Beschlussvorlage - 07/SVV/0020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das Wirtschaftsjahr 2007 mit Anlagen

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Erläuterung

Begründung

 

 

                                                                                                           

1.      Erfordernis zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes gem. Eigenbetriebssatzung

 

In der Betriebsatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 5.1.2006 ist im §14 (1) unter Bezugnahme auf die entsprechenden Aussagen in der Eigenbetriebsverordnung und der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg die Vorlage des Wirtschaftsplanes wie folgt geregelt:

 

 

 

                                    § 14 Wirtschaftsplan

 

 

(1)       Der Eigenbetrieb hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus:

 

- den Festsetzungen im Sinne des § 76 Abs. 2 GO,

- einer Zusammenstellung der nach den §§ 84, 85, 86 und 87 GO

  genehmigungspflichtigen Verpflichtungsermächtigungen, Kreditaufnahme,

  Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte und Kassenkredite,

 

- einem Vorbericht

 

- die Zusammenstellung gemäß § 15 Abs. 1 EigV

 

- dem Erfolgsplan gemäß § 16 EigV,  welcher wie die Gewinn- und Verlustrechnung 

  gemäß § 24 Absatz 2 EigV zu gliedern ist,

 

- dem Vermögensplan gemäß § 17 EigV,

 

- der Stellenübersicht gemäß § 18 EigV,

 

      - der fünfjährige Finanzplan gemäß § 19 EigV und

 

      - der Anlagennachweis gemäß § 25 Abs. 2 EigV

 

 

(2) Der Wirtschaftsplan ist unter den in § 15 Abs. 3 EigV genannten Voraussetzungen

zu ändern.

 

(3)  Für die Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes gilt § 78 Abs. 5 GO entsprechend.

 

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Wirtschaftsplan des KIS (Kommunaler Immobilienservice) für das Wirtschaftsjahr 2007 vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Besonderheiten bei der Erstellung des aktuellen Wirtschaftsplanes

 

Gemäß den o.g. Vorgaben ist im letzten Quartal des Jahres 2006 ein Wirtschaftsplanentwurf erstellt worden. Im Zusammenhang mit der für 2007 vorgesehenen Einführung der Doppik bei der Landeshauptstadt Potsdam ist zugleich auch eine Neubewertung des Anlagevermögens des KIS erfolgt, mit dem zusätzlich verfolgten Ziel, zu einer darauf basierenden objektgenauen Mietkalkulation zu kommen.

 

 

3.      Finanzierung der Hauptfeuerwache

 

Bei der Finanzierung der Investitionen, die der KIS zu tätigen hat, ist neben den Zuschüssen der Landeshauptstadt Potsdam die Kreditfinanzierung von Bedeutung.

 

Hier ist für 2007 eine Konzentration auf das Neubauvorhaben der Hauptfeuerwache vorgesehen. Die Finanzierung der Hauptfeuerwache ist daher wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2007.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan hat als nächstes die Erlangung der kommunalaufsichtlichen Genehmigung zum Ziel. Diese wiederum ist Voraussetzung für die genehmigte Kreditfinanzierung der Hauptfeuerwache.

 

 

4.      Investitionen für die Folgejahre

 

Darüber hinaus enthält das Investitionsprogramm des KIS sämtliche Investitionen, die für die Jahre 2007 bis 2011 geplant sind, inklusive  der Darstellung der Finanzierung und zwar gegliedert in:

 

-         Investitionen aus Investitionszuschuss der LHP und

-         Investitionen aus Kreditaufnahmen durch den KIS 

 

 

Die Schwerpunktsetzung dieser Investitionen folgt dabei der Gesamtdarstellung aus der Mitteilungsvorlage 06/SVV/0850 zum Abbau des Sanierungsstau.

 

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen vorbehaltlich des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr:

 

Aufwendungen

HH-Jahr 2007

in €

HH-Jahr 2008

in €

HH-Jahr 2009

in €

HH-Jahr 2010

in €

HH-Jahr 2011

in €

Mieten

14.350.573

13.929.956

14.869.462

14.473.703

14.089.817

Nebenkosten

  9.002.783

  9.267.116

  9.466.805

  9.666.489

  9.676.168

Sonstige *

     922.767

     917.433

     912.800

     908.166

     900.000

Gesamt

24.276.123

24.114.505

25.249.067

25.048.358

24.665.985

* Dienstleistungspauschale für Finanzvermögen beim KIS

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Anlagen

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