Antrag - 07/SVV/0309

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufnahme des Wandbildes „Schwebendes Paar“ am Gebäude Johannes-Kepler-Platz 3 in die Denkmalliste und Maßnahmen zu dessen Schutz vor dem weiteren Verfall zu veranlassen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage, DS 07/SVV/0065, wird bestätigt, dass es sich mit dem Wandbild „um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum“ handelt.

Für viele Bewohner und Besucher des Wohngebietes Am Stern ist dieses Kunstwerk Identifikation. Es wurde um 1980 von den Künstlern Karl und Bruno Raetsch in einer Größe von 12,00 x 3,70 m in Emailletechnik auf Metallplatten ausgeführt. Nach 1990 wurden durch Randalierer Metallplatten eingetreten und dadurch aus ihrer Verankerung gerissen. Teilweise ist die Blechumrahmung gelöst und ragt in den Fußgängerweg. Im geringen Umfang sind auch die Platten beschmiert.

Es ist auch der Bürgerinitiative Stern nicht verständlich, dass es seit 1999 eine Festlegung gibt, „... das Bild im Zustand zu belassen und es dem kontrollierten Verfall anheim zu stellen...“! Diese Art von Bilderstürmerei sollte nicht zugelassen werden.

 

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