Beschlussvorlage - 01/SVV/0737
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenführung der Studieninstitute Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Brandenburg und Zweckverband für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Bernau zur Kommunalakademie Brandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Herr Schneider
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2001
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2001
|
Beschlussvorschlag
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der Bildung eines neuen Zweckverbandes aus
den bestehenden Zweckverbänden "Zweckverband für das Studieninstitut für
kommunale Verwaltung Brandenburg" und "Zweckverband für das
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Bernau" zu.
2.
Für den
neuen Zweckverband wird der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer
Verbandssatzung empfohlen. Soweit sich bei der abschließenden Prüfung noch
Änderungsbedarf ergibt, ist dieser im Satzungsbeschluss zu berücksichtigen.
3.
Es wird
empfohlen, dass die Rechte des Verbandsvorstehers des neuen Zweckverbandes bis zur erstmaligen Wahl der letzte
Verbandsvorsteher des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale
Verwaltung Brandenburg wahrnimmt.
4.
Es wird
empfohlen, dass die Rechte des Vorsitzenden der Verbandsversammlung des neuen
Zweckverbandes bis zur erstmaligen Wahl der letzte Vorsitzende der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale
Verwaltung Bernau wahrnimmt.
5.
Der
Zusammenschluss der Zweckverbände zu dem neuen Zweckverband "Kommunalakademie
Brandenburg" soll mit Wirkung zum 01. Januar 2002 erfolgen.
Erläuterung
1. Darstellung
der gegenwärtigen Problemlagen der kommunalen Studieninstitute
1.1 Entwicklung
der Kundenbasis
Von den
Problemen, mit denen sich die Studieninstitute derzeit auseinanderzusetzen
haben, steht der drastische Rückgang der Kommunalbeschäftigtenzahl von der
Gründungszeit der Studieninstitute bis zu heutigen Zeit an erster Stelle. So
ging die Zahl der Verwaltungsbe- schäftigten in den Gemeinden und
Gemeindeverbänden des Landes Brandenburg und mithin die Kundenbasis aller
kommunalen Studieninstitute in der Zeit von 1992 bis 1998 um etwa die Hälfte
zurück (1992: ca. 99 900 Beschäftigte, 1998: ca. 51 000 Beschäftigte).
1.2 Aus-
und Fortbildungssituation
Die
Entwicklung der Beschäftigtenzahl wurde überlagert und in ihren Auswirkungen
verstärkt durch den Wegfall der Maßnahmen zur Anpassungsfortbildung, die in den
ersten Jahren des Tätigwerdens der kommunalen Studieninstitute einen massiven
Bedarfsfaktor darstellten.
Im
Bereich der Ausbildung ist - gesamtsituativ - betrachtet ein Bedarfsrückgang zu vermerken, der durch
sinkende Zahlen der Gesamtteilnehmer und Unterrichtsstunden verdeutlicht wird.
Das
Nachfrageverhalten im Fortbildungsbereich zeigt eine verstärkte Tendenz zu
spezialisierten Seminaren, welche
zum Teil wegen Abstimmungsproblemen von allen Studieninstituten, d. h. regional
parallel angeboten werden. Aufgrund der regionalen Aufteilung der
Zuständigkeitsgebiete der Studieninstitute und der dadurch bedingten
Fragmentierung des Kundenkreises sind Lehrveranstaltungen daher oftmals wegen
geringer Teilnehmerzahlen nicht genügend ausgelastet. Damit haben die
kommunalen Studieninstitute nicht nur einen Wettbewerbsnachteil gegenüber
landesweit operierenden privaten Fortbildungsträgern, sondern derartige
parallele Aktivitäten sind auch besonders unwirtschaftlich.
Darüber
hinaus ist zu berücksichtigen, dass geringe Teilnehmerzahlen häufig zu
kurzfristigen Absagen von geplanten Veranstaltungen führen, da die
Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht sind. Derartige Absagen bewirken jedoch eine erhebliche
Ressourcenverschwendung, da der durchaus nicht unbeträchtliche
Vorbereitungsaufwand ungenutzt bleibt.
In der
weiteren Konsequenz kann dies auch eine präventive Reduzierung des
Angebotskatalogs im Hinblick auf spezialisierte Veranstaltungen zur Folge
haben. Eine derartige Entwicklung ist angesichts der zunehmenden Komplexität
und Spezifizierung von Aufgaben nicht zuträglich.
