Beschlussvorlage - 07/SVV/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2007
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02.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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18.04.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.04.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Mit
Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges
(Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu
einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule
Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.
2.
Nachfolgende
maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der Fachoberschulreife (Abendrealschulbildungsgang)
* in der
Jahrgangsstufe 9
- 1-zügig
* in der Jahrgangsstufe
10
- 4-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb
der allgemeinen Hochschulreife
(Tagesgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 3-zügig
- im Bildungsgang zum nachträglichen
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Abendgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 2-zügig
3.
Der
als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.
4.
Die
Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen
„Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Brandenburgischen Schulgesetzes vom 01.06.2001 geht die Trägerschaft des
Potsdam-Kollegs spätestens zum 01.08.2007 auf die Landeshauptstadt Potsdam
über. In § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen
Schulgesetzes vom 15.12.2006 ist geregelt, dass alle Bildungsgänge des Zweiten
Bildungsweges ab 01.08.2007 an Schulen des Zweiten Bildungsweges angeboten
werden.
Gemäß den genannten gesetzlichen Festlegungen wäre die
Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2007 Träger von zwei Schulen des Zweiten
Bildungsweges, des Potsdam-Kollegs und der Heinrich-von-Kleist-Abendschule.
Sowohl unter inhaltlichen als auch unter personellen sowie
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird ab 01.08.2007 die gleichberechtigte
Zusammenlegung beider Einrichtungen vorgeschlagen.
Die räumlichen
Voraussetzungen sind im Gebäude der Großen Stadtschule vorhanden. Dies hat die
Zusammenfügung der beiden Stundentafeln ergeben.
Die offenen Fragen
konnten zwischenzeitlich geklärt werden.
Die Schule soll den Namen
„Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten. Für die
Namensgebung ist die Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich.
Die Bürosachbearbeiterin
(Entgeltgruppe E 5) wird von der Stadt übernommen.
Die entstehenden Mehrkosten für Personal, Bewirtschaftung,
Möbel, Lehr- und Unterrichtsmittel etc. (siehe Anlage) sowie die Umzugskosten
werden durch das Land Brandenburg getragen.
In der Anlage ist weiterhin der
entsprechende Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport und der Landeshauptstadt Potsdam über den Übergang der Trägerschaft
für das Potsdam-Kolleg beigefügt.
Für die Zusammenlegung ist gemäß § 99 Abs. 2 BbgSchulG, § 35
Nr. 23 GO ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Die Zusammenlegung bedarf nach Beschlussfassung der
Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (§ 104 Abs. 2
BbgSchulG).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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34 kB
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3
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(wie Dokument)
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19 kB
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