Beschlussvorlage - 07/SVV/0678
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Grundschule mit Hort im Entwicklungsgebiet Bornstedter Feld
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.09.2007
| |||
|
10.10.2007
| |||
|
07.11.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
19.09.2007
| |||
|
09.10.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.09.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
01.11.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
ETBF wird beauftragt,
zum Schuljahr 2010 / 2011 am Standort Pappelallee westlich der Georg-Hermann-Allee bedarfsgerecht eine Grundschule und einen Hort zu errichten.
Dabei sind sowohl hinsichtlich der Errichtung als auch hinsichtlich der Folgekosten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Die
Errichtung in modulhafter Bauweise soll geprüft werden.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Sinne der Beschlussempfehlung DS
07/SVV/0437 (Vereinssport bei Grundschulneubau) des Ausschusses für Bildung und
Sport vom 20.06.2007 im Zuge der Errichtung der Grundschule Möglichkeiten für
den Vereinssport und Kostenansätze zu prüfen.
Erläuterung
Begründung:
zu 1:
a) Grundschule
Aufgrund der Entwicklung der Einwohnerzahlen im Stadtgebiet
Bornstedter Feld ist zum Schuljahr 2010/2011 eine neue Grundschule mit Hort zu
errichten.
Entsprechend der Prognose der Entwicklungsträger Bornstedter
Feld GmbH (ETBF) wird von folgender Entwicklung der Einwohnerzahlen
ausgegangen:
2006 |
30.06.2007 |
31.12.2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
3.561 |
4.700 |
5.067 |
6.271 |
7.459 |
8.923 |
10.397 |
11.363 |
12.329 |
12.900 |
13.434 |
Auf Grundlage einer vom ETBF für das Bornstedter Feld
erstellten Statistik beträgt die Schülerzahl pro Jahrgang erste Klasse 1 % der
Gesamteinwohner.
An der Karl-Foerster-Schule sind bereits jetzt 48 Plätze
sichergestellt.
Nach den Vorgaben des MBJS (VV-Unterrichtsorganisation
2008/09, Punkt 6) darf die Klassenfrequenz 28 Schüler nicht übersteigen (Klasse
pro Jahrgang = Zug).
Unter Berücksichtung der prognostizierten Einwohnerzahlen, der bereits
vorhandenen 48 Schulplätze an der Karl-Foerster-Schule sowie der geforderten
Klassenstärke wird danach gegenwärtig von folgender Bedarfsentwicklung
ausgegangen:
Jahr |
Bedarf insgesamt (1% der Einwohnerzahl) |
Vorhandene Schulplätze pro Jahrgang |
Zusätzlicher Bedarf Schulplätze |
Bedarf Züge
|
2007 |
51 |
48 |
3 |
- |
2008 |
63 |
48 |
15 |
- |
2009 |
75 |
48 |
27 |
1 |
2010 |
89 |
48 |
41 |
2 |
2011 |
104 |
48 |
56 |
2 |
2012 |
114 |
48 |
66 |
3 |
2013 |
123 |
48 |
75 |
3 |
2014 |
129 |
48 |
81 |
3 |
2015 |
134 |
48 |
86 |
3 |
Aus der voran dargestellten Einwohnerentwicklung ergibt sich
somit bis zum Schuljahr 2010/2011 ein Bedarf an der Errichtung einer
zweizügigen Grundschule mit 336 Plätzen (12 Klassen á 28 Schüler).
Die Prognosen zeigen jedoch, dass voraussichtlich langfristig der
Bedarf für eine dreizügige Grundschule mit 504 Plätzen anzunehmen ist. Da das
Erfordernis der Dreizügigkeit derzeit auf Prognosewerten beruht, ist die
Errichtung einer dreizügigen Grundschule in Modulbauweise zu prüfen.
Der FB 21 hat dem ETBF die Raumprogramme des MBJS vorgelegt.
Im Hinblick auf das langfristig anzunehmende Erfordernis einer dreizügigen
Grundschule sind die in den Raumprogrammen ausgewiesenen Spezialräume
(Musikraum, Aula, Lehrerzimmer etc.) bereits von
vornherein gemessen an den Erfordernissen an eine dreizügige Grundschule zu
planen. Die erste Ausbaustufe sollte jedoch einer zweizügigen Grundschule
entsprechen.
Das Staatliche
Schulamt hat eine Lehrkraft zur Projektbegleitung benannt.
Die Ausschreibung erfolgt seitens des ETBF.
b) Hort
Bis 2010 wird ausgehend von der Einwohnerzahlentwicklung und auf Grundlage der aktuellen
Kita-Bedarfsplanung eine Versorgung der Bevölkerung mit 215 Hortplätzen
erforderlich.
Unter Zugrundelegung der derzeit für den Zeitraum nach dem
Schuljahr 2010/2011 prognostizierten Einwohnerzahlentwicklung hält der Fachbereich
Jugendamt dann eine Hortversorgung mit maximal 335 Plätzen für erforderlich.