Das
regionale Parallelangebot von Lehrveranstaltungen ist jedoch nicht nur mit
Blick auf die Fragmentierung des Kundenkreises auf Dauer nicht tragbar; denn
ein Parallelangebot bedeutet gleichzeitig, dass parallel in mehreren
Studieninstituten eine Bedarfsermittlung, die Erstellung eines Lehrkonzepts,
die inhaltliche Vorbereitung und letztlich auch die Bewerbung zu der Veranstaltung
erfolgen. Ein derartiger Parallelaufwand wirkt sich auch auf die
Kostensituation aus.
Außerdem
ist zu berücksichtigen, dass niedrige Teilnehmerzahlen auch zu niedrigen
Gebühreneinnahmen pro Lehreinheit führen. Die Gewinnung von besonders
hochrangigen und damit in der Regel auch teureren Dozenten ist damit bei
kleinen Teilnehmerzahlen in der Regel nicht oder nur zu besonders hohen
Teilnahmegebühren möglich.
1.3 Personalsituation
Hinsichtlich
der Personalsituation ist bei allen Studieninstituten ein verwaltungspersonal-
lastiger Ansatz erkennbar. Die Ursache liegt im Wesentlichen darin, dass
derzeit nebenein- ander eigenständige Verwaltungsapparate existieren, die
zwangsläufig parallele Arbeiten auszuführen haben. So fallen nicht nur parallel
Eigenverwaltungsaufgaben an, sondern auch Verwaltungsarbeiten, die dem
eigentlichen Institutsaufgabenbereich dienen, wie z. B. die Erstellung von
Lehrplänen, die Eruierung der Fortbildungsbedarfe und die inhaltliche
Konzeption und Ausgestaltung der Lehrgänge und Seminare.
Diese
Parallelarbeiten sind nicht nur für sich genommen unwirtschaftlich; darüber
hinaus wirkt die damit einhergehende Aufgabenverteilung notwendigen
Spezialisierungen einzelner Mitarbeiter entgegen.
1.4 Sachmittel
und Unterbringung
Die
Parallelbetätigung der Studieninstitute hat nicht nur Auswirkungen auf die
Personalkosten, sondern auch auf die Kosten für Sachmittel und Unterbringung.
Allein die monatlichen Aufwendungen der kommunalen Studieninstitute für Miete
belaufen sich auf rund 10.900 DM in Potsdam und auf rund 10.200 DM in Bernau
(Stand: Dezember 2000). Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei einer
Fortführung der bisherigen Struktur erhebliche Investitionsvorhaben anstehen
würden.
1.5 Konkurrenzsituation
Ein
weiteres Problem der Studieninstitute liegt darin, dass sie sich in einer
Konkurrenzsitua- tion zu landesweit agierenden privaten Anbietern befinden. Die
privaten Anbieter stoßen dabei auf eine erstaunliche Akzeptanz bei den
kommunalen Nachfragen, da sie ein hohes Maß an Flexibilität zu bieten in der
Lage sind. Sie können kurzfristig Angebote zu gesetzlichen Neuregelungen
unterbreiten. Kommunen, die ihre Mitarbeiter trotz beachtlicher Entgelte zu
privaten Bildungsträgern entsenden, gleichzeitig aber auch Trägerkommunen eines
Studieninstitutes sind, stehen in einer finanziellen Doppelbelastung, die auf
Dauer nicht tragbar ist. Aus diesem Befund ist zu folgern, dass die
Studieninstitute in ihrer gegenwärtigen kleinteiligen Struktur nicht im
erforderlichen Umfang die notwendigen Maßnahmen zur Angebotsoptimierung
darzustellen vermögen. Dieser Fehlentwicklung der verstärkten Inanspruchnahme
von privaten Bildungseinrichtungen muss entgegengewirkt werden, um den Bestand
einer kommunalen Aus- und Fortbildungsinfrastruktur sicherzustellen.
