Beschlussvorlage - 07/SVV/0254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Mit Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges (Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.

2.      Nachfolgende maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife (Abendrealschulbildungsgang)

        * in der Jahrgangsstufe   9                  -   1-zügig

        * in der Jahrgangsstufe 10                  -   4-zügig

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife                      (Tagesgymnasialbildungsgang)  

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   3-zügig

      - im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

        (Abendgymnasialbildungsgang)                

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   2-zügig

3.      Der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.

4.      Die Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen „Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gemäß Artikel 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 01.06.2001 geht die Trägerschaft des Potsdam-Kollegs spätestens zum 01.08.2007 auf die Landeshauptstadt Potsdam über. In § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 15.12.2006 ist geregelt, dass alle Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges ab 01.08.2007 an Schulen des Zweiten Bildungsweges angeboten werden.

 

Gemäß den genannten gesetzlichen Festlegungen wäre die Landeshauptstadt Potsdam ab 01.08.2007 Träger von zwei Schulen des Zweiten Bildungsweges, des Potsdam-Kollegs und der Heinrich-von-Kleist-Abendschule.

 

Sowohl unter inhaltlichen als auch unter personellen sowie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird ab 01.08.2007 die gleichberechtigte Zusammenlegung beider Einrichtungen vorgeschlagen.

 

Die räumlichen Voraussetzungen sind im Gebäude der Großen Stadtschule vorhanden. Dies hat die Zusammenfügung der beiden Stundentafeln ergeben.

 

Die offenen Fragen  konnten zwischenzeitlich geklärt werden.

Die Schule soll den Namen „Heinrich-von-Kleist-Schule des Zweiten Bildungsweges“ erhalten. Für die Namensgebung ist die Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich.

 

Die Bürosachbearbeiterin (Entgeltgruppe E 5) wird von der Stadt übernommen.

Die entstehenden Mehrkosten für Personal, Bewirtschaftung, Möbel, Lehr- und Unterrichtsmittel etc. (siehe Anlage) sowie die Umzugskosten werden durch das Land Brandenburg getragen.

 

In der Anlage ist weiterhin der entsprechende Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Landeshauptstadt Potsdam über den Übergang der Trägerschaft für das Potsdam-Kolleg beigefügt.

 

 

Für die Zusammenlegung ist gemäß § 99 Abs. 2 BbgSchulG, § 35 Nr. 23 GO ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

 

Die Zusammenlegung bedarf nach Beschlussfassung der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (§ 104 Abs. 2 BbgSchulG).

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

- Einmalzahlung an die Landeshauptstadt Potsdam i.H.v. 54.000,- Euro

 

- Zahlung eines jährlichen Festbetrages an die Landeshauptstadt Potsdam i.H.v. 37.100,- Euro

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Anlagen

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