Beschlussvorlage - 07/SVV/0206
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Am Neuen Garten", Teilbereich Leistikowstraße 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich Leistikowstraße 1 entschieden (s. Anlage 1).
2. Die 1. (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich Leistikowstraße 1 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Kurzeinführung Anlage
1 (2 Seiten)
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung
der Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung und
der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit
Abwägungsvorschlag
zu den eingegangenen
Stellungnahmen
- 1.
(förmliche) Änderung des Bebauungsplans
mit Begründung
Anlage
2 (12 Seiten, 1 Plan)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. September 2006 beschlossen, den Entwurf der 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich Leistikowstraße 1 mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlichen auszulegen (DS 06/SVV/0621).
Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans betrifft die
Nutzungsart – Sondergebiet „Gedenkstätte“ und deren bauliche Nutzung – sowie
die überbaubare Grundstücksfläche und die Höhe baulicher Anlagen. Die
Änderung des Bebauungsplans nimmt in seiner Anordnung eines Baufeldes für einen
Neubau Bezug auf den aus dem Realisierungs-Ideenwettbewerb (August 2006)
hervorgegangenen Siegerentwurf. Für das denkmalgeschützte Gebäude
Leistikowstraße 1 trifft der Bebauungsplan eine Baukörperausweisung, die sich
eng an der Grundfläche des Gebäudes orientiert.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf der 1.
(förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich
Leistikowstraße 1 mit Begründung hat in der Zeit vom 1. November 2006 bis
einschließlich 1. Dezember 2006 öffentlich ausgelegen. Die von der Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die
Auslegung informiert und parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt.
In diesem Zusammenhang sind auch von der Planung berührte Fachbereiche der städtischen Verwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der
Bürger keine Anregungen vorgebracht.
Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange enthielten die Schreiben des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, des Landesumweltamtes Brandenburg, der Gemeinsamen Landesplanung und anderer Behörden keine Bedenken.
Die Planänderung bzw. die Errichtung eines zusätzlichen
Baufeldes in der Vorgartenzone wurde von der Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg kritisch bewertet. Es wurden Bedenken
geäußert, dass sich mit der vorgesehenen Bebaubarkeit der Vorgartenzone aus dem
Gleichbehandlungsgrundsatz auch für andere Grundstücke Forderungen nach einer
Bebaubarkeit der Vorgartenflächen ergeben könnten (Stellungnahme vom
29.11.2006).
Zu dieser Stellungnahme unterbreitet die Verwaltung folgenden Abwägungsvorschlag:
Die geäußerten Bedenken werden
aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt:
Da es sich hier um einen Sonderfall handelt, bleibt das
Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, die Vorgärten von
jeglicher Bebauung freizuhalten, für die übrigen Grundstücke bestehen.
Eine Verletzung der für alle anderen Grundstücke im
Bebauungsplan geltenden Respektierung der Freiraumsituation ist für dieses
Grundstück angesichts der Aufgabe der Bewahrung des Zeugniswertes des Denkmals
und angesichts des besonderen und einzigartigen geschichtlichen Ortes zu
vertreten.
Die vorgetragenen Bedenken können auch mit folgendem Zitat
aus der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes und Archäologischen
Landesmuseums vom 29.11.2006 entkräftet werden:
„Die fragile und verletzte Substanz des Denkmals wird vor
Übernutzung geschützt, indem alle Nutzungen, die einer zur Erhaltung der
Substanz mit ihren vielfältigen Spuren notwendiger Konservierung
entgegenstehen, in einem Neubau untergebracht werden. Der Neubau ist folglich
unverzichtbarer Bestandteil einer notwendigen und angemessenen Erhaltungs- und
Nutzungsstrategie für den denkmalgeschützten Altbau.
Dieser Neubau wird im Vorgartenbereich der Großen
Weinmeisterstraße als einzig möglicher Stelle städtebaulich verträglich
untergebracht. Die Position des Neubaus hält einen ausreichenden Abstand zum
Altbau ein und ermöglicht auch die Bewahrung der Reste der vom KGB errichteten
Sichtblende. Die Kubatur des Neubaus berücksichtigt ausreichend den
Umgebungsschutz des Denkmals Leistikowstraße 1.
Wir sehen aus diesen Gründen den Neubau in Reaktion auf den
im Denkmalbereich besonderen Ort der Geschichte als Teil der Kulturlandschaft
an.
Denkmalpflegerische Bedenken stehen der Planänderung somit
nicht entgegen. Die Festsetzungen sind auch aus denkmalfachlicher Sicht
sinnvoll und unterstützen das Ziel der Erhaltung des Denkmals.“
Die untere Denkmalbehörde unterstützt ebenfalls die Änderung
des Bebauungsplans.
Änderungen der
Planung gegenüber der zum Auslegungsbeschluss verwendeten Fassung sind nicht
erfolgt.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änderung
des Bebauungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Aus der
Beschlussfassung resultieren keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt
der Landeshauptstadt Potsdam, da das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan
verwaltungsintern erarbeitet wurde und die Umsetzung der Planung durch den
Eigentümer unter Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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72 kB
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