Darüber
hinaus ist auch eine deutliche Konkurrenzsituation zwischen den
Studieninstituten zu verzeichnen. Dies gilt zunächst hinsichtlich der Abwerbung
von Veranstaltungsteilnehmern. So hat beispielsweise in jüngster Zeit das
Märkische Studienin- stitut für kommunale Verwaltung in Bernau auch Landkreise
außerhalb des eigenen Zweck- verbandsgebietes mit dem Ziel der Bedarfserfassung
für das 1. Halbjahr 2001 für verschiedene Lehrgangstypen angeschrieben. Das
Niederlausitzer Studieninstitut sowie das Märkische Studieninstitut bewerben
ebenfalls außerhalb des Verbandsgebiets sogenannte In-House-Veranstaltungen.
Derartige Maßnahmen indizieren deutlich die mangelnde Kundenbasis im jeweiligen
eigenen Institutsbereich.
Die
Konkurrenzsituation zwischen den Studieninstituten erstreckt sich im Übrigen
auch auf die Dozentenanwerbung. Insofern ist festzustellen, dass der Markt an
qualifizierten Dozenten nur begrenzt ist und im Übrigen auch private Anbieter
auf diesen Zugriff haben.
2. Darstellung
der Verbesserungs- und Einsparpotentiale bei der Bildung der
"Brandenburgischen Kommunalakademie"
Unbeschadet
der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der künftigen Bildungseinrichtung
durch die Träger zeigt sich bereits an den Ausnutzungsmöglichkeiten bestehender
Potentiale, welche wirtschaftlichen Vorteile die Organisationsstruktur einer
landesweiten kommunalen Bildungseinrichtung mit sich bringt.
Die
nachfolgenden darzustellenden Optimierungspotentiale haben letztlich eine
dienende Funktion. Im Ergebnis soll durch eine Bündelung der Kräfte ein
Innovations- und Qualitätsschub erreicht werden.
Ziel ist
es, eine innovative und zukunftsfähige kommunale Bildungseinrichtung zu
schaffen, die eine wirtschaftlich tragfähige, bedarfsgerechte und zugleich
qualitativ anspruchsvolle Aus- und Fortbildung der Kommunalbediensteten
gewährleistet. Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung in den Kommunalverwaltungen
hängt nicht zuletzt maßgeblich vom Qualifizierungsstand der Mitarbeiter ab.
Die
geplante Zusammenarbeit mit der Ostdeutschen Sparkassenakademie birgt hier
zusätzliche Potentiale.
2.1 Lehrgangs-
und Seminardurchführung
Ziel
einer künftigen Struktur ist die Gewährleistung einer regelmäßigen Lehrgangs-
und einer sicheren Seminardurchführung auf hohem qualitativen Niveau. Insoweit
besteht die Möglichkeit, die Angebote zu bündeln, um zu einer höheren
Auslastung zu gelangen. Einer aufwändigen Abstimmung zwischen den
Studieninstituten zur Straffung der Angebote bedarf es dann nicht mehr. Parallel
laufende, gleichartige Angebote und eine Zersplitterung des potentiellen
Kundenkreises werden dadurch vermieden.
Speziallehrgänge,
die - um wirtschaftlich abgehalten werden zu können - auf eine breitere
Kundenbasis angewiesen sind, lassen sich zusammenführen, ohne dass
Kooperations- und Abstimmungsnotwendigkeiten entstehen. Die damit eröffneten
Spezialisierungspotentiale für Lehrgangsangebote tragen der zunehmenden
Komplexität und Spezifizierung von Aufgaben Rechnung.
Darüber
hinaus wird eine deutlich verbesserte Kundenorientierung bei der
Angebotsgestaltung ermöglicht.
2.2 Planungseinheiten
Bei der
Kommunalakademie sind die Planungseinheiten größer, wodurch eine bessere und
wirtschaftlichere Planung und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren
erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die
Konkurrenzsituation zu den privaten Anbietern.
Das in
der gegenwärtigen kleinteiligen Struktur der kommunalen Studieninstitute
anzutreffende gegenseitige Abwerben von Lehrgangsteilnehmern wird zurückgeführt
bzw. entfällt; kleinteilige Konkurrenz wird ersetzt durch eine gebündelte
Angebotsgestaltung.
