Beschlussvorlage - 07/SVV/0209

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2007 bis 2008 die in Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

 

2.      Soweit Einnahmen aus vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vertraglich gesichert sind, sollen diese dazu genutzt werden, die aus der Beschlussfassung zu Position 1 resultierenden Kapazitätsengpässe durch den Einsatz von befristet und zeitlich flexibel einsetzbaren externen Personals zu kompensieren.

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Erläuterung

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

·         Kurzübersicht: Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (2007/2008), Aktualisierung April 2007             (Anlage 1, 5 S.).

 

Begründung:


Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Mit Beschlussfassung vom 27. September 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung zuletzt über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung entschieden (Beschluss zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, DS 06/SVV/0622). Sie hat darin insgesamt 12 Planverfahren für die Aufnahme in die Priorität 1 I (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung) und 20 Planverfahren zur Einstufung in die Priorität 1 Q (Aktuelles Arbeitsprogramm/Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung) bestimmt sowie weitere insgesamt 13 Planungen und Verfahren (bzw. Verfahrensprüfungen) in Priorität 2 I und Q (zur kurzfristigen Wiederaufnahme anstehend) festgelegt. Zum Zeitpunkt der Einbringung der hier vorliegenden Beschlussvorlage sind voraussichtlich bereits 11 dieser Verfahren abgeschlossen, sodass eine Aktualisierung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung erforderlich wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat bereits mit Beschlussfassung vom 30. August 2006 zur Kostenerstattung bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter festgelegt, dass bei Bauleitplanverfahren, die hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegen, grundsätzlich im rechtlich zulässigen Rahmen vertraglich die Übernahme der externen Planungskosten sowie die Erstattung der verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens zu vereinbaren ist (Beschluss zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter, DS 06/SVV/0478). Sie hat damit die Weichen gestellt für die Generierung von zweckgebundenen Erlösen in der Verbindlichen Bauleitplanung, die für die Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten genutzt werden können, ohne damit eine zusätzliche Belastung des Haushaltes der Landeshauptstadt Potsdam zu verursachen. Daher soll eine Entscheidung zur Bindung zusätzlichen externen Personals, das aus diesen Erlösen finanziert werden kann, herbeigeführt werden.

 

Gegenstand der Beschlussvorlage

 

Aktualisierung der Prioritätenfestlegung

 

Die in der o.g. Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Prioritätenfestlegung vom 27. September 2006 vorgenommene Gliederung der Prioritätenstufen 1 und 2 in Pläne und Satzungen zur Investitionsvorbereitung und in Pläne und Satzungen zur städtebaulichen Qualitätssicherung hat sich grundsätzlich bewährt und soll daher in der hier vorgelegten Aktualisierung beibehalten werden. Die hier neu zur Aufnahme  in die Prioritätenstufen 1 und 2 vorgeschlagenen Planungen und Verfahren sollen kurz vorgestellt werden.

 

Wie bereits in der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zur Prioritätenfestlegung vom 27. September 2006 ist auch in Anlage 1 zu der hier vorliegenden Beschlussvorlage unter den in Priorität 1 I und 2 I aufgeführten investitionsvorbereitenden Planverfahren im rechten Teil gekennzeichnet, ob das jeweilige Planverfahren hauptsächlich im öffentlichen Interesse liegt (dies ist durch die Kennzeichnung „öff.I.“ dargestellt) oder ob es hauptsächlich im (wirtschaftlichen) Interesse Privater liegt (dies ist durch die Kennzeichnung „priv.I.“ beschrieben).

 

Zur Neuaufnahme vorgeschlagene Planverfahren der Prioritätenstufe 1 I und 1 Q:

Als investitionsvorbereitende Planverfahren, die hauptsächlich im öffentlichen Interesse liegen, werden daher in der Prioritätenstufe 1 I folgende Planverfahren zur Neuaufnahme vorgeschlagen:

·         die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf Basis der erreichten Verständigung der Grundstückseigentümerschaft zu einer gemeinsam vertretenen Bebauungs- und Nutzungskonzeption

·         der Bebauungsplan für den vorgesehenen Ausbau der Behlertstraße, mit dem der bereits im Fachausschuss vorgestellte Lösungsvorschlag für die künftige Verkehrsführung im nordwestlichen Umfeld des Knotens Berliner Straße/Behlertstraße einer bauleitplanerischen Klärung zugeführt werden soll und  zu dem ein Aufstellungsbeschluss in Vorbereitung befindlich ist.

