Mitteilungsvorlage - 07/SVV/0105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Anregung des Finanzamtes Potsdam – Stadt wurde § 3 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (klarstellend) ergänzt:

 

„Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung  weiterhin zu beachten.“ 

  

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 1. November 2006 Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (DS-Nr. 06/SVV/0742). Diese Änderungen waren im Wesentlichen darauf gerichtet, den Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf die vorhandenen bzw. künftigen Tochtergesellschaften anzupassen.

 

Vom Finanzamt Potsdam - Stadt wurde am 11. Dezember 2006 über die vorgenannten Änderungen hinaus die nachfolgende (fett geschriebene) Ergänzung in § 3 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH angeregt:

 

„Zweck der Gesellschaft ist die Feststellung, Heilung, Linderung oder Verhütung einer Verschlimmerung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, die Geburtshilfe durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen sowie den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung älterer und/ oder pflegebedürftiger Menschen. Neben diesen Aufgaben dient die Gesellschaft der Pflege und Entwicklung der Wissenschaft durch Forschung, Lehre und Studium, der Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in Berufsfeldern, die der Gesellschaft und ihrer Tochter oder mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.

Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung  weiterhin zu beachten.“ 

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages wurden am 11. Dezember 2006 vollmachtlos, d.h. vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landeshauptstadt Potsdam, beurkundet.

 

Die Gesellschafterversammlung der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sprach sich in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2006 für eine Genehmigung und eine Information der auf Grund der Anregung des Finanzamtes Potsdam - Stadt über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr. 06/SVV/0742) hinausgehende Ergänzung des Gesellschaftsvertrages im Hauptausschuss aus.

 

Die Genehmigung der Urkundenrolle Nr. K 1426/2006 durch den Oberbürgermeister  und  die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung erfolgte am 19. bzw. 21. Dezember 2006.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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