Antrag - 07/SVV/0363

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die derzeit gültige Geschäftsordnung der Stadtverordneten­versammlung das Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen durch die Antragsteller rechtlich ausschließt.

 

Falls ein Zurückziehen nach dem Wortlaut der jetzigen Geschäftsordnung unzulässig sein sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen abstimmungsfähigen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen, um das Zurückziehen eigener Anträge und Beschlussvorlagen zu ermöglichen.

 

Das Prüfergebnis bzw. der Änderungsvorschlag sollen bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der derzeit in der Stadtverordnetenversammlung geübte Umgang mit Anträgen ist wenig sachdienlich und kaum praktikabel. Unsere Fraktion hat den Eindruck, dass es sowohl unter den Stadtverordneten als auch bei Beobachterinnen wenig Verständnis dafür gibt, dass Antragsteller trotz veränderter Sachlage oder anderem Informationsstand nicht mehr berechtigt sein sollen, ihre eigenen Vorschläge zurückzuziehen. Uns ist auch keine Gemeindevertretung bekannt, in der dies ähnlich gehandhabt wird.

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