommunaler sowie privater Dienstleister der  Abfallentsorgung, Straßen- und Gehwegreinigung, des Winterdienstes und der Grünanlagenpflege Straßenbereiche und Grundstücke in gemeinsamen Bewirtschaftungseinheiten so zusammenzufassen, dass die jeweiligen Dienstleistungskapazitäten am effektivsten und mit den niedrigsten Kosten eingesetzt werden können.

 

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Erläuterung

Begründung

Steuer- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung lassen nicht erwarten, dass die Kostensteigerungen bei den wohnkostentypischen Dienstleistungen in absehbarer Zeit entscheidend gebremst oder gar aufgehalten werden. Mit dem Beschlussvorschlag soll erreicht werden, dass die Bedingungen für die Leistungserbringung unter Mitwirkung der Endverbraucher hinsichtlich der Gesamtkosten günstiger gestaltet werden, insbesondere durch Optimierung der Fahrtwege und damit Senkung des Energiekostenanteils und durch effektiveren Technik- und Personaleinsatz. Zugleich kann durch die Kooperation mit nicht- städtischen Dienstleistern ermittelt werden, in welchen Gebieten und Bereichen sie effektiver und kostengünstiger als die städtischen Unternehmen tätig werden können.

 

Bei den gefundenen wirtschaftlichen Lösungen sind eventuelle rechtliche Hemmnisse und Hinderungsgründe für die Umsetzung festzustellen. Dabei sollte geprüft werden, welche Umlageformen der jeweiligen wirtschaftlichen Lösung am gerechtesten werden, indem die Kostensenkung im Unternehmen an den Endverbraucher weitergereicht wird.

 

Generell sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Gesamtorganisation von einer satzungsrechtlichen Regelung auf eine Vertragsregelung (Stadt – Dienstleister –Endverbraucher) umzustellen.

 

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