Antrag - 07/SVV/0406
Grunddaten
- Betreff:
-
Blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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05.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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19.06.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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26.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aus der
Bedarfsliste „blindengerechte Ampeln“ vom Dezember 2006 die Objekte feststellen zu lassen, deren
Realisierung am dringlichsten ist
und für die unter Berücksichtigung der Haushaltslage am ehesten die
erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt und unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten am effektivsten eingesetzt werden können.
Bei der Auswahl sollte geprüft werden, ob und für welche Straßenbau- und -erhaltungsmaßnahmen im näheren Umfeld der Ampeln für 2007 bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind und wie sie für behindertengerechte Ampelausrüstungen Verwendung finden können.
Zugleich ist zu gewährleisten, dass damit in
Verbindung stehende Maßnahmen zur behindertengerechten Gestaltung von
Verkehrsflächen ebenfalls durchgeführt werden können
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im September 2007 über die Ergebnisse in einer
Mitteilungsvorlage zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Die Diskussionen im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu der DS 07/SVV/0195 – Blindengerechte Ampelausstattung – haben gezeigt, dass es gegenwärtig keine solide, fachlich begründete und finanziell untersetzte Arbeitsgrundlage für eine planmäßige behindertengerechte Ausstattung von Ampeln in Potsdam gibt.
Bisher wurde bei den Festlegungen von Prioritäten gar nicht
bzw. nur sehr unzureichend eine Einordnung dieser Maßnahmen in geplante
Straßenbaumaßnahmen vorgenommen.
Die blindengerechte Umrüstung von Ampeln muss einhergehen
mit einer behindertengerechten Gestaltung der Überwege, wie z. B.
Bordsteinabsenkungen bzw. –anhebungen.
Um zu erreichen, dass sukzessiv alle Ampeln, entsprechend
der zu erstellenden Prioritätenliste, einschließlich der dazugehörenden Straßen
blinden- bzw. behindertengerecht gestaltet werden, ist ein planvolles Vorgehen
unter den o. g. Prämissen erforderlich.