Antrag - 07/SVV/0114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der städtischen Betriebe werden beauftragt, sicherzustellen

 

-          dass das Büro FGS (Forschungs- u. Planungsgruppe Stadt und Verkehr, Berlin) keine weiteren Aufträge durch die Stadt Potsdam bzw. städtische Betriebe erhält

 

-          zu prüfen, ob das Honorar für die fehlerhafte Kosten/Nutzen-Untersuchung (KNU) für das Projekt Tram- und Fußgängerbrücke zwischen Hauptbahnhof und Platz der Einheit vom 03.11.2005 gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

Vor einigen Tagen erhielt unsere Fraktion die neue Version der vom Berliner Büro FGS erstellten Kosten-Nutzen-Untersuchung für die geplante Tram- und Fußgängerbrücke vom Potsdamer Hauptbahnhof zum Platz der Einheit.

 

Bereits bei einem groben Vergleich fiel uns auf, dass im neuen Gutachten vom 12.01.2007 der errechnete Nutzen für die (aus einer angeblichen Reduzierung der gefahrenen km errechneten) vermiedenen sonstigen Schadstoffe mit 2 T € (Tabelle S.30) beziffert wird, während im Gutachten vom 03.11.2005 dieser Wert noch als Nutzen von 22 T€ (Tabelle S. 16) ausgewiesen ist.  Da der Nutzen für die sonstigen Schadstoffe sich wie der der CO2-Emissionen aus den angenommenen Fahrkilometern errechnet, ist eine gegensätzliche Entwicklung der beiden Werte ausgeschlossen. Hier musste also ein Fehler vorliegen.

 

Eine genauere Prüfung ergab dann, dass der Nutzen im Gutachten vom 03.11.2005 falsch berechnet ist. Die angeblich vermiedenen Fahrkilometer des MIV wurden mit einem falschen Faktor (3,4 Ct pro km statt 0,34 Ct pro km) multipliziert. Dieser simple Rechenfehler wurde im neuen Gutachten vom 12.01.2007 offenbar stillschweigend korrigiert.

 

Die eingereichten Fördermittelanträge für das Projekt Tram- und Fußgängerbrücke beruhen also auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Nutzen des Projektes nur aufgrund eines Rechenfehlers bescheinigt hat.

 

Oft bilden Gutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten. Wir erwarten daher von den beauftragten Gutachter/innen absolute Seriosität und eine einwandfreie Arbeit. An diesem Maßstab sollte sich auch die Auswahl der Gutachter/innen und die Vergütung der Leistungen orientieren.

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