 

Folgende investitionsvorbereitenden Planverfahren, die hauptsächlich im Interesse Privater liegen, sollen neu in die Prioritätenstufe 1 I aufgenommen werden:

·         die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ im Teilbereich Lise-Meitner-Straße/Clara-Schumann-Straße, mit der für baulich noch nicht in Anspruch genommene Flächen Planungsrecht für eine den heutigen Anforderungen entsprechende Wohnbebauung geschaffen werden soll, die das Kirchsteigfeld städtebaulich abrunden kann und für die eine Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss bereits in die Stadtverordnetenversammlung zum 07. März 2007 eingereicht worden ist

·         die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16, die eine in die vorhandene Siedlungsstruktur der Villenkolonie eingebundene Wohnbebauung im Austausch gegen die bislang hier vorgesehene Versorgungseinrichtung ermöglichen soll und für die ebenfalls eine Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung zum 07. März 2007 einbracht worden ist

·         das bisher in Priorität 2 eingestufte Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 103 für das ehemalige RAW-Gelände an der Friedrich-Engels-Straße, zu dem derzeit ein städtebauliches Konzept erarbeitet wird, anhand dessen die im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungsziele einer Überprüfung unterzogen werden müssen

·         die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B „Dorfstraße 7-9“ (Groß Glienicke), mit der eine Anpassung eines Teilbereichs der hier festgesetzten Wohnnutzung an die zwischenzeitlich geänderten Wohnungsmarktbedingungen vorgenommen werden soll und zu dem ein Aufstellungsbeschluss erarbeitet werden soll

·         ein Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren zur Erweiterung der Kapazitäten der Seniorenwohnanlage des Ernst-von-Bergmann-Klinikums an der Geschwister-Scholl-Straße, zu dem ein Aufstellungsbeschluss in Vorbereitung ist.

 

Als Planverfahren, die der städtebaulichen Qualitätssicherung dienen, werden zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 1 Q folgende Planungen und Verfahren bzw. Verfahrensentscheidungen vorgeschlagen:

·         die 7. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ im Teilbereich Karl-Marx-Straße 20-22, mit der auf eine städtebaulich nicht mehr notwendige Wegeverbindung zur Uferzone am Griebnitzsee verzichtet werden soll und zu der eine Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung zum 04. April 2007 eingereicht worden ist

·         die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51-1 „Am Silbergraben“, mit der für das Grundstück Trebbiner Straße 24 eine immissionsschutzrechtlich verträgliche Anpassung zugunsten der im Bestand vorhandenen Gebäude erfolgen soll sowie

·         der Bebauungsplan Nr. 109 für das Areal Allee nach Glienicke/An der Sternwarte, mit dem Bebauungspotenziale im rückwärtigen Grundstücksbereich in vertretbarer Maßstäblichkeit ausgelotet werden sollen und zu dem der Aufstellungsbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung zum 04. April 2007 eingebracht worden ist

·         die bisher in Priorität 2 Q eingestufte systematische Überprüfung von Aufstellungsbeschlüssen in Priorität 3, mit der eine Entscheidungsfindung der Stadtverordnetenversammlung zu den noch im Aufstellungsverfahren befindlichen, aber seit einiger Zeit nicht mehr in aktueller Bearbeitung befindlicher Bauleitplanverfahren vorbereitet werden soll

·         die Klärung zu einer möglichen Überarbeitung der Werbesatzung „Innenstadt“ aufgrund der Anregungen der Kulturträger

·         die Erarbeitung von Werbesatzungen auch für die neuen Ortsteile in Form von drei teilräumlichen Werbesatzungen, mit denen das Regelungsgerüst zur Zulässigkeit von Werbeanlagen dann flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet abgeschlossen werden kann sowie

·         die Erarbeitung eines Lichtkonzeptes, mit dem eine stadtgestalterisch verträgliche und zugleich auf Dauer umsetzbare Illumination in wichtigen Bereichen der Stadt erreicht werden soll.

