Antrag - 07/SVV/0299
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere gegen Alkoholmissbrauch ("Komasaufen")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.05.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur konsequenteren Durchsetzung des Jungendschutzgesetzes zu ergreifen, insbesondere zur Vermeidung von „All-you-can-drink und 99-Cent-Parties“ sowie „Flatrate- und Komasaufen“.
Eine
Berichterstattung soll in der
Stadtverordnetenversammlung im September 2007 erfolgen.
Erläuterung
Begründung:
Die jüngsten
traurigen Beispiele in Berlin u.a. mit Todesfolge, sollten uns in der
Landeshauptstadt Potsdam zum sofortigen frühzeitigen Handeln veranlassen und
uns zu besondere Aufmerksamkeit und Achtsamkeit gegenüber Jugendlichen mahnen.
Neben
Aufklärung und Prävention benötigen wir auch harte repressive Maßnahmen
insbesondere gegen die Veranstalter derartiger Trinkexzesse zu Dumpingpreisen.
Die
Antragstellerin möchte mit dem Antrag den Handlungsspielraum der
Landeshauptstadt Potsdam erweitern und alle politischen Entscheidungsträger zu
mehr Verantwortung auffordern. Hierzu hat die Antragstellerin folgende
Vorschläge:
- Polizei und Ordnungsamt führen
gezielte Schwerpunktaktionen bei einschlägigen Betrieben und deren Umfeld
sowie Tankstellen durch mit dem Ziel, die dortige Einhaltung
jugendschützender Regelungen zu überprüfen.
- Die Verwaltung erstellt ein
Konzept zur Erhöhung städtischer Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen das
Abgabeverbot von Alkoholika an Jugendliche gemäß dem Jugendschutzgesetz.
- Eine Rücknahme der
Sperrzeitverkürzung ist für Betriebe vorzusehen, die offensichtlich
Alkoholexzesse in oder um ihre Lokalität durch billigste Abgabe von
Alkohol (Flatrate-Saufen, 99-Cent-Party u.ä.) anbieten, provozieren oder
dulden.
- Die Konzessionserteilung an die
in Rede stehenden Lokalitäten werden hinsichtlich der Zuverlässigkeit der
Betreiber überprüft.
- Die Gastronomen sollen
aufgefordert werden, bestimmte nichtalkoholische Getränke billiger als
Alkoholika anzubieten und sich freiwillig einem „Führsorgekodex“
anzuschließen.