Beschlussvorlage - 07/SVV/0487
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die alternative Verkehrsführung in der Potsdamer Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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22.05.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.05.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die
Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung zur verkehrlichen Erschließung
(gemäß 06/SVV/0991) werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planungen zur Verkehrserschließung der
Potsdamer Mitte auf der Grundlage der beschlossenen Sanierungsziele für die
Potsdamer Mitte (DS 99/0782) weiterzuführen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Neuordnung des Verkehrs in der Potsdamer Mitte in der bisher geplanten und beantragten Fassung dient gemäß der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baufeldern für den Landtagsneubau sowie für den Bereich vor der Fachhochschule Potsdam im Zusammenhang mit der Redimensionierung der Friedrich-Ebert-Straße. Die Maßnahmen für die Schaffung der Baufelder und deren Finanzierung wurden in der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte dargestellt. Dafür wurden Fördermittel beantragt, bewilligt und zum Teil bereits verausgabt.
Die Organisation und die Finanzierung der Durchführung der
Verkehrsneuordnung erfolgt durch den treuhänderischen Sanierungsträger aus dem
Treuhandvermögen, gemäß Treuhändervertrag vom 04.05.2000. Zum Treuhandvermögen
gehören insbesondere Fördermittel, Eigenmittel der Stadt, Einnahmen des
Verfahrens und ab 2007 auch Hauptstadtmittel. Für 2007 und Folgejahre stehen
diese Einnahmen im Treuhandvermögen (außer Verfahrenseinnahmen), die durch den
Sanierungsträger Potsdam bewirtschaftet werden, unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über die jeweilige
Haushaltssatzung sowie unter dem
Vorbehalt des Beschlusses über die Verwendung der Hauptstadtmittel.
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gemäß Kosten- und
Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ ist weiterhin
unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel gemäß
Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) für den geplanten Brückenneubau gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,8 MB
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