Antrag - 07/SVV/0715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Höhe Einnahmen durch

die Schaffung von Baurecht und die Veräußerung städtischer Grundstücke entlang des westlichen Brauhausberges und entlang der Templiner Straße eingenommen werden können.

Diese sollen zugunsten der Aufwertung des Wohnumfeldes im Gebiet Brauhausberg-

Tornow genutzt werden. Dabei sind keine Kleingartenanlagen für eine anderweitige Nutzung

vorzusehen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts gab es Planungen, entlang des westlichen

Brauhausberges eine Villenkolonie zu errichten. Teile der Planungen wurden im Umfeld der

Straße Finkenweg auch realisiert. Danach wurde die Idee aufgrund des Krieges nicht

weiterverfolgt. Nach dem II. Weltkrieg geriet eine Entwicklung des Brauhausberges in

Vergessenheit. Es handelt sich jedoch um eine der attraktiven Lage in der direkten Nähe der

Innenstadt. Auch entlang der Templiner Straße verfügt die LHP über Grundbesitz, der sich

zu einer Veräußerung eignet.

 

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