Beschlussvorlage - 01/SVV/0609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam – gültig ab 01.01.2002

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam hatte in ihrer Sitzung am 22.11.1996 die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege) beschlossen.

 

Durch die in den vergangenen 5 Jahren vollzogene Entwicklung in der Stadt Potsdam entsprechen diese Satzungen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.

 

Ein zusätzlicher Grund für die Beschlussfassung einer neuen Straßenreinigungssatzung ist die Tatsache, dass mit dem 31.12.2001 die mit der STEP GmbH im Ausschreibungsverfahren vereinbarte Gehwegreinigung ausläuft und darüber befunden werden muss, diese vertragliche Leistung neu auszuschreiben oder einzustellen.

 

Der vorliegende Entwurf für die Beschlussfassung enthält ein Konzept der Straßenreinigung und der Winterdienstdurchführung, welches auf einer Neuordnung der Reinigungsklassen und -arten sowie einer Reduzierung des Reinigungsaufwandes bei wachsender Anzahl der zu reinigenden Straßen, Parkflächen und Plätze basiert. In diese Satzung wurden Teile aus der Gehwegreinigung, wie Brandenburger Str. und Hauptbahnhof sowie bedeutsame zentrale Plätze (Stadtplatz Drewitz, Johannes-Kepler-Platz u. a.) aufgenommen und bestimmte Bereiche der Straßenreinigung durch Anlieger zugeführt.

 

Die Neuordnung der Reinigungsklassen umfasst die Einordnung der zu reinigenden Straßen und Plätze nach folgenden Kriterien:

 

              - Brandenburger Str., Bereich Hauptbahnhof               Reinigungsklasse 1

              - historische Innenstadt Potsdam              Reinigungsklasse 2

              - Magistralen (Hauptstraßen) und Parkflächen              Reinigungsklasse 3

              - Nebenstraßen und Parkflächen              Reinigungsklasse 4

              - Anliegerstraßen              Reinigungsklasse 5

 

Ist in diesen Reinigungsklassen eine ausschließlich maschinelle Reinigung mittels Kehrmaschine möglich, wurde eine Reinigungsklasse (RK) mit dem Kennzeichen "K" eingeordnet, zum Beispiel "3K"

 

Mit der Satzung wird ebenfalls eine umfangreiche Kostenreduzierung für die Stadt realisiert, wie die beigefügten Anlagen dokumentieren. Dies überträgt sich letztlich auch auf den einzelnen Gebührenschuldner.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Prämissen wird vorgeschlagen, der Beschlussvorlage zuzustimmen und sie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Für die Straßenreinigung entstehen Kosten in Höhe von ca. 5,3 Millionen DM. Basierend auf dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) von 1999 erfolgte eine Vorkalkulation zur Straßenreinigungsgebühr. Dem folgend können Gebühren in Höhe von ca. 3,2 Mill. DM veranlagt werden.

 

Die dafür notwendigen Grundsätze werden in der Straßenreinigungsgebührensatzung fixiert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Straßenreinigungsgebührensatzung

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