Beschlussvorlage - 01/SVV/0834

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Rechtsgrundlage für die Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2001, beschlossen in  der StVV am 05. Juni 2001, ist u.a. die Abfallentsorgungssatzung vom 12. April 2000.

 

Die Abfallentsorgungssatzung vom 12. April 2000 ist in dem Sonderdruck Nr. 1 des Amtsblattes für die Landeshauptstadt Potsdam am 28. April 2000 bekanntgemacht worden.

Die Veröffentlichung einer Satzung in einem Sonderdruck führt gemäß Bekanntmachungsverordnung -BekanntmV- vom 25. April 1994 (GVBL. II S. 314), geändert durch die Verordnung vom 12. November 1994 (GVBL.II S. 970), geändert durch die Verordnung vom 01. Dezember 2000 (GVBL.II S. 435), zu deren Nichtigkeit.

 

Demzufolge bezieht sich die Abfallgebührensatzung vom 12. Juni 2001 auf eine nicht gültige Rechtsgrundlage und muss, ebenso wie die Abfallentsorgungssatzung vom 12. April 2000, durch die StVV neu beschlossen und bekanntgemacht werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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