Da für Grundschule und Hort getrennte Räume zu errichten
sind, ist die Grundschule und der Hort von Anfang an parallel zu errichten.
Synergieeffekte sind jedoch bei der gemeinsamen Nutzung der Spezialräume sowie
der Außenanlagen zu erreichen, so dass der Hort am Schulstandort zu errichten
ist.
Der Flächenbedarf für eine zweizügige Grundschule mit Hort
beträgt ca. 12.900 m² und für eine dreizügige Grundschule mit Hort ca.17.100 m²
(noch ohne Berücksichtigung von Synergieeffekten).
c) Standort
aa) Ruinenbergkaserne
Der Standort Ruinenbergkaserne wurde gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03. März 2007, DS 07/SVV/0127, mit dem Ergebnis
geprüft, dass dieser Standort für die Errichtung der Grundschule mit Hort
ausscheidet. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde:
In der Ruinenbergkaserne ist das Mannschaftsgebäude
einschließlich der südlichen ehemaligen Stallanlagen bereits an private
Investoren zum Umbau in Wohngebäude veräußert worden.
Gegenstand der Prüfung waren daher die noch zur Verfügung
stehenden ehemaligen nördlichen Stallanlagen. Die Prüfung brachte folgende
Ergebnisse:
-
Durch
die Herrichtung denkmalgeschützter Bausubstanz entsteht ein höherer baulicher
und finanzieller Aufwand.
-
Die
Anforderungen, die sich aus den Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes ergeben,
sind im Vergleich mit dem erforderlichen Raumbedarf und den organisatorischen
Anforderungen aus der Schul- und Hortplanung nicht konfliktfrei umzusetzen.
Folge hieraus wäre eine Erweiterung der Erschließungsflächen.
-
Die
besonderen räumlichen Merkmale der denkmalgeschützten Reithalle und der
Stallgebäude (Kappendecken, hohe Räume) wirken sich nachteilig auf die
Wirtschaftlichkeit des Schul- und Hortbaus sowohl bei den Investitions- als
auch den Unterhaltungskosten aus.
-
Da das
nördliche Stallgeviert größer ist als die benötigte Fläche für Schule und Hort
ist eine Flächenaufteilung vorzunehmen, die insbesondere den „Restflächen“
reale Vermarktungschancen einräumen muss. Hierzu ist ein Änderungsverfahren zur
Optimierung der Festsetzung der „Baufenster“ erforderlich. Dies würde den
Zeitplan erheblich beeinträchtigen.
-
Die
Vermarktungschancen des Grundstückes werden im übrigen als sehr gut
eingeschätzt. Der ETBF hatte zum Zwecke der Entwicklung und zur Vermeidung
negativer Auswirkungen auf das Treuhandvermögen das Grundstück öffentlich
ausgeschrieben. Im Ergebnis der bis zum 15.Juni 2007 befristeten Ausschreibung
liegen fundierte Angebote für den Erwerb und die Umnutzung entsprechend der
Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs vor.
bb) Pappelallee
westlich der Georg-Hermann-Allee
Der Standort liegt im Zentrum der Wohnbauschwerpunkte des
Bornstedter Feldes und ist so fußläufig gut zu erreichen. Auch die Quartiere
Kirschallee und Gartenstadt sind in angemessener Entfernung an die neu zu
errichtende Schule angebunden. Eine ÖPNV-Anbindung besteht an die
Straßenbahnlinien an der Kiepenheuer-Allee und die Buslinien an der
Pappelallee. In unmittelbarer Nähe zum Schulstandort befindet sich der
Volkspark Potsdam, der über die öffentlichen Wege am Parkrand ebenfalls gut
erreichbar ist.
Kurze und sichere Schulwege sind somit gewährleistet.
Aufgrund der vorgesehenen gemeinsamen Nutzung der Außenanlagen
sowie der Spezialräume sowohl durch die Grundschule als auch den Hort eignet
sich der Standort auch hinsichtlich der vorhandenen Fläche für die Errichtung
der Grundschule mit Hort.
Die Flächen sind im gültigen Bebauungsplan als Gewerbeflächen
ausgewiesen. Der ETBF geht jedoch davon aus, dass die Vermarktung der
Gewerbeflächen zeitnah nicht möglich sein wird. Da die Entwicklungsmaßnahme
jedoch dem Gebot der zügigen Durchführung unterliegt, sollen die bisher für
Gewerbe geplanten Flächen für die Errichtung der Schule verwendet werden. Es
bedarf somit der Änderung des in Kraft gesetzten Bebauungsplans Nr. 42/2, wobei
hier von einem Verfahren nach § 13 a BauGB auszugehen ist.
d) Finanzierung
Da es sich bei der Errichtung der Grundschule mit Hort um
einen entwicklungsbedingten Bedarf handelt, erfolgt die Finanzierung aus dem
Treuhandvermögen des ETBF. Aus dem Treuhandvermögen ist derzeit eine
Finanzierung der Grundschule sowie eines Hortes mit 215 Plätzen gesichert.
Aufgrund des derzeit prognostizierten Bedarfs von insgesamt 335 Hortplätzen ab
2011 ergibt sich somit ein voraussichtlicher Mehrbedarf von 120 Hortplätzen,
deren Finanzierung aus dem Treuhandvermögen derzeit nicht sichergestellt ist.
Dies entspricht einem finanziellen Mehrbedarf von voraussichtlich 2,5 Mio.
Euro.
Die Grundlage einer Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen
aus dem Treuhandvermögen ist die fortgeschriebene Kosten- und Finanzübersicht
(§ 149 BGB). Bei der jährlichen Fortschreibung der Kosten- und Finanzübersicht
ist dem gemäß zu prüfen, ob durch geeignete Maßnahmen Ausgaben vermindert oder
zusätzliche entwicklungsbedingte Einnahmen erzielt werden können. Im Zuge der
Planung und Errichtung der Grundschule ist somit die tatsächliche
Einwohnerzahlentwicklung zu überwachen und gemessen hieran eine bedarfsgerechte
Schule zu errichten.
Nach Berücksichtigung und Abwägung schulpolitischer,
entwicklungsbedingter, städtebaulicher und finanzieller Aspekte empfiehlt die
Verwaltung, den Standort Ruinenbergkaserne abzulehnen und dem Beschlussvorschlag
zuzustimmen. Die erforderliche
Änderung des Bebauungsplans bedarf der Entscheidung durch die
Stadtverordneten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird der
Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2007 vorgelegt.
Zu 2.:
Vereinssportflächen
Der Neubau der Grundschule mit Hort und die Errichtung von
Vereinssportflächen stehen zwar nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Jedoch ist die Erzielung von Synergieeffekten denkbar.
Der Beschlussentwurf zu Ziff. 2 nimmt die Empfehlung des Ausschusses
für Bildung und Sport zur DS 07/SVV/0437 daher auf, Realisierungsmöglichkeiten
und Kostenansätze zur Förderung des Vereinssports zu prüfen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um entwicklungsbedingten Bedarf, die
Finanzierung der Herstellungskosten erfolgt daher für die Schule aus dem vom
Entwicklungsträger Bornstedter Feld bewirtschafteten Treuhandvermögen. Für den
Hort ist die Finanzierung für 215 Plätze gesichert.
Modellrechnung
nach dem Raumprogramm des MBJS
- für eine zweizügige Grundschule mit 336 Kindern und
einen Hort mit 215 Kindern
- für eine dreizügige Grundschule mit 504 Kindern und
einen Hort mit 335 Kindern
Die anhand von pauschalierten Erfahrungswerten
ermittelten Folgekosten belasten den Ergebnishaushalt der LHP voraussichtlich
etwa wie folgt:
Schule
|
2-zügig |
3-zügig |
|
Hort |
2-zügig |
3-zügig |
Schulkinder
|
336 |
504 |
|
Hortkinder |
215 |
335 |
Gesamtfläche incl.
Außenanl.in m² |
7.804 |
10.738 |
|
Gesamtfläche in m² |
4.085 |
6.365 |
Nettogrundfläche Schule in
m² |
2.154 |
3.125 |
|
Außenspielgelände
(m²) |
2.150 |
3.350 |
incl. Zuschlag für
Verkehrsflächen (27%) |
|
|
|
Bruttogeschossfläche
(m²) |
1.935 |
3.015 |
Nettogrundfläche
Sporthalle |
405 |
968 |
|
- davon
Spielfläche (m²) |
753 |
1.172 |
Betriebskosten ohne
Hausmeister in EUR Schule: 2,25 EUR/ m²
NGF * 12 Monate Sporthalle: 4,60/ m²
NGF * 12 Monate |
80.514 58.158 22.356 |
137.809 84.375 53.434 |
|
Zuschuss an Hortträger in EUR |
786.874 |
1.226.060 |
|
|
|
|
|
|
|
Herstellungskosten
in EUR |
6.500.000 |
8.687.000 |
|
|
4.549.000 |
7.049.000 |
Instandhaltungsaufwand in
EUR |
85.800 |
114.668 |
|
|
56.862 |
88.112 |
Abschreibungen in EUR |
81.250 |
108.587 |
|
|
60.047 |
93.047 |
Summe Schule in
EUR/Jahr |
247.564 |
361.064 |
|
Summe Hort in EUR/Jahr |
903.783 |
1.407.219 |
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungskosten KIS für Schule und
Hort in EUR
|
25.000 |
25.000 |
||||
Hausmeisterkosten für
Schule und Hort in EUR |
25.000 |
30.000 |
||||
Gesamtaufwand Schule
und Hort p.a. |
1.201.347 |
1.823.283 |
Die Herstellungskosten
i.H.v. 2,5 Mio. EUR für die Errichtung der bei einer dreizügigen Schule noch
zusätzlich notwendigen max. 120 Hortplätze sind zur Zeit nicht gesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
900,5 kB
|