Beschlussvorlage - 07/SVV/0744
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl"/ Aufhebungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Auflösung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“
rückwirkend zum 1. Mai 2007,
- Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 10.
Dezember 1996 (siehe Anlage).
Erläuterung
Begründung:
1. Sachverhalt
Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister
Scholl“
Mit Beschluss vom 3. April 1996 (DS-Nr.:
96/062/1) entschied die Stadtverordnetenversammlung über den Verbleib
des Pflegeheimes „Geschwister Scholl“ in städtischer Trägerschaft.
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
„Geschwister Scholl“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 6. November
1996 (DS-Nr.:
96/0453/1) rückwirkend zum 1. Januar 1997 beschlossen und im
Amtsblatt Nr. 2/97 Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht.
Seither wurde das Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ von der
Landeshauptstadt Potsdam als kommunaler Eigenbetrieb,
das heißt als wirtschaftlich selbständiges Unternehmen der Landeshauptstadt
Potsdam ohne eigene Rechtspersönlichkeit, geführt.
Betriebsführung durch die Klinikum Ernst von Bergmann
gGmbH
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung
am 7. November 2005 die Übernahme der Betriebsführung des Eigenbetriebes der
Landeshauptstadt Potsdam Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ durch die
Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH. Die Parteien schlossen am 3. Mai 2006 einen
Betriebsführungsvertrag. Der Werkleiter des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
„Geschwister Scholl“ wurde
abberufen (DS-Nr.: 06/SVV/0386).
Veräußerung des Eigenbetriebes
Am 06. Dezember 2006 beschloss die
Stadtverordnetenversammlung die Veräußerung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
„Geschwister Scholl“ mit sämtlichen Aktiva und Passiva an eine zu diesem Zweck
neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann
gGmbH (DS-Nr.: 06/SVV/0841).
In Umsetzung der vorgenannten Entscheidung schlossen die
Landeshauptstadt Potsdam und die eigens zum Erwerb gegründete Potsdamer
Gesundheit Service GmbH am 20. Dezember 2006 einen Kaufvertrag. Wie in
vorgenanntem Vertrag vereinbart, trat die dingliche Wirkung der Veräußerung
sämtlicher Vermögensgegenstände am 1. Mai 2007 ein. Die dem Seniorenwohnheim
zugehörenden Arbeitsverhältnisse einschließlich der Ausbildungsverhältnisse
gingen mit Ablauf des vorgenannten
Stichtages gemäß § 613 a BGB auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
über.
Nunmehr ist der Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister
Scholl“ aufzulösen und die Betriebssatzung aufzuheben. Dies soll rückwirkend
zum 1. Mai 2007 erfolgen. Mit der Auflösung des Eigenbetriebes stellt der
Werksausschuss seine Tätigkeit ein.
2. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 24 Gemeindeordnung ist der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung von Eigenbetrieben vorbehalten. Die
Stadtverordnetenversammlung entscheidet darüber hinaus gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 10
Gemeindeordnung über die Aufhebung von Satzungen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Schlussbilanz des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim
„Geschwister Scholl“ liegt noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass sich
aus der Betriebsveräußerung keine steuerlichen Mehrbelastungen ergeben.
4. Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes
Brandenburg
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg genehmigte
mit Schreiben vom 6. Juli 2007 gemäß § 90 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land
Brandenburg die Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam vom 6. Dezember 2006
zur Übertragung des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ in Form des
Kaufvertrages vom 20. Dezember 2006.
Anlage: Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung