Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0105
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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28.02.2007
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:
Auf
Anregung des Finanzamtes Potsdam – Stadt wurde § 3 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag
der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (klarstellend) ergänzt:
„Sofern
ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt
ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten.“
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 1. November 2006 Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (DS-Nr. 06/SVV/0742). Diese Änderungen waren im Wesentlichen darauf gerichtet, den Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die vorhandenen bzw. künftigen Tochtergesellschaften anzupassen.
Vom Finanzamt Potsdam - Stadt wurde am 11. Dezember 2006
über die vorgenannten Änderungen hinaus die nachfolgende (fett geschriebene)
Ergänzung in § 3 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH angeregt:
„Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/ oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum
Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51
ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung weiterhin zu beachten.“
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden am 11.
Dezember 2006 vollmachtlos, d.h. vorbehaltlich der Genehmigung durch die
Landeshauptstadt Potsdam, beurkundet.
Die Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von
Bergmann gGmbH sprach sich in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2006 für eine
Genehmigung und eine Information der auf Grund der Anregung des Finanzamtes
Potsdam - Stadt über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr.
06/SVV/0742) hinausgehende Ergänzung des Gesellschaftsvertrages im
Hauptausschuss aus.
Die Genehmigung der Urkundenrolle Nr. K 1426/2006 durch den
Oberbürgermeister und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
erfolgte am 19. bzw. 21. Dezember 2006.