Beschlussvorlage - 07/SVV/0744

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Auflösung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ rückwirkend zum 1. Mai 2007,

 

  1. Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Dezember 1996 (siehe Anlage).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

1. Sachverhalt

 

Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ 

Mit Beschluss vom 3. April 1996 (DS-Nr.: 96/062/1) entschied die Stadtverordnetenversammlung über den Verbleib des Pflegeheimes „Geschwister Scholl“ in städtischer Trägerschaft.

 

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 6. November 1996  (DS-Nr.: 96/0453/1) rückwirkend zum 1. Januar 1997 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 2/97 Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Seither wurde das Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ von der Landeshauptstadt Potsdam als kommunaler Eigenbetrieb, das heißt als wirtschaftlich selbständiges Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam ohne eigene Rechtspersönlichkeit, geführt.

 

Betriebsführung durch die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH 

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 7. November 2005 die Übernahme der Betriebsführung des Eigenbetriebes der Landeshauptstadt Potsdam Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ durch die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH. Die Parteien schlossen am 3. Mai 2006 einen Betriebsführungsvertrag. Der Werkleiter des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ wurde  abberufen (DS-Nr.: 06/SVV/0386).

 

Veräußerung des Eigenbetriebes

Am 06. Dezember 2006 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Veräußerung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ mit sämtlichen Aktiva und Passiva an eine zu diesem Zweck neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (DS-Nr.: 06/SVV/0841).

 

In Umsetzung der vorgenannten Entscheidung schlossen die Landeshauptstadt Potsdam und die eigens zum Erwerb gegründete Potsdamer Gesundheit Service GmbH am 20. Dezember 2006 einen Kaufvertrag. Wie in vorgenanntem Vertrag vereinbart, trat die dingliche Wirkung der Veräußerung sämtlicher Vermögensgegenstände am 1. Mai 2007 ein. Die dem Seniorenwohnheim zugehörenden Arbeitsverhältnisse einschließlich der Ausbildungsverhältnisse gingen mit  Ablauf des vorgenannten Stichtages gemäß § 613 a BGB auf die Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH über.  

 

Nunmehr ist der Eigenbetrieb Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ aufzulösen und die Betriebssatzung aufzuheben. Dies soll rückwirkend zum 1. Mai 2007 erfolgen. Mit der Auflösung des Eigenbetriebes stellt der Werksausschuss seine Tätigkeit ein.

 

2. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 24 Gemeindeordnung ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung von Eigenbetrieben vorbehalten. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet darüber hinaus gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung über die Aufhebung von Satzungen. 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die Schlussbilanz des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ liegt noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass sich aus der Betriebsveräußerung keine steuerlichen Mehrbelastungen ergeben.  

 

4. Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

 

Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg genehmigte mit Schreiben vom 6. Juli 2007 gemäß § 90 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg die Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam vom 6. Dezember 2006 zur Übertragung des Seniorenwohnheimes „Geschwister Scholl“ in Form des Kaufvertrages vom 20. Dezember 2006.   

 

 

Anlage: Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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