Beschlussvorlage - 07/SVV/0001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ ist im Teilbereich des Geländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes sowie im Verlauf der Türkstraße gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Erläuterung

Anlage 1

 

 

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 27 „Türkstraße“,

Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am ................... die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ im Teilbereich des Geländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes gemäß § 1 (8) i. V. m. § 2 (1) BauGB beschlossen.

 

Der zur ändernde Bebauungsplan erfasst den Bereich zwischen Holzmarktstraße, Havel, Am Kanal und Berliner Straße. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha südlich der Holzmarktstraße entlang der Havel bis zum Stadtkanal, östlich der Stadtmauer, darüber hinaus den erweiterten Straßenraum der Türkstraße bis zur Berliner Straße.

Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Bestehende Situation

Wesentliche Teile des Geltungsbereichs der Änderung werden durch das am Ufer der Havel gelegene Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brandenburg, Außenstelle Potsdam als ein eigenständiger Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans genutzt. Diese Flächen sind entsprechend § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 4.11.1998 (BGBl.IS. 3294) Bestandteile der Bundeswasserstraßen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg hat auf dem Gelände der Außenstelle Potsdam in den letzten Jahren erhebliche Investitionen für den Ausbau und die Modernisierung des Gebäudebestandes getätigt.

Die Türkstraße dient der Erschließung des Gebietes und ist als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Sie ist im Abschnitt westlich der Heilig-Geist-Straße fertig ausgebaut, der östliche Abschnitt steht zum Ausbau an.

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans sind die Differenzen im Hinblick auf die Nutzungsverhältnisse und die längerfristigen Perspektiven der Nutzung der Grundstücke der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ als Grünfläche A, Mischgebiet und Grünfläche C festgesetzt sind.

Die betroffenen Flächen dienen der Unterhaltung der Bundeswasserstraße und sind gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 BWaStrG Bestandteil der Bundeswasserstraße. Die Wasserstraßenverwaltung besteht aufgrund dieser gesetzlich begründeten öffentlichen Aufgabe darauf, dass die Landeshauptstadt Potsdam die hierfür notwendigen Flächen nicht durch entgegenstehende planerische Festsetzungen in Anspruch nimmt. Da auf solche überörtlichen Aufgaben in der Bauleitplanung Rücksicht zu nehmen ist, ist nunmehr – abweichend von der bisherigen Festsetzung als Mischgebiet sowie als öffentliche Grünfläche - vorgesehen die entsprechenden Flurstücke als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung  „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ festzusetzen. Zugleich soll die Straßenbegrenzungslinie in diesem Bereich so neu fixiert werden, dass der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung zwischen den betrieblichen Bedingungen des Unterhaltungsstützpunktes und den Erfordernissen des Straßenausbaus Rechnung getragen wird.

Mit dieser planerischen Entscheidung muss hingenommen werden, dass für die Fortdauer der Nutzung des Ufers durch den Unterhaltungsstützpunkt für die Bundeswasserstraße eine Öffnung des Ufers zwischen Holzmarktstraße und Stadtkanal und die Realisierung einer öffentlichen Grünfläche in diesem Bereich nicht möglich sein wird. Durch die allein auf diese gesetzlich begründete öffentliche Aufgabe eingegrenzte Festsetzung als Sondergebiet ist aber zugleich gesichert, dass bei Aufgabe dieser Nutzung eine planerische Neubewertung ohne Nachteile für die Landeshauptstadt vorbehalten bleibt.

Bei der detaillierten Ausbauplanung der Türkstraße hat sich gezeigt, dass die bislang im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche nicht im vollen Umfang hierfür benötigt wird. Deshalb wird die mögliche Reduzierung der Verkehrsfläche nunmehr in die Änderung des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Planungsziele

Ziel der Planänderung ist die Anpassung der Festsetzungen im Bebauungsplan an die bestehende und fortdauernde Nutzung der Grundstücke der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung  „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ festzusetzen. Ebenso soll die Verkehrsfläche der Türkstraße den tatsächlichen (reduzierten) Ausbauerfordernissen angepasst werden.

Auf der Fläche unmittelbar südlich der Humboldtbrücke soll ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsbetriebe eingeführt werden, um die im Zuge der Umsetzung der Planung erforderliche Regenentwässerung  zu ermöglichen.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die förmliche Änderung des Bebauungsplans  gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB liegen vor. Die Änderung des Bebauungsplans ist mit den Grundsätzen des § 1 (5) BauGB vereinbar. Über die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungs­plans ist nach Vorliegen konkreter Planunterlagen zu entscheiden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die aus technischen Gründen notwendigen externen Planungsleistungen im Gesamtvolumen von voraussichtlich ca. 7800 € sind über die Veranschlagung von Mitteln für den Sachaufwand Bebauungsplanung (Haushaltsstelle 61000.63005) im kameralen Haushaltsplanentwurf 2007 vorgesehen.

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Anlagen

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