Antrag - 07/SVV/0200
Grunddaten
- Betreff:
-
Holzfeuer im Freien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Fraktion BürgerBündnis/FDP und Fraktion Linke. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß dem am 26.02.2007 wieder in Kraft
gesetzten „Lagerfeuererlass“ das Abbrennen von Holzfeuern zuzulassen. Diese
Regelung soll bis zum Vorliegen einer neuen landesweiten Rechtsverordnung
zunächst nach den Regeln des alten Erlasses praktiziert werden.
Erläuterung
Begründung:
Agrar-
und Umweltminister Dietmar Woidke hat sich dafür ausgesprochen, „leicht
handhabbare Regelungen für Holzfeuer im Freien“ zu schaffen. Eine neue
landesweite Rechtsverordnung liegt im Entwurf vor. Als Übergangslösung wurde am
26.02.2007 der 2002 abgelaufene „Lagerfeuererlass“ erneut in Kraft gesetzt. Die
Regelungen des Erlasses vom 29. Mai 2000 können laut Pressemitteilung des
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz bis zu
einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften weiterhin angewandt werden.
Danach
sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig,
wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder
belästigt wird. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der sogenannten „Zehn
goldenen Regeln für Feuer im Freien“.
10 goldene Regeln:
1.
die
Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
2.
nur
trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
3.
bei
anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden
4.
Abfälle
gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist
verboten.
5.
Holzfeuer
mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
6.
Löschmittel
immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
7.
Brandbeschleuniger
wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
8.
die
Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten
Materialien anlegen
9.
bei
starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
10.
Feuer
immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen