Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0823

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sechster Bericht über den Realisierungsstand von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung

 

Bauleitpläne in Entwicklungsgebieten:

 

Über die Situation des für die Stadt Potsdam wichtigsten Entwicklungsgebietes Bornstedter Feld mit folgenden B-Plänen:

Nr. 40 "Kaserne Kirschallee", Nr. 42 "Kaserne Pappelallee", Nr. 52 "Rote Kaserne Ost", Nr. 55 "Angermannsiedlung/Am Golfplatz", Nr. 59 "Lazarett Voltaireweg", Nr. 64 "Garde-Ulanen-Kaserne", Nr. 65 "Ruinenbergkaserne", Nr. 66 "Gartenstadt", Nr. 80 "Rote Kaserne West", Nr. 83 "Nedlitzer Kaserne"

wurde bereits im vorherigen Bericht ausführlich informiert.

 

Demnach können externe Kompensationserfordernisse einzelner B-Pläne im Bornstedter Feld innerhalb des Entwicklungsgebietes ausgeglichen werden. Die entsprechenden Darstellungen sind im B-Plan Nr. 81 "Park im Bornstedter Feld" enthalten. Ein Überarbeitungsbedarf für die Gesamt-Eingriffs-/Ausgleichs-Konzeption ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen insbesondere im Plangebiet Nr. 83 "Nedlitzer Kaserne", wo eine stärkere Inanspruchnahme von geschützten Uferbereichen vorgesehen ist als ursprünglich bilanziert.

 

Die Planungen für den Entwicklungsbereich Babelsberg sind zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass auch hier nunmehr ein Eingriffs-Ausgleichs-Konzept vorliegt. Diese Konzeption umfaßt die B-Pläne:

Nr. 21 "Gewerbepark Babelsberg", Nr. 47 "Geschäftszentrum Babelsberg", Nr. 72 "Mitteldamm", Nr. 73 "Am Baberow", Nr. 79 "H. v. Kleist-Straße", Nr. 89 "Gartenstraße Ost", Nr. 90 "Gartenstraße West", "Erweiterung Mitteldamm" und "Horstweg".

Eine Vorstellung der Rahmenkonzeption für diesen Bereich erfolgte vor kurzem als Drucksache DS 01/SVV/0521. Aus diesem Grund wird hier nicht näher darauf eingegangen.

 

Vorhaben- und Erschließungspläne / Vorhabenbezogene Bebauungspläne

 

Hinsichtlich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne sind folgende Positionen noch nicht abschließend geregelt:

         

·        Die externe Kompensationsmaßnahme für den VEP Nr. 19 "Hellweg-Baumarkt" ist gegenwärtig nicht umsetzbar, da die hierzu erforderliche Umverlegung der Stadtbeleuchtung Potsdam noch nicht erfolgt ist. Die Finanzmittel für eine spätere Umsetzung der Maßnahme sind jedoch gesichert.

         

·        Die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Kompensationsleistungen für die Bebauung mit "84 Wohneinheiten in Eiche" (VEP Nr. 8) sind zu einem Drittel über eine Bankbürgschaft gedeckt. Die Verwaltung ist bemüht, die darüberhinausgehenden Forderungen ebenfalls beizutreiben.

         

·        Bei dem in Aufstellung befindlichen VE-Plan Nr. 24 für das Gebiet "Kohlhasenbrücker Straße" ist mit einem externen Kompensationserfordernis zu rechnen. Nach bisherigem Planungsstand sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen im Nordraum vorgesehen.

         

·        Inwieweit für das Plangebiet des VEP Nr. 16 "Zeppelinstraße" externe Kompensations-erfordernisse durch die planerische Abwägung bestätigt werden, ist derzeit noch nicht absehbar.  

 

Sonstige Bauleitpläne:

 

Weitere Bauleitpläne mit noch zu erbringenden externen Kompensationsmaßnahmen sind : "Katharinenholzstraße", "Potsdam-Center", "Medienstadt" und "Ortszentrum Eiche".

 

·       Bezüglich der offenen Ausgleichsforderungen aus dem B-Plan Nr. 34 "Katharinenholz-straße" wird nach erfolglos verlaufenen maßnahmeorientierten Verhandlungen nunmehr eine fiskalische Lösung angestrebt. Mit den vereinnahmten Geldern wird von der Verwaltung eine adäquate Entsiegelungsmaßnahme umzusetzen sein.

         

·       Die Euromedien Babelsberg GmbH (BP Nr. 41 "Medienstadt") hat in diesem Jahr ihre vertraglich fixierten Baumersatzpflanzungen vollständig erfüllt, obwohl die entsprechenden Eingriffe noch nicht in vollem Umfang realisiert wurden.

     Hinsichtlich der Maßnahme der Renaturierung des alten Nuthelaufes wird eine Umsetzung über ein Flurbereinigungsverfahren erwogen.

         

·       Wie bekannt ist, wurde das Plangebiet Nr. 37 "Potsdam-Center" nachträglich in 3 Teilbereiche unterteilt, wobei der gegenwärtig im Verfahren befindliche Teilbereich 37A die bereits vorhandene Bebauung und Erschließung umfaßt. Die fortgeschriebene Eingriffs-Ausgleichsbilanz weist das anteilige Kompensationsmitteläquivalent für diesen Teilbereich aus. Auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses können dann die mit der bereits realisierten Bebauung entstandenen externen Kompensationsforderungen verbindlich geltend gemacht werden.

         

·       Die vertraglich fixierten naturschutzfachlichen Entwicklungsmaßnahmen im Bereich "Düstere Teiche" als Ausgleich für Eingriffe im B-Plangebiet Nr. 87 "Ortszentrum Eiche" stehen noch aus.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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