2.3 Dezentrale
Lernorte
Die
Bildung einer Kommunalakademie soll jedoch nicht bedeuten, dass künftig nur
noch an einem zentralen Ort gelehrt wird. Auch bei der Kommunalakademie wird
die Unterrichtsertei- lung soweit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar
dezentral erfolgen, indem
weiterhin die bereits gegenwärtig zur Verfügung stehenden dezentralen
Lernorte in den Mitgliederverwal- tungen genutzt werden. An solchen Orten
können (z. B. aus dem Mitarbeiterkreis der Mitgliederverwaltungen ausgewählte)
Lernortbeauftragte eingesetzt werden, die für einen ordnungsgemäßen
Unterrichtsbetrieb Sorge zu tragen haben und als Ansprechpartner für die Lernenden
ständig zur Verfügung stehen.
Die mit
der Schaffung einer Kommunalakademie einhergehende organisatorische Stärkung
eröffnet außerdem zusätzliche Potentiale, auf die spezifischen Bedürfnisse der
einzelnen Mitgliedskommunen mit der Durchführung von In-House-Veranstaltungen
zu reagieren.
2.4 Auslastung
und Auswahl von Dozenten
Das
Erreichen höherer Teilnehmerzahlen mangels Fragmentierung des Kundenkreises
führt zu einer besseren Auslastung der Dozenten, wodurch die Dozentenkosten pro
Teilnehmer sinken. Darüber hinaus wird bei einer Kommunalakademie der Zugriff
auf qualifizierte Dozenten erleichtert; die "Nachfragemacht" der
Kommunalakademie verbessert sich gegenüber der heutigen Situation.
Dementsprechend ist auch eine Qualitätsanhebung der Veranstaltungen zu
erwarten.
2.5 Verwaltungspersonal
Bei der
Existenz nur eines Verwaltungsapparates entfallen die oben aufgeführten
Parallelarbeiten. Dadurch kann ein effektiverer Einsatz und mithin eine bessere
Auslastung von Arbeitskräften erreicht werden.
Es könnte
die Wahrnehmung wichtiger Aufgaben intensiviert werden; dazu dürfte u. a. die
Kundenbetreuung zählen. Durch die Pflege eines engen Kontaktes zwischen
Kommunalakademie und Kommunen könnten frühzeitig Bildungsbedarfe identifiziert
und in entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Im weiteren ist eine solche
intensive Rückkopplung für die Qualitätsbewertung und -sicherung von
erheblicher Relevanz.
2.6 Sachmittel
Bei einer
Kommunalakademie erfüllt die derzeit parallele Vorhaltung von Sachmitteln
(Verwaltungs- und Unterrichtsräume, technische Anlagen, Verwaltungs- und
Unterrichtsmaterialien):
2.7 Positionierung
am Markt
Die
Bildung einer Kommunalakademie bietet
die Chance, durch eine nicht nur inhaltliche, sondern auch äußerlich
sichtbare Neugestaltung das Ansehen einer kommunalen Bildungseinrichtung und
mithin die Akzeptanz am Markt zu stärken und dadurch deren Konkurrenzfähigkeit
zu steigern. Die Entscheidung für eine neue Struktur eröffnet die Möglichkeit
einer neuen, attraktiven, d. h. gut erreichbaren und auch äußerlich
ansprechenden Unterbringung. Eine gut am Markt positionierte landesweite
kommunale Bildungseinrichtung braucht die private Konkurrenz nicht zu fürchten,
da sie zusätzlich den Vorteil bietet, sich mit gebündelter, in den Preisen zum Ausdruck
kommender Finanzkraft dem freien Wettbewerb stellen zu können.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
finanziellen Auswirkungen belaufen sich im Jahr 2002 auf ca. 6.596 Euro (ca.
12.900 DM). Es handelt sich dabei um die Verbandsumlage, die 0,10 DM je
Einwohner der Mitgliedskörperschaft zum Ende des Vorvorjahres (vgl. § 13 Abs. 2
des Satzungsentwurfs) beträgt. Die Umlage im Zweckverband für das
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Brandenburg entwickelte sich in den
Vorjahren wie folgt:
2001
86.420 DM
(0,67 DM/EW)
2000
21.190 DM
(0,20 DM/EW)
1999
44.830 DM
(0,34 DM/EW)
1998
43.130 DM
(0,32 DM/EW)
1997
17.760 DM
(0,13 DM/EW)
Die
unterschiedlichen Werte je Einwohner der Mitgliedskörperschaft beruhen auf dem
jeweils unterschiedlichen finanziellen Zuschussbedarf und der Anzahl der
Verbandsmitglieder.