Beschlussvorlage - 07/SVV/0103
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Karl-Marx-Straße",Teilbereich Karl-Marx-Straße 16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.03.2007
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04.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.03.2007
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.03.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß §
13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB im Bereich des Grundstücks Karl-Marx-Straße 16 zu
ändern ( s. Anlage 1).
Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16.
2. Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
- Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den
externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten
des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen
Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Erläuterung
Anlage
1
Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“, Teilbereich
Karl-Marx-Straße 16
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16.
Der räumliche Geltungsbereich der 6.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ beinhaltet die
Flurstücke 206, 210 und 211 der Flur 23 der Gemarkung Babelsberg. Er wird
begrenzt durch die Virchowstraße, den Weg zwischen Virchow- und
Karl-Marx-Straße, die Karl-Marx-Straße sowie das Flurstück 201/1 mit
vorhandener Wohnbebauung.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7
ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.
Bestehende Situation
Auf dem Gebiet des Geltungsbereiches
befinden sich eine seit längerem ungenutzte Halle mit Anbau und ein leerstehendes
Wohngebäude. Auf dem Grundstück ist ein geringer Baumbestand vorhanden, die
Gartenbereiche sind brachgefallen.
Die als erhaltenswert eingestufte,
jedoch nicht denkmalgeschützte Halle, die früher als Mensa der Filmhochschule
genutzt wurde, später als Möbelverkaufsstelle, konnte bisher nicht wieder einer
Nutzung zugeführt werden. Der mittlerweile schlechte bauliche Zustand
verursacht eine Beeinträchtigung des städtebaulichen Gesamtbildes der
Villenkolonie.
Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung
Anlass der
Planung ist die Absicht des neuen Eigentümers, die Grundstücke einer
veränderten Nutzung zuzuführen.
Das bestehende
Planungsrecht ist im Februar 2000 durch die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ geschaffen worden. Der Bebauungsplan sieht hier ein
Sondergebiet für die Gebietsversorgung und einen Kinderspielplatz vor. Diese
Einrichtungen sollten zusammen mit der bereits vorhandenen Durchwegung zum Ufer
des Griebnitzsees dazu beitragen, ein kleines Wohngebietszentrum mit
Dienstleistung und Versorgung kleinteiliger Art sowie eine Grünfläche mit
Aufenthaltsqualität zu schaffen. Diese Vorstellungen zur städtebaulichen
Entwicklung des Standortes erwiesen sich jedoch in den zurückliegenden Jahren
als nicht umsetzbar. Der schlechte bauliche Zustand des Hauptgebäudes sowie die
veränderten Rahmenbedingungen machen es erforderlich, eine städtebauliche
Umplanung vorzunehmen, um das Gelände einer Wiedernutzbarkeit zuzuführen.
Planungsziel
Ziel der Planung ist es, mit der bedarfsgerechten Bereitstellung von Wohnraum das an dieser Stelle desolate städtebauliche Ensemble der Villenkolonie zu erneuern und das Grundstück einer entsprechenden Nutzung zuzuführen.
Dabei sind die
Maßstäblichkeit und die Gestaltungsgrundsätze, die für den gesamten
Bebauungsplanbereich der Villenkolonie gelten, auch in der Änderungsplanung in
Ansatz zu bringen. Gegenstand der Änderung sind die Nutzungsart, die Baugrenzen
sowie die Anpassung des Maßes der Nutzung an die Dichte der benachbart
festgesetzten Maße im allgemeinen Wohngebiet (GRZ 0,15 ,GFZ 0,3).
Die Flächen für
die Spielplätze im rechtsgültigen Bebauungsplan sind gleichzeitig auch die
Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen der Eingriffsgrundstücke im Plangebiet. Diese
Maßnahmen für Spieleinrichtungen und Kompensation sollen sich in den
Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans wiederfinden und werden durch einen
städtebaulichen Vertrag gesichert.
Gesetzliche Voraussetzungen für die Änderung
Die
gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1
Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) liegen vor.
Da die beabsichtigte
zulässige Grundfläche der Bebauung nicht über 20 000 m² liegt, kann das
Änderungsverfahren für die Wiedernutzbarmachung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13
Abs. 3 S.1 BauGB nicht erforderlich.
Der geänderte Bebauungsplan entspricht in seinen Zwecken und Zielen dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine
finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
Der
Vorhabenträger hat sich zur Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen (externe sowie nicht hoheitliche
Verwaltungsaufgaben) zur Änderung des Bebauungsplanes bereit erklärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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195,2 kB
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3
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20 kB
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4
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4,5 MB
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