 

 

Zur Neuaufnahme vorgeschlagene Planverfahren der Prioritätenstufe 2 I und 2 Q:

Eine Einstufung in die Prioritätenstufe 2 I sollen folgende Planungen erfahren:

·         eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ für die uferseitigen Baugrundstücke an der Karl-Marx-Straße und an der Virchowstraße, mit der unter Beibehaltung der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes das bestehende Festsetzungsgefüge zum Maß der baulichen Nutzung zur Vermeidung von Widersprüchlichkeiten oder Fehlinterpretationen überprüft und ggf. korrigiert werden soll

·         ein noch in Vorbereitung befindliches Planverfahren zur Baurechtsschaffung für einen Nahversorger nordöstlich des Bahnhofes Golm.

 

Zur Neuaufnahme in die Prioritätenstufe 2 Q werden aktuell keine Planverfahren vorgeschlagen.

 

Mit der hier vorgeschlagenen Aktualisierung der Prioritätenfestlegung wird daher empfohlen, 19 Planverfahren in Priorität 1 I und 16 Planungen  in Priorität 1 Q zu bestätigen. Insgesamt 35 Planungen werden somit in Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die Einstufung in Priorität 1 I und Q vorgeschlagen.

 

Bindung zusätzlichen externen Personals, das aus den Erlösen aus Kostentragungsverträgen finanziert werden kann

 

Mit der bestehenden Personalausstattung von 5,5 Planstellen im Bereich Verbindliche Bauleitplanung und einem Bearbeitungsvolumen von ca. 4 bis 5 Planverfahren pro Planer können rechnerisch insgesamt  bis zu 27,5 Planverfahren zeitgleich in Priorität 1 I und Q bearbeitet werden.

Die hier zur Bestätigung in der Prioritätenstufe 1 I und 1 Q vorgeschlagenen insgesamt 35 Verfahren lösen also ein rechnerisches Defizit von 7,5 Planverfahren aus.

 

Die Umsetzung des Verwaltungsvorschlags zur Bestätigung von 35 Planungen in der Priorität 1 I und Q kann daher nur dann gelingen, wenn die mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 eingeräumte Möglichkeit genutzt wird, Erlöse aus abgeschlossenen Kostentragungsverträgen zur Abdeckung bestehender Kapazitätsengpässe im Bereich Verbindliche Bauleitplanung zu nutzen.

 

Die im Rahmen der Beschlussfassung über die Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter diskutierten Modelle des Einsatzes externen Personals für diese Zwecke hat hierzu bereits folgende Erkenntnisse erbracht:

 

Gegenüber einer Aufstockung des Personals über befristete Arbeitsverhältnisse, einer Honorarvereinbarung mit Externen oder der Erweiterung des Auftragsrahmens für werkvertraglich gebundene Leistungen fällt deutlich am positivsten, vor allem mit Blick auf die Flexibilität und die Risikoabdeckung für die Stadt, die Beurteilung für die konsequente Nutzung von Leiharbeitsverhältnissen aus. Das Modell des Personalleasings in vertraglicher Bindung an eine für die „Arbeitnehmerüberlassung“ lizensierte Agentur bringt eine transparente Kostenkalkulation mit sich, die zugleich alle denkbaren Risiken einbezogen hat.

 

Die Beschlussfassung über die Kostenerstattung von Bauleitplanverfahren stützt sich daher auf die Empfehlung, dass für die verwaltungsintegrierten Aufgaben der internen Abstimmung und Verfahrensbetreuung zusätzliche Personalkapazität im Wege des Personalleasings gewonnen werden sollen (aus der Begründung zu o.g. Beschluss, S. 5 und 6, DS 06/SVV/0487).

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Möglichkeit nun zu nutzen. Die hierzu erforderliche personalvertretungsrechtliche Beteiligung ist eingeleitet.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, können die in Anlage 1 aufgeführten Planverfahren in Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die im Bereich Verbindliche Bauleitplanung durchzuführenden Bauleitplanverfahren in den dort festgelegten Einstufungen für die Jahre 2007 bis 2008 beschlossen werden. Mit der Inanspruchnahme von Erlösen aus der Kostentragung von Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter durch Investoren kann dann auch die Kapazitätsausweitung mit befristet und zeitlich flexibel einsetzbarem Personal genutzt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagene Entscheidung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Sofern damit nicht im Personalbestand vorhandene Kapazitäten gebunden werden sollen, sollen diese unter Inanspruchnahme von Einnahmen aus abgeschlossenen Kostenerstattungsverträgen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 finanziert werden (vgl. Beschluss zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vom 30.08.2006, DS 06/SVV/0487).

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Anlagen

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