Antrag - 07/SVV/0114
Grunddaten
- Betreff:
-
Konsequenzen aus fehlerhaftem Gutachten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beteiligt:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.03.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der
städtischen Betriebe werden beauftragt, sicherzustellen
-
dass
das Büro FGS (Forschungs- u. Planungsgruppe Stadt und Verkehr, Berlin) keine
weiteren Aufträge durch die Stadt Potsdam bzw. städtische Betriebe erhält
-
zu
prüfen, ob das Honorar für die fehlerhafte Kosten/Nutzen-Untersuchung (KNU) für
das Projekt Tram- und Fußgängerbrücke zwischen Hauptbahnhof und Platz der
Einheit vom 03.11.2005 gekürzt, verweigert oder zurückgefordert werden kann.
Erläuterung
Begründung:
Vor
einigen Tagen erhielt unsere Fraktion die neue Version der vom Berliner Büro
FGS erstellten Kosten-Nutzen-Untersuchung für die geplante Tram- und
Fußgängerbrücke vom Potsdamer Hauptbahnhof zum Platz der Einheit.
Bereits
bei einem groben Vergleich fiel uns auf, dass im neuen Gutachten vom 12.01.2007
der errechnete Nutzen für die (aus einer angeblichen Reduzierung der gefahrenen
km errechneten) vermiedenen sonstigen Schadstoffe mit 2 T € (Tabelle S.30)
beziffert wird, während im Gutachten vom 03.11.2005 dieser Wert noch als Nutzen
von 22 T€ (Tabelle S. 16) ausgewiesen ist. Da der Nutzen für die sonstigen Schadstoffe sich wie der der
CO2-Emissionen aus den angenommenen Fahrkilometern errechnet, ist eine
gegensätzliche Entwicklung der beiden Werte ausgeschlossen. Hier musste also
ein Fehler vorliegen.
Eine
genauere Prüfung ergab dann, dass der Nutzen im Gutachten vom 03.11.2005 falsch
berechnet ist. Die angeblich vermiedenen Fahrkilometer des MIV wurden mit einem
falschen Faktor (3,4 Ct pro km statt 0,34 Ct pro km) multipliziert. Dieser
simple Rechenfehler wurde im neuen Gutachten vom 12.01.2007 offenbar
stillschweigend korrigiert.
Die
eingereichten Fördermittelanträge für das Projekt Tram- und Fußgängerbrücke
beruhen also auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den Nutzen des
Projektes nur aufgrund eines Rechenfehlers bescheinigt hat.
Oft
bilden Gutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Stadtverordneten.
Wir erwarten daher von den beauftragten Gutachter/innen absolute Seriosität und
eine einwandfreie Arbeit. An diesem Maßstab sollte sich auch die Auswahl der Gutachter/innen
und die Vergütung der Leistungen orientieren.