Beschlussvorlage - 07/SVV/0020
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2007
| |||
|
07.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
22.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
21.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
21.02.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.02.2007
|
Erläuterung
Begründung
1.
Erfordernis
zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes gem. Eigenbetriebssatzung
In der Betriebsatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler
Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 5.1.2006 ist im §14 (1)
unter Bezugnahme auf die entsprechenden Aussagen in der Eigenbetriebsverordnung
und der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg die Vorlage des
Wirtschaftsplanes wie folgt geregelt:
§
14 Wirtschaftsplan
(1) Der Eigenbetrieb
hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus:
- den Festsetzungen im Sinne des §
76 Abs. 2 GO,
- einer Zusammenstellung der nach
den §§ 84, 85, 86 und 87 GO
genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen,
Kreditaufnahme,
Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und
Kassenkredite,
- einem Vorbericht
- die Zusammenstellung gemäß § 15
Abs. 1 EigV
- dem Erfolgsplan gemäß § 16
EigV, welcher wie die Gewinn- und
Verlustrechnung
gemäß § 24 Absatz 2 EigV zu gliedern ist,
- dem Vermögensplan gemäß § 17 EigV,
- der Stellenübersicht gemäß § 18
EigV,
- der fünfjährige
Finanzplan gemäß § 19 EigV und
- der
Anlagennachweis gemäß § 25 Abs. 2 EigV
(2) Der Wirtschaftsplan ist unter den in § 15 Abs.
3 EigV genannten Voraussetzungen
zu ändern.
(3) Für die
Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes gilt § 78 Abs. 5 GO entsprechend.
Auf dieser Basis wird in der Anlage der Wirtschaftsplan des
KIS (Kommunaler Immobilienservice) für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgelegt.
2.
Besonderheiten
bei der Erstellung des aktuellen Wirtschaftsplanes
Gemäß den o.g. Vorgaben ist im letzten Quartal des Jahres 2006 ein Wirtschaftsplanentwurf erstellt worden. Im Zusammenhang mit der für 2007 vorgesehenen Einführung der Doppik bei der Landeshauptstadt Potsdam ist zugleich auch eine Neubewertung des Anlagevermögens des KIS erfolgt, mit dem zusätzlich verfolgten Ziel, zu einer darauf basierenden objektgenauen Mietkalkulation zu kommen.
3.
Finanzierung
der Hauptfeuerwache
Bei der Finanzierung der Investitionen, die der KIS zu
tätigen hat, ist neben den Zuschüssen der Landeshauptstadt Potsdam die
Kreditfinanzierung von Bedeutung.
Hier ist für 2007 eine Konzentration auf das Neubauvorhaben
der Hauptfeuerwache vorgesehen. Die Finanzierung der Hauptfeuerwache ist daher
wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr
2007.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan hat als
nächstes die Erlangung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zum Ziel. Diese
wiederum ist Voraussetzung für die genehmigte Kreditfinanzierung der
Hauptfeuerwache.
4.
Investitionen
für die Folgejahre
Darüber hinaus enthält das Investitionsprogramm des KIS
sämtliche Investitionen, die für die Jahre 2007 bis 2011 geplant sind,
inklusive der Darstellung der
Finanzierung und zwar gegliedert in:
-
Investitionen
aus Investitionszuschuss der LHP und
-
Investitionen
aus Kreditaufnahmen durch den KIS
Die Schwerpunktsetzung dieser Investitionen folgt dabei der
Gesamtdarstellung aus der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0850 zum Abbau des
Sanierungsstau.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich folgende
finanzielle Auswirkungen vorbehaltlich des Beschlusses über die
Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr:
Aufwendungen |
HH-Jahr 2007 in € |
HH-Jahr 2008 in € |
HH-Jahr 2009 in € |
HH-Jahr 2010 in € |
HH-Jahr 2011 in € |
Mieten |
14.350.573 |
13.929.956 |
14.869.462 |
14.473.703 |
14.089.817 |
Nebenkosten |
9.002.783 |
9.267.116 |
9.466.805 |
9.666.489 |
9.676.168 |
Sonstige * |
922.767 |
917.433 |
912.800 |
908.166 |
900.000 |
Gesamt |
24.276.123 |
24.114.505 |
25.249.067 |
25.048.358 |
24.665.985 |
*
Dienstleistungspauschale für Finanzvermögen beim KIS
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
848,7